Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" (2006/2274(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Mai 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in Erwägung des Stands der Umsetzung der Strategie von Lissabon und in Zusammenhang damit der Notwendigkeit einer umfassenderen Innovationsstrategie angesichts des globalen Wettbewerbs,

B. in der Erwägung, dass die Vielfalt durch Innovation ein Weg für die Europäische Union ist, den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen,

C. unter Hinweis darauf, dass sowohl die Weitergabe wissenschaftlicher Ergebnisse, besonders an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), als auch die Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen, speziell für Innovationen mit gesellschaftlicher Tragweite, verbessert werden sollten und dass gegen die räumliche Konzentration von Innovationsplattformen vorgegangen werden sollte, damit die Fertigkeiten und die Vielfalt der einzelnen Regionen der Europäischen Union genutzt werden können,

D. in der Erwägung, dass das beträchtliche Fachwissen, das in den Forschungseinrichtungen der Europäischen Union konzentriert ist, nicht ausreichend genutzt wird,

E. in der Erwägung, dass das Umfeld für die Innovationsförderung nicht wettbewerbsfähig ist und es an Transparenz und fairen Bedingungen für alle Akteure, die innovative Tätigkeiten ausüben, fehlt, u. a. für innovative Kleinbetriebe und Zentren für technologische Innovation,

F. in der Erwägung, dass der herkömmliche Ansatz zur Stimulierung von Innovation, bei dem sich Anstöße von der Technologieseite mit einer Sogwirkung auf der Nachfrageseite verbinden, allein nicht ausreicht, sondern dass parallel dazu die Förderung günstiger Marktbedingungen erforderlich ist, durch die ein Innovationen bewirkendes Regelungsumfeld entsteht,

G. in der Erwägung, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt, der durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt12 unterstützt wird, ein günstiges Umfeld für Innovationen schafft, weil mehr Wettbewerb in einem größeren und stabileren Wirtschaftsraum entsteht, was mehr Investitionen anzieht und die Arbeitskräftemobilität fördert,

H. in der Erwägung, dass die im Binnenmarkt noch bestehenden Hindernisse, die der Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Wege stehen, verhindern, dass die europäischen Unternehmen die Größe entwickeln, die notwendig ist, damit sich die Investitionen in Forschung und Innovation rentieren,

I. in der Erwägung, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger ein grundlegendes Ziel der Innovationstätigkeit ist,

J. in der Erwägung, dass das Prinzip der Spitzenleistung, das hauptsächlich zur Unterstützung der prioritären Spitzenforschung geeignet ist, einem gesunden Wettbewerb im Bereich der Innovationsförderung im Wege steht und kleinere Akteure (innovative Unternehmen, Technologie- und Innovationszentren, Forschungszentren) von Förderprogrammen ausschließt,

K. in der Erwägung, dass auch traditionelle Sektoren mit Hilfe von Innovationen weiter am Leben erhalten werden können,

L. in Erwägung des Stellenwerts von Innovationen bei der Gestaltung der Sozialmodelle der Mitgliedstaaten,

M. in der Erwägung, dass Innovationen dazu beitragen können, dass bestimmte Gruppen von Personen gesellschaftlich integriert werden, etwa Menschen mit Behinderungen,

N. in der Erwägung, dass das Innovationspotenzial der Europäischen Union bei Gütern, Dienstleistungen und Prozessen unzureichend genutzt wird,

O. in der Erwägung, dass der Prozess des Managements von Wissen über Innovationen und Rechte des geistigen Eigentums institutionell unterstützt werden muss,

P. in Erwägung der Finanzierung der Innovationspolitik und des höheren Anteils öffentlicher Aufträge und öffentlichprivater Partnerschaften in diesem Zusammenhang,

Q. in der Erwägung, dass Bildung, einschließlich des interdisziplinären Unterrichts, der auch Bereiche umfasst, in denen sich die traditionellen Fachgebiete überschneiden, eine Voraussetzung für Innovationsfähigkeit ist und Innovationen ein integraler Bestandteil von Bildungsprogrammen auf allen Ebenen sein sollten,

R. in der Erwägung, dass das lebenslange Lernen zur Erweiterung der Kenntnisse über Innovationen beitragen kann und dass die Förderung der Informationsgesellschaft der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt entgegenwirkt,

S. in der Erwägung, dass die Schaffung europäischer Qualitätsstandards und -normen für die frühen Phasen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen Anstöße für Innovationen geben könnte,

T. in der Erwägung, dass das Siebte Forschungsrahmenprogramm zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums beitragen muss, der auf konkrete Zielvorgaben ausgerichtet ist,

U. in der Erwägung, dass die Definition von Innovation im so genannten "Oslo Manual" der OECD eine breite Auslegung erfahren hat und zum Standard in den Gemeinschaftsorganen wird,