Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu den Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU (2006/2181(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Mai 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Strukturpolitik unbestreitbar positive Wirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die qualitative Verbesserung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene hat,

B. in der Erwägung, dass diese positiven Wirkungen von Region zu Region unterschiedlich stark sind und dass diese Entschließung mit seinen Empfehlungen zu einer Wirkungsmaximierung während des neuen Programmplanungszeitraums 2007-2013 beitragen möchte,

C. in der Erwägung, dass zurzeit der Entwurf einer Territorialen Agenda der Europäischen Union und der Entwurf der Leipzig Charta zur Annahme anlässlich des Informellen Ministertreffens für Territoriale Kohäsion und Stadtentwicklung am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig ausgearbeitet werden,

D. in der Erwägung, dass es zur Verbesserung der Wirkung der Strukturfonds auf den Zusammenhalt der Europäischen Union notwendig ist, dass die KMU bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten (FuE+I) sowie beim Zugang zu Dienstleistungen, die von öffentlichen Forschungseinrichtungen in diesen Bereichen angeboten werden, eine wichtigere Rolle spielen,

E. in der Erwägung, dass gemäß dem oben genannten Vierten Zwischenbericht über den Zusammenhalt das Pro-Kopf-Wachstum des BIP in den dreizehn Kohäsionsländern zwischen 1995 und 2005 höher war als in der EU-15 (3,6 % pro Jahr gegenüber einem EU-15-Durchschnitt von 2,2 % pro Jahr),

F. in der Erwägung, dass jeder Euro, der auf EU-Ebene im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgegeben wird, weitere Ausgaben von durchschnittlich 0,90 EUR in den weniger entwickelten Regionen (Ziel 1) und durchschnittlich 3,00 EUR in den in einem Umstrukturierungsprozess befindlichen Regionen (Ziel 2) nach sich zieht,

G. in der Erwägung, dass das freie Spiel der Marktkräfte nicht ausreicht, um den Zusammenhalt zu schaffen, den sich die Gründerväter Europas wünschten, und dass dieser Zusammenhalt notwendigerweise Eingriffe der öffentlichen Hand zum Ausgleich zwischen den Regionen erfordert,

H. in der Erwägung, dass die Strukturpolitik eine wichtige Rolle bei der Stärkung des territorialen Zusammenhalts zu spielen hat und an neu auftretende territoriale Herausforderungen in der Europäischen Union, wie die demografische Alterung, die Entwicklung des Agrarmarkts und Fragen der Einwanderung, der Energie und des Klimawandels angepasst werden muss,

I. in der Erwägung, dass Polyzentrismus das Leitmotiv der Europäischen Raumstrategie ist, das in der Durchführungsphase der neuen Kohäsionspolitik berücksichtigt werden muss,

J. in der Erwägung, dass die Öffentlichkeitswirksamkeit der Kohäsionspolitik verbessert werden muss,

K. in der Erwägung, dass sichergestellt werden muss, dass Unternehmen, die Gemeinschaftsmittel erhalten, ihre Tätigkeit nicht für einen längeren und bereits im Vorfeld festgelegten Zeitraum verlagern, und dass sie andernfalls von der Kofinanzierung ausgeschlossen werden sowie im Falle der zweckwidrigen Verwendung von ihnen die Rückzahlung der ihnen gewährten Beihilfen verlangt wird,