Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/9084 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 18/8559 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.09.16
Erster Durchgang: Drucksache. 126/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

"1. In § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Anschrift" die Wörter ", Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes" eingefügt.*

2. Die bisherigen Nummern 1 bis 4 werden die Nummern 2 bis 5.

3. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

"3. § 6 wird wie folgt geändert:

4. Die neue Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

"5. Nach § 6e werden die folgenden §§ 6f und 6g eingefügt:

" § 6f Entgeltordnung für Begutachtungsstellen für Fahreignung

§ 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen

5. Nach der neuen Nummer 5 werden die folgenden Nummern 6 und 7 eingefügt:

6. Die bisherigen Nummern 5 bis 9 werden die Nummern 8 bis 12.

7. Nach der neuen Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:

"13. In § 31 Absatz 2 werden nach dem Wort "wurde" die Wörter "oder die nach Maßgabe von Vorschriften auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 regelmäßig untersucht oder geprüft wurden" eingefügt."

8. Die bisherigen Nummern 10 bis 18 werden die Nummern 14 bis 22.

9. Die neue Nummer 14 wird wie folgt gefasst:

"14. § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

10. Die neue Nummer 16 wird wie folgt geändert:

11. Die neue Nummer 17 wird wie folgt geändert:

12. Nach der neuen Nummer 22 werden die folgenden Nummern 23 bis 28 eingefügt:

"23. In § 48 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe " § 63 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe " § 63 Nummer 1" ersetzt.

24. § 50 wird wie folgt geändert:

25. In § 53 Absatz 2 einleitender Satzteil und Absatz 4 Satz 2 wird jeweils die Angabe " § 63 Abs. 1 Nr. 4" durch die Angabe " § 63 Nummer 4" ersetzt.

26. In § 54 Satz 1 werden die Wörter " § 63 Absatz 1 Nummer 5" durch die Angabe " § 63 Nummer 5" ersetzt.

27. In § 56 Absatz 1 wird die Angabe " § 63 Abs. 1 Nr. 6" durch die Angabe " § 63 Nummer 6" ersetzt.

28. In § 62 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe " § 63 Abs. 1 Nr. 9" durch die Angabe " § 63 Nummer 9" ersetzt."

13. Die bisherige Nummer 19 wird die Nummer 29.