Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87e Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.