Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM (2013) 3079 final

Brüssel, 28.5.2013
C(2013) 3079 final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrats
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ( COM (2012) 131 final) und entschuldigt sich für die späte Antwort.

Die Kommission ist überzeugt, dass der den Mitgesetzgebern vorliegende Vorschlag ein ausgewogenes Paket von Maßnahmen enthält, mit denen das starke Engagement der Kommission für die Stärkung der sozialen Dimension des Binnenmarktes, die Wiederherstellung des Vertrauens aller Beteiligten - Arbeitnehmer, Unternehmen und für die Durchführung zuständige Stellen - und die Ankurbelung des Wachstums bestätigt wird Der Binnenmarkt kann nur effizient funktionieren, wenn alle Stakeholder ihren Beitrag leisten, fairer Wettbewerb herrscht und die sozialen Grundrechte im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit geachtet werden.

Die Kommission begrüßt den Standpunkt des Bundesrats, demzufolge Verbesserungen beim Zugang zu Informationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmen einen wichtigen Schritt auf dem Wege zu Verbesserungen bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie darstellen.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat Artikel 11 Absatz 3 des Vorschlags, wonach sich Gewerkschaften oder andere Dritte unter bestimmten Voraussetzungen an Gerichts- oder Verwaltungsverfahren beteiligen können, unterstützt..

Die Kommission kann dem Bundesrat versichern, dass zu keinem Zeitpunkt die Intention bestand, mit diesem Vorschlag die Weiterentwicklung, mögliche Anpassungen oder Präzisierungen des rechtlichen Rahmens für die Entsendung von Arbeitnehmern zu verhindern. Dies zeigt insbesondere die Tatsache, dass der Vorschlag mehrere Überprüfungsklauseln enthält.

Die Kommission nimmt den Wunsch des Bundesrats zur Kenntnis, dass klargestellt wird, dass die Bestimmungen in Kapitel IV die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Prüfungen oder Kontrollmaßnahmen weitere Maßnahmen durchzuführen, weder berühren noch einschränken.

In Bezug auf die gesamtschuldnerische Haftung wiederholt die Kommission, dass der Vorschlag neben der geplanten Einführung einer begrenzten direkten Haftung von Unterauftragnehmern auf EU-Ebene vorsieht, dass die Mitgliedstaaten strengere Haftungsregeln anwenden können, die nicht zwangsläufig Vorgaben in Bezug auf die Sorgfaltspflicht enthalten müssen.

Der Vorschlag sieht einen flexiblen Ansatz vor, der die verschiedenen Systeme, die bereits in einer Reihe Mitgliedstaaten etabliert sind, abdecken würde. Nach der Analyse der Kommission stünden die in Deutschland geltenden Vorschriften im Zusammenhang mit der gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Wortlaut des Vorschlags in Einklang.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und freut sich auf eine Weiterführung des politischen Dialogs.

Mit vorzüglicher Hochachtung siehe Drucksache 159/12(B) HTML PDF