Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 25. Juni 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 20. Juni 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 20. Juni 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 005/06 (PDF) = AE-Nr. 060049,
Drucksache 621/07 (PDF) = AE-Nr. 070680 und AE-Nr. 071024

I. Einleitung

Die Einwanderung in die EU ist eine Realität. Derzeit beläuft sich der Anteil der Einwanderer auf 3,8 % der Gesamtbevölkerung in der EU.1 Der Begriff Einwanderer bezieht sich in dieser Mitteilung auf Drittstaatsangehörige und nicht auf EU-Bürger. Seit 2002 ist die Nettoeinwanderung in die EU jährlich mit 1,5 bis 2 Millionen Personen zu beziffern. Am 1. Januar 2006 hatten 18,5 Millionen Drittstaatsangehörige ihren Wohnsitz in der EU.

Nichts deutet darauf hin, dass die Einwanderungsströme abnehmen werden.

Im Einklang mit seinen humanitären Traditionen muss sich Europa auch in Zukunft solidarisch mit Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen zeigen. Wirtschaftliche Unterschiede zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bzw. -regionen, Globalisierung, Handel, politische Probleme und instabile Bedingungen in den Herkunftsländern sowie die Aussicht auf einen Arbeitsplatz in einem Industrieland gehören zu den wichtigsten Push- und Pull-Faktoren der internationalen Mobilität von Personen.

Vor dem Hintergrund der Überalterung in Europa ist der potenzielle Beitrag der Einwanderer zur Wirtschaftsleistung der EU von entscheidender Bedeutung. Die Europäer leben länger, die so genannte "Babyboom-Generation" nähert sich dem Rentenalter und die Geburtenraten sind niedrig. 2007 belief sich die Erwerbsbevölkerung in der EU, d. h. die Gesamtzahl aller Erwerbstätigen und Arbeitslosen, im Schnitt auf 235 Millionen Personen.2 Den jüngsten Bevölkerungsprognosen zufolge3 dürfte in der EU bis 2060 die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter auch bei einer anhaltenden Nettoeinwanderung auf den bisherigen Niveaus um nahezu 50 Millionen und ohne Einwanderung im derzeitigen Umfang um etwa 110 Millionen abnehmen. Solche Entwicklungen bergen Risiken für die langfristige Sicherung der Renten sowie der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme und erfordern höhere öffentliche Ausgaben.4

Einwanderung ist eine Realität, die wirksam gesteuert werden muss. In einem offenen Europa ohne Binnengrenzen kann kein Mitgliedstaat die Einwanderung im Alleingang bewältigen. Die EU ist ein Raum ohne Binnengrenzen, der seit dem 20. Dezember 2007 24 Länder und nahezu 405 Millionen Menschen umfasst, für die eine gemeinsame Visumpolitik gilt. Die Wirtschaften der EU sind eng miteinander verflochten, auch wenn die Wirtschaftsleistung immer noch stark variiert und auch auf den Arbeitsmärkten noch viele Unterschiede festzustellen sind. Außerdem kommt der EU immer mehr Bedeutung auf der Weltbühne zu und die Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten gemeinsam außenpolitisch handeln werden fortwährend erweitert; die Einwanderung ist einer dieser Bereiche. Hieraus ergibt sich, dass die von den Mitgliedstaaten in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen sich nicht mehr nur auf ihre eigene Situation auswirken, sondern auch für andere Mitgliedstaaten und die EU insgesamt Folgen haben können.

Die EU arbeitet seit 1999, als ihr im EG-Vertrag erstmals eindeutig Zuständigkeiten in diesem Bereich zugewiesen wurden, am Aufbau einer gemeinsamen Politik. In diesem Zusammenhang wurden eine Reihe gemeinsamer Instrumente und Maßnahmen beschlossen, die sowohl die internen als auch die externen Dimensionen der Einwanderung betreffen.

Aber dies reicht noch nicht aus. Es bedarf einer gemeinsamen politischen Vision, die sich auf das bisher Erreichte stützt und darauf abzielt, einen kohärenteren Rahmen für künftige Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU zu schaffen. Der Mehrwert, den die EU bewirkt, wird darin bestehen, dass sie europäische Instrumente schafft, sofern sie benötigt werden, und den richtigen Rahmen für ein kohärentes Handeln vorgibt, sofern die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Zuständigkeiten tätig werden. Damit diese gemeinsame Vision Wirkung zeigen und zu Ergebnissen führen kann, sind Transparenz und gegenseitiges Vertrauen nunmehr unerlässlich.

Bis zu einem gewissen Grad kann die Einwanderung dazu beitragen, die Probleme infolge der Bevölkerungsalterung abzuschwächen; eine noch wichtigere Rolle wird ihr jedoch bei der Bewältigung künftiger Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefizite sowie bei der Steigerung des Wachstumspotenzials und des Wohlstands in der EU in Ergänzung der laufenden Strukturreformen zukommen. Daher ist die Einwanderung als wichtiger Faktor in die Lissabon-Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung eingeflossen, in der eingeräumt wird dass eine angemessene Steuerung der Wirtschaftsmigration eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU darstellt. Diese Erkenntnis bekräftigte auch der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008.

Die Einwanderung bringt nicht nur wirtschaftlichen Nutzen, sie kann die europäischen Gesellschaften auch insofern bereichern, als sie die kulturelle Vielfalt stärkt. Allerdings kann das positive Potenzial der Einwanderung nur zum Tragen kommen, wenn die Einwanderer erfolgreich in die Aufnahmegesellschaften integriert werden. Dies erfordert einen Ansatz, der nicht nur auf den Nutzen für die Aufnahmegesellschaft ausgerichtet ist, sondern auch den Interessen der Einwanderer Rechnung trägt: Personen, denen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, bietet Europa günstige Bedingungen und wird dies auch in Zukunft tun, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Personen um Arbeitsmigranten, Familienangehörige, Studenten oder um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, handelt. Die Bewältigung dieser Herausforderung setzt die Beschäftigung mit einer komplexen Vielfalt von Fragen voraus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten Bedingungen für eine erfolgreiche Integration; wie jedoch den aktuellen Zahlen zu entnehmen ist liegen die Arbeitslosenquoten insgesamt bei Einwanderern häufig höher als bei Unionsbürgern, auch wenn es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Außerdem sind Einwanderer häufiger unsicheren Arbeitsbedingungen ausgesetzt und verrichten minderwertige Arbeiten oder Tätigkeiten, für die sie überqualifiziert sind. Ihre Fertigkeiten werden folglich ungenügend genutzt (Brain Waste). Dies trägt dazu bei, dass sich Einwanderer verstärkt der Schwarzarbeit zuwenden. Migrantinnen aus Drittländern sehen sich besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. Zudem sind die Sprachkenntnisse der Einwanderer und die Ausbildung ihrer Kinder immer noch oft unzureichend sodass ihre künftige persönliche und berufliche Entwicklung fragwürdig ist.

Es werden Mechanismen benötigt, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten und der EUbei der Lastenteilung und der politischen Koordinierung stützen. So müssen unter anderem die Überwachung und Kontrolle der Grenzen und die Integrationspolitik finanziert werden was sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf die öffentlichen Finanzen auswirkt. Um der Einwanderungsproblematik gut gerecht werden zu können, bedarf es außerdem einer engen Zusammenarbeit mit Drittländern; nur so können sinnvolle Lösungen für Situationen von gegenseitigem Interesse, einschließlich der Probleme infolge der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte (Brain Drain), und politische Antworten wie die Möglichkeit der zirkulären Migration gefunden werden.

Eine wirksame Steuerung der Einwanderung bedeutet auch, dass die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit unserer Gesellschaften und der Einwanderer selbst angegangen werden. Dies setzt voraus, dass die illegale Einwanderung und die damit einhergehenden kriminellen Aktivitäten bekämpft sowie die Belange der Integrität des Einzelnen und der Sicherheit der Allgemeinheit ausgewogen berücksichtigt werden. Gegen die illegale Einwanderung muss vorgegangen werden, da sie zu Situationen führt, in denen die Grundrechte und -freiheiten missbraucht und verletzt werden. Außerdem untergräbt sie die legale Einwanderung und wirkt sich negativ auf den Zusammenhalt und einen fairen Wettbewerb aus.

Diese neue Vision vom weiteren Ausbau der gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik legte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 5. Dezember 20075 dar. Der Europäische Rat stellte im Dezember 2007 fest, dass die Weiterentwicklung einer die Politik der Mitgliedstaaten ergänzenden gemeinsamen Einwanderungspolitik nach wie vor eine wesentliche Priorität ist, und forderte die Kommission auf, 2008 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Eine gemeinsame Einwanderungspolitik stellt in der Tat eine wesentliche Priorität für die EU dar6, wenn wir zusammen die mit der Einwanderung verbundenen Vorteile wirklich nutzen und die mit ihr einhergehenden Herausforderungen meistern wollen. Diese gemeinsame Politik sollte auf einen koordinierten integrierten Einwanderungsansatz auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene abzielen. Dies bedeutet dass den verschiedenen Dimensionen der Problematik Rechnung zu tragen ist und die Einwanderung im Zusammenhang mit den Hauptzielen der EU-Politik - Wohlstand, Solidarität und Sicherheit - berücksichtigt werden muss.

Die umfassendere erneuerte EU-Sozialagenda für Zugangsmöglichkeiten, Chancen und Solidarität, die die Kommission vor dem Sommer vorlegen wird, soll eine integrierte Gesellschaft ohne soziale Ausgrenzung mit Chancen für jedermann fördern. Insbesondere wird sie neue Instrumente bereitstellen, die auch zur Entwicklung der neuen gemeinsamen Einwanderungspolitik beitragen werden.

Die vorliegende Mitteilung wird zusammen mit der "Künftigen Asylstrategie" angenommen.

Beide Dokumente befassen sich mit den bisher noch nicht behandelten asyl- und einwanderungspolitischen Aspekten, die das Haager Programm von 2004 vorsah.

Im Frühjahr nächsten Jahres will die Kommission eine umfassende Mitteilung vorlegen, in der sie konkrete Vorschläge für die Weiterführung der Arbeiten im Bereich "Justiz, Freiheit und Sicherheit" insgesamt im Hinblick auf das im zweiten Halbjahr 2009 zu verabschiedende neue Fünfjahresprogramm in diesem Bereich unterbreiten wird.

II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik

Nachstehend werden unter den drei Überschriften Wohlstand, Solidarität und Sicherheit zehn gemeinsame Grundsätze vorgeschlagen, auf die sich die gemeinsame Einwanderungspolitik stützen wird. Zunächst wird der jeweilige Grundsatz genannt, danach folgen - um zu veranschaulichen wie der Grundsatz künftig in die Praxis umgesetzt werden soll - Beispiele konkreter Maßnahmen, die je nach Fall entweder auf EU-Ebene oder von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind.

Wohlstand: Beitrag der legalen Einwanderung zur sozioökonomischen Entwicklung der EU

Auf der Tagung vom Frühjahr 2008 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, "die beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen der Migration von Drittstaatsangehörigen" im Rahmen der Kommissionsvorschläge für eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu behandeln.8 Die künftige Wirtschaftsmigration in die EU wird unter anderem daran gemessen werden, ob die Qualifikationen der Einwanderer dem Bedarf der nationalen Arbeitsmärkte entsprechen; von dieser Einschätzung sollte abhängen, inwieweit Möglichkeiten der legalen Einwanderung gefördert werden. Zum einen sollte Arbeitsmigranten die Einwanderung gestattet werden, zum anderen sollten aber auch sonstige Einwanderergruppen die Möglichkeit und die Mittel erhalten, rechtmäßig in die EU einzureisen und sich dort befristet oder dauerhaft aufzuhalten. Die Integration legaler Einwanderer wird gefördert. Voraussetzung hierfür ist ein eindeutiges Engagement sowohl seitens der Aufnahmegesellschaften als auch seitens der Einwanderer selbst.

1. Wohlstand und Einwanderung:

Klare Regeln und gleiche Bedingungen Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sollte es sein, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Drittstaatsangehörigen sollten die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen, um die Bedingungen und Verfahren für die legale Einreise in die EU und den rechtmäßigen Aufenthalt in der EU zu verstehen. Es sollte für eine faire Behandlung der Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, Sorge getragen und angestrebt werden, den Rechtsstatus dieser Personen dem der Unionsbürger anzugleichen.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

2. Wohlstand und Einwanderung:

Besserer Ausgleich zwischen Qualifikationen und Bedarf Im Rahmen der Lissabon-Strategie sollte die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen einer gemeinsamen bedarfsorientierten Einschätzung der Arbeitsmärkte in der EU unter Berücksichtigung aller Qualifikationsniveaus und Sektoren Rechnung tragen, um die wissensbasierte Wirtschaft Europas voranzubringen, das Wirtschaftswachstum zu fördern und den Arbeitsmarkterfordernissen gerecht zu werden. Dabei sollten der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz, das Recht der Mitgliedstaaten festzulegen wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, und die Rechte der Einwanderer uneingeschränkte Beachtung finden und die Sozialpartner sowie die regionalen und lokalen Behörden aktiv einbezogen werden.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

