Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/9074 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes - Drucksachen 18/8578, 18/8958 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.09.16
Erster Durchgang: Drucksache. 228/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

"b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Die in § 1 Absatz 1 Nummer 7 genannten Maßnahmen können nur in den von den Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für den ländlichen Raum durchgeführt werden und im Falle der Buchstaben a bis c außerdem nur, wenn besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind." "

3. Nummer 4 wird wie folgt geändert: