Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetzes

Punkt 32 der 900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:

Der Bundesrat hält es für sinnvoll und erforderlich, die Sonderregelungen für die Industrie bei der Energiebesteuerung zielgerichteter auf besonders energie- und wettbewerbsintensive Unternehmen zu konzentrieren.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine Überarbeitung des Systems der Steuerbegünstigungen auch im Hinblick auf anspruchsvollere Zielwerte für die zu erreichende Energieeffizienz.

Begründung nur gegenüber dem Plenum:

Das im Wesentlichen aus drei Elementen bestehende System der Steuerbegünstigungen (vollständig von Energie- und Stromsteuer befreite Prozesse, Spitzenausgleich sowie allgemeine Steuerbegünstigung für das Produzierende Gewerbe) setzt nur geringe Anreize zur Energieeinsparung und erzeugt Mitnahmeeffekte für Unternehmen, die nicht hoch energieintensiv und/oder nicht von Abwanderung bedroht sind. Das System der Steuervergünstigungen ist daher neu zu gestalten.

Für die weitreichenden Steuerbegünstigungen sollten angemessen anspruchsvolle (ambitionierte, aber erfüllbare) Gegenleistungen in Form der Steigerung der Energieeffizienz verlangt werden.