Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010) 368 endg.; Ratsdok. 12386/10

874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010

A

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV wie folgt Stellung zu nehmen:

B

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Allgemeines

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags für folgende Änderungen einzusetzen:

Ausnahmeregelung für institutsbezogene Sicherungssysteme

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass die bisherigen Ausnahmeregelungen für institutsbezogene Sicherungssysteme wie bisher bestehen bleiben.

Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau

Freiwillige Einlagensicherungssysteme und andere zusätzliche Garantiezusagen für Kundeneinlagen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, stabilisieren die Finanzmärkte, da aufgrund des höheren Schutzniveaus der Einlagensicherung die Gefahr eines "Bank-Run" weiter reduziert wird. Die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen Verbote für ein höheres Schutzniveau wirken daher kontraproduktiv. Der Bundesrat teilt auch nicht die Auffassung der Kommission, dass ein nicht harmonisierter Deckungsumfang bei der Einlagensicherung zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Vielmehr muss auch die Qualität und Höhe der Einlagensicherung in die Bewertung von Banken einfließen. Kunden sollen daher frei wählen dürfen, ob sie ein über den EU-Vorgaben liegendes Schutzniveau wünschen und hierfür im Ergebnis bereit sind, gegebenenfalls höhere Kosten zu zahlen. Hierfür muss jeder Bank bzw. Bankengruppe die Möglichkeit eingeräumt werden, das Schutzniveau für Kundeneinlagen über die EU-Vorgaben hinaus zu erhöhen.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass keinerlei Obergrenzen mit maximalen Deckungssummen oder andere Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau von Kundeneinlagen durch die Einlagensicherungsrichtlinie vorgeschrieben werden; freiwillige Einlagensicherungssysteme sind wie bisher vom Anwendungsbereich der Einlagensicherungsrichtlinie ausdrücklich auszunehmen.

Finanzierung der Einlagensicherungssysteme

Darüber hinaus stellt eine Mithaftung durch "Zwangskredite" für andere Einlagensicherungssysteme gewissermaßen eine "Vorstufe" für einen EU-weiten Einlagensicherungsfonds dar. Der Bundesrat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2008 gegen Bestrebungen der Kommission zur Einführung eines "EU-Einlagensicherungsfonds" ausgesprochen.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass die Höhe der Beitragsbemessung flexibler ausgestaltet wird und keine Mithaftung durch Zwangskredite zwischen Einlagensicherungssystemen erfolgt.

Auszahlungsfrist