Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 (2006/2233(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2007 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 414/06(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Artenvielfalt mit besorgniserregender Geschwindigkeit abnimmt, die sich vermutlich noch beschleunigen wird, weil Abhilfemaßnahmen auf breiter Front ausbleiben,

B. in der Erwägung, dass es bislang nur wenige angemessene Indikatoren gibt, mit denen sich effektiv ermessen lässt, inwieweit den Erfordernissen im Hinblick auf die biologische Vielfalt bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Rechnung getragen wird, wobei einer der wichtigsten der Index der am häufigsten vorkommenden Feldvögel ist,

C. in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt von entscheidender Bedeutung für das Leben und den Lebensunterhalt, die soziale Entwicklung, das Wohl der Menschheit und auch für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele 2015 ist,

D. in der Erwägung, dass laut der Weltökosystemstudie "Millennium Ecosystem Assessment" der Vereinten Nationen von 2005 zwei Drittel aller Ökosysteme seit Beginn der 60er Jahre einen Verlust der Artenvielfalt erleben,

E. in der Erwägung, dass hauptsächlich der Klimawandel, die Umweltschädigung, intensive landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie eine falsche Bewirtschaftung der Waldbestände und der Wasserressourcen für den Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich sind;

F. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft als Nutzerin der biologischen Vielfalt eine wesentliche Rolle bei der Verwaltung und Erhaltung eben dieser biologischen Vielfalt spielen muss, und dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) künftig nachhaltige Produktionsmodelle fördern muss, die wirtschaftlich lebensfähig sind, aber es auch ermöglichen, dass Schritte zugunsten der Umwelt und zur Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bei einer größtmöglichen Zahl von Arten, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen unternommen werden;

G. in der Erwägung, dass intensivierte und koordinierte Bemühungen notwendig sind, wenn der Verlust der Artenvielfalt bis spätestens 2010 eingedämmt werden soll,

Politikbereich 1 - Biologische Vielfalt und die Europäische Union

Wichtigste Lebensräume und Arten (Ziel 1)

Sonstige Landstriche und sonstige Meeresumwelt (Ziele 2 und 3)

Regionale und territoriale Raumplanung (Ziel 4)

44. räumt ein, dass die Ökosysteme infolge der Ausweitung von Infrastrukturen, Industrieanlagen und Siedlungsbau mehr und mehr zersplittert werden; behauptet, dass Schäden an den Ökosystemen durch sorgfältige Planung erheblich verringert und sogar Möglichkeiten gefunden werden können, wie die Ökosysteme besser geschützt werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass Projekte, die aus dem Kohäsionsfonds bzw. den Strukturfonds finanziert werden, die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen nicht beeinträchtigen, sondern der biologischen Vielfalt optimal zugute kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Erhaltung und Erholung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen bei der Raumplanung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Priorität einzuräumen und sicherzustellen, dass die biologische Vielfalt bei strategischen Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen angemessen berücksichtigt wird;

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut (Ziel 5)

Politikbereich 2 - Die Europäische Union und die weltweite Biologische Vielfalt

Internationales Regierungshandeln (Ziel 6)

Außenhilfe (Ziel 7)

Handel (Ziel 8)

Politikbereich 3 - Biologische Vielfalt und Klimawandel

Klimawandel (Ziel 9)

Politikbereich 4 - Die Wissensgrundlage

Wissen (Ziel 10)

Unterstützende Massnahmen

Finanzierung

Stärkung der Entscheidungsfindung

Partnerschaften

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation

Überwachung, Bewertung und Überprüfung