Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12572 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels - Drucksache 18/11844 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 165/17 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:,1a. In § 2 wird nach Absatz 7 folgender Absatz 8 eingefügt:

(8) Dieses Gesetz gilt auch für Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung und der Ahndung von Verstößen gegen die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der MRV-Seeverkehrsverordnung." `

2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

,2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach Nummer 2 werden folgende Nummern 2a und 2b eingefügt:

,2a. § 19 wird wie folgt geändert:

2b. § 32 wird wie folgt geändert: