Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08

Europäische Kommission Vizepräsidentin Brüssel, den 14. Mai 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich danke Ihnen für die Übermittlung der Stellungnahme des deutschen Bundesrates zum Dokument KOM (2008) 636 betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 086/613/EWG.*

Die Kommission möchte die nationalen Parlamente darin bestärken, zu ihren Vorschlägen Stellung zu nehmen, um den politischen Willensbildungsprozess zu verbessern. Wir möchten Ihnen daher für Ihre Stellungnahme herzlich danken. In der Anlage finden Sie die Antwort der Kommission auf diese Stellungnahme, die, wie ich hoffe, eine wertvolle Ergänzung zu ihren eigenen Beratungen darstellt.

Ich freue mich darauf, unseren politischen Dialog in der Zukunft weiter zu vertiefen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Margot Wallström

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien.

Telefon Zentrale: (32-2) 299 11 11.

Europäische Kommission Brüssel, Mai 2009 Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2008) 636 -
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine Selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG

Die Kommission stellt fest, dass der Bundesrat die Zielsetzung der Kommission begrüßt, den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, besser zu verwirklichen und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienleben zu fördern, und dass er sich dessen bewusst ist, dass mit der steigenden Zahl der Unternehmensgründungen durