Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 9. September 2019
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zum Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 ( 614/18(B) HTML PDF ).

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß

Siehe Drucksache 614/18(B) HTML PDF

Antwort der Bundesregierung zur Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 ( 614/18(B) HTML PDF )

Der Bundesrat hat in seiner Entschließung zum Energiesammelgesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) usw. weitere Maßnahmen in Bezug auf den Klimaschutz (BR-Drs. 614/18(B) HTML PDF ), den Einbezug der Länder bei der Umsetzung der Energiepolitik und insbesondere bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung sowie bei der Mieterstromförderung im EEG gefordert.

Die Bundesregierung hat sich in der Klimapolitik ambitionierte Ziele gesetzt. Im Koalitionsvertrag ist insbesondere das Ziel bis 2030 65% Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch verankert. Im EEG sind Ziele und Ausbaupfade für EE zur Stromerzeugung vorgegeben. Für Windenergie an Land gilt ein Ausbaupfad von rd. 2,9 GW und für Photovoltaik von 2,5 GW pro Jahr. Zusätzlich werden von 2019 bis 2021 je 4 GW Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV durchgeführt. Der weitere Zubau, um das 65%-Ziel in 2030 zu erreichen, wird derzeit in der AG Akzeptanz/Energiewende der Regierungsfraktionen im Bundestag diskutiert.

BMWi sichert gerne zu, die Länder frühzeitig in die Umsetzung der Energiepolitik einzubeziehen. Dies erfolgt u.a. in der Bund/Länder Arbeitsgruppe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dort kann auch der Stand zur Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung besprochen werden. Die Hinweise im Entschließungsantrag, die Maßnahmen technologieoffen auszugestalten, die hohe Sicherheit des Luftverkehrs zu wahren und den Einsatz von Transpondern zu ermöglichen, sind auch für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Auch der Mieterstrombericht wird Thema in der Bund/Länder-AG sein.

Der Bundesrat stellt zum Mieterstrommodell im EEG fest, dass ein stärkerer Ausbau der Mieterstromprojekte notwendig sei, um das 65%-Ziel in 2030 zu erreichen. Deshalb sollten auch größere Anlagen bis 250 kW teilnehmen sowie Gebäude jeder Art (nicht nur Wohngebäude) genutzt werden dürfen. Der Förderdeckel (500 MW) sei zu streichen, Befreiungen bei der Gewerbesteuerpflicht umzusetzen und Hemmnisse bei messtechnischen Anforderungen und damit bürokratische Hemmnisse zu beseitigen.

Eine verstärkte Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen ist eine wichtige Voraussetzung, die Ziele der Bundesregierung zu erreichen. In den letzten Jahren sind die Zubauzahlen kontinuierlich angestiegen, die Entwicklung in den ersten Monaten des laufenden Jahres deuten auf einen erneuten deutlichen Anstieg hin. Es wird zu untersuchen sein, wie sich die Stromgestehungskosten für PV-Dachanlagen weiter entwickeln werden und welche Rolle diese bei einem ökonomisch und ökologisch sinnvollen Energiemix in Zukunft spielen.

Die Bundesregierung stimmt zu, dass das Mieterstrommodell ein wichtiges Element für die Beteiligung der Bürger an der Energiewende ist. Im Falle einer deutlichen Ausweitung des Mieterstrommodells sind aber die gesamtwirtschaftlichen Kosten und der Nutzen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Darüber hinaus sollten auch bei Mieterstromlösungen Verbraucherschutzstandards, die wir auch sonst verlangen, nicht aus dem Blick geraten.

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, steuerliche Hemmnisse bei PV für den Bereich Mieterstrom abzubauen. Dies ist auch erfolgt, indem die Grenze, bis zu der gewerbliche Einnahmen nicht zu einer Steuerpflicht von Wohnungsbaugenossenschaften und -vereinen führen, angehoben wurde. Konkret wurde die Grenze für Einnahmen aus der Lieferung von Strom an Mieter zum Jahresbeginn von 10 auf 20 Prozent angehoben.

Die Bundesregierung wird im Herbst den Mieterstrombericht vorlegen und diesen mit den Ländern diskutieren. Sie wird auch konkrete Maßnahmen vorschlagen, um die Förderung für Mieterstrom zu optimieren.