Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem Deutschen Bundestag am 6. Juli 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetzentwurf intendierte Zielsetzung, mit dem erweiterten Förderangebot zur nachhaltigen beruflichen Integration junger Menschen insbesondere leistungsschwächeren Jugendlichen beim Übergang zwischen Schule und Beruf eine zusätzliche Chance zur Aufnahme einer Berufsausbildung und zu einem beruflichen Abschluss zu geben.

Angesichts der demografischen Entwicklung und der nach wie vor überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit auch Jüngerer ohne Berufsabschluss ist die berufliche Erstausbildung die entscheidende Voraussetzungen für den Einstieg ins Erwerbsleben und dauerhafte Berufschancen. Nach Auffassung des Bundesrates muss deshalb sichergestellt werden, dass die neuen Qualifizierungsinstrumente die Aufnahme und den Abschluss einer Berufsausbildung tatsächlich unterstützen.

In Anbetracht dessen hält er den Ansatz des Qualifizierungszuschusses, leistungsschwache Jugendliche betrieblich zu qualifizieren und zu einer Berufsausbildung zu motivieren, grundsätzlich für richtig, aber nicht für hinreichend ausgestaltet. Die betriebliche Qualifizierung im Rahmen einer regulären Beschäftigung verbessert zwar die individuellen Integrationschancen. Entscheidend für eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit ist aber, dass mit den Qualifizierungszuschüssen nach dem SGB III

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass Qualifizierungselemente in Maßnahmen nach dem SGB III und dem SGB II anschlussfähig ausgestaltet werden und sich vorrangig an dem Ziel eines Ausbildungsabschlusses orientieren.

Des Weiteren hält der Bundesrat eine zeitlich befristete Öffnung der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen für marktbenachteiligte Altbewerberinnen und Altbewerber für erforderlich und bittet, diese Regelung bis zum 31. Dezember 2009 zu verlängern. Dabei sollen auch diese Maßnahmen an bereits absolvierte Ausbildungsbestandteile in der Einstiegsqualifizierung, in berufsvorbereitenden Maßnahmen und in einer abgebrochenen Berufsausbildung anschließen.