Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Arbeitsstätten

Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9. Juli 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die breite Anwendung und Wirksamkeit der technischen Regeln nur dann gewährleistet wird, wenn diese zumindest die Zustimmung der Länder, der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmervertreter finden, und bittet daher die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Entscheidungen des Ausschusses für Arbeitsstätten im Sinne des § 7 ArbStättV grundsätzlich im Konsens getroffen werden. Er geht davon aus, dass diese Zielsetzung insbesondere bei der Entscheidung über die Bekanntmachung einschlägiger Beschlüsse nach § 7 Abs. 4 berücksichtigt wird.