3. Wohlstand und Einwanderung:

Integration ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Einwanderung Im Einklang mit den 2004 verabschiedeten Gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration sollte die Integration legaler Einwanderer durch verstärkte Anstrengungen der Aufnahmemitgliedstaaten und einen eigenen Beitrag der Einwanderer ("in beide Richtungen gehender Prozess") verbessert werden. Den Einwanderern sollte Gelegenheit gegeben werden, sich einzubringen und ihr volles Potenzial zu entfalten. Die europäischen Gesellschaften sollten ihre Kapazitäten zur Bewältigung der einwanderungsbezogenen Vielfalt ausbauen und den sozialen Zusammenhalt stärken.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

Solidarität: Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit Drittländern

Eine gemeinsame Einwanderungspolitik muss sich auf die im EG-Vertrag festgeschriebene Solidarität der Mitgliedstaaten stützen. Solidarität und Verantwortung sind von entscheidender Bedeutung in einem Bereich, in dem die Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten aufgeteilt sind. Die gemeinsame Politik kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie sich auf gemeinsame Anstrengungen gründet. Die nationalen Einwanderungspolitiken werden zwar von den unterschiedlichen historischen, wirtschaftlichen und demografischen Voraussetzungen der Mitgliedstaaten bestimmt, haben jedoch eindeutig über die nationalen Grenzen hinaus Auswirkungen. Kein Mitgliedstaat kann also im Alleingang alle Aspekte der Einwanderung effizient kontrollieren bzw. bewältigen;

Entscheidungen, die sich voraussichtlich auf andere Mitgliedstaaten auswirken, müssen somit koordiniert werden. Die Aufteilung der finanziellen Lasten ist ebenfalls konkreter Ausdruck der Solidarität. Die Steuerung der Einwanderung hat in der Tat Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. EU-Mittel können verwendet werden, um die Umsetzung der gemeinsamen Grundsätze zu fördern; zur Gewährleistung der Effizienz sollten die nationalen Ressourcen gegebenenfalls auch gebündelt werden. Der "Gesamtansatz zur Migrationsfrage" wurde um eine zusätzliche Dimension der Solidarität ergänzt: Im Hinblick auf eine bessere Steuerung der Migrationsströme im Interesse aller beteiligten Akteure, einschließlich der Diaspora und der Einwanderergemeinschaften, müssen die Herkunfts- und Transitländer an den EU-Maßnahmen beteiligt werden und muss die Migrationsproblematik Teil des Dialogs der EU mit Drittländern und der EU-Politik zur Entwicklungszusammenarbeit sein.

4. Solidarität und Einwanderung:

Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit Die gemeinsame Einwanderungspolitik sollte sich auf ein hohes Maß an politischer und operativer Solidarität, gegenseitigem Vertrauen, Transparenz, gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamen Anstrengungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten stützen.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

5. Solidarität und Einwanderung:

Effiziente und kohärente Verwendung der verfügbaren Mittel Bestandteil der Solidarität, deren es bedarf, um mit den gemeinsamen einwanderungspolitischen Maßnahmen die strategischen Ziele zu erreichen, sollte eine starke finanzielle Komponente sein, die der besonderen Lage der Außengrenzen bestimmter Mitgliedstaaten und den besonderen Migrationsproblemen, denen sich diese Staaten gegenübersehen, Rechnung trägt.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

6. Solidarität und Einwanderung:

Partnerschaft mit Drittländern Eine wirksame Steuerung der Migrationsströme erfordert eine echte Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern. Die Migrationsproblematik sollte in die Entwicklungszusammenarbeit der Union und andere externe Politikbereiche vollständig einbezogen werden. Die EU sollte hinsichtlich der Möglichkeiten der legalen Migration, der Kapazitäten zur Migrationssteuerung, der Ermittlung von Push-Faktoren der Migration, des Schutzes der Grundrechte, der Bekämpfung illegaler Migration und der Schaffung von Möglichkeiten, damit die Migration der Landesentwicklung zugute kommt, eng mit ihren Partnerländern zusammenarbeiten.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

Gegenstand solcher Bestimmungen könnte neben dem Grundsatz der Gleichbehandlung insbesondere die Übertragung erworbener sozialer Grundrechte, insbesondere die Übertragung von Rentenansprüchen, sein; - sicherstellen, dass angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt und im Rahmen der einschlägigen Finanzierungsinstrumente der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft effizient zur Umsetzung aller Dimensionen des "Gesamtansatzes zur Migrationsfrage" verwendet werden; dabei ist an der auf Gemeinschaftsebene bereits beschlossenen Finanzierung nicht zu rühren.

Sicherheit: wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Die Verhinderung und Verringerung der illegalen Einwanderung in all ihren Ausprägungen ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und öffentliche Akzeptanz der Maßnahmen zur legalen Einwanderung. Die Kontrolle des Zugangs zum EU-Gebiet muss verstärkt werden, um eine wirklich integrierte Grenzverwaltung zu fördern; gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Bonafide-Reisende und schutzbedürftige Personen problemlos Zugang zum EU-Gebiet erhalten und Europa weltoffen bleibt. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können als Pull-Faktoren der illegalen Einwanderung wirken und müssen daher bekämpft werden, auch wenn hiervon viele EU-Bürger ebenfalls betroffen sind. Eine intensivere Bekämpfung der Schleuserkriminalität und aller Aspekte des Menschenhandels ist eine Hauptpriorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Im Rahmen einer nachhaltigen und wirksamen Rückführungspolitik, die sich auf klare, transparente und faire Regeln stützt, sollten diejenigen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die die Rückführung von Drittstaatsangehörigen veranlassen müssen, die nicht oder nicht mehr die Bedingungen für einen Aufenthalt in der EU erfüllen. Die undifferenzierte massenhafte Legalisierung illegal aufhältiger Einwanderer ist kein langfristig geeignetes und wirksames Instrument zur Steuerung der Migration und sollte daher vermieden werden. Bei all diesen Vorgehensweisen und Maßnahmen sind die Würde sowie die Grundrechte und -freiheiten der Betroffenen uneingeschränkt zu achten.

7. Sicherheit und Einwanderung:

Eine Visumpolitik im Interesse Europas und seiner Partner Die gemeinsame Visumpolitik sollte Bonafide-Besuchern die Einreise erleichtern und die Sicherheit stärken. Falls erforderlich sollten neue Techniken eingesetzt werden, um - unter uneingeschränkter Einhaltung der Datenschutzrechtsvorschriften - differenzierte, risikobezogene Überprüfungen für Visumantragsteller in Verbindung mit einem umfassenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

8. Sicherheit und Einwanderung:

Integrierte Grenzverwaltung Die Integrität des Schengen-Raums ohne Personenkontrollen an den Binnengrenzen sollte gewahrt werden. Die integrierte Verwaltung der Außengrenzen sollte gestärkt werden und - analog zu den Maßnahmen zur Zollkontrolle - sollten Maßnahmen zur Grenzkontrolle und zur Vermeidung sicherheitsrelevanter Bedrohungen entwickelt werden.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

9. Sicherheit und Einwanderung:

Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Null-Toleranz gegenüber Menschenhandel Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten eine kohärente Strategie zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels entwickeln. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung12 in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sollten durch Präventivmaßnahmen, Strafverfolgung und Sanktionen wirksam bekämpft werden. Der Schutz von Opfern des Menschenhandels und die ihnen gewährte Unterstützung sollten verstärkt werden.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

10. Sicherheit und Einwanderung:

Wirksame und nachhaltige Rückführungsmaßnahmen

Wirksame Rückführungsmaßnahmen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der EU-Politik zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Die undifferenzierte massenhafte Legalisierung illegal aufhältiger Personen sollte zwar vermieden werden die Möglichkeit, in Einzelfällen anhand fairer und transparenter Kriterien Legalisierungen vorzunehmen, muss aber bestehen bleiben.

Dazu müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung

Der Europäische Rat wird ersucht, die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen gemeinsamen Grundsätze, auf die sich die gemeinsame Einwanderungspolitik stützen wird, zu billigen.

Diese Grundsätze werden wie oben vorgeschlagen durch konkrete Maßnahmen umgesetzt; ein regelmäßiges Follow-up wird durch einen neuen Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus, einschließlich einer regelmäßigen Bewertung, erfolgen.

Die gemeinsame Einwanderungspolitik wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen durchgeführt. Dieser Rahmen dürfte flexibel genug sein, um Veränderungen - vor allem im Zusammenhang mit der Wirtschaftslage oder aufgrund marktspezifischer und technologischer Entwicklungen - Rechnung zu tragen. Die gemeinsame Einwanderungspolitik wird insbesondere umgesetzt durch:

1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:

2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.

Dafür wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Die Profile werden außerdem Erkenntnisse über die unterschiedlichen Qualifikationen der Einwanderer und über den künftigen Arbeitskräftebedarf liefern.

Auf der Grundlage des zusammenfassenden Berichts der Kommission wird der Europäische Rat auf seiner jährlichen Frühjahrstagung die Situation einer politischen Bewertung unterziehen und gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.

Anhang
Zusammenfassung - Die zehn gemeinsamen Grundsätze