Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/13015 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - Drucksache 016/12593 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 - Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 196/09 (PDF)