Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 182. Sitzung am 17. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/5701 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten

unverändert angenommen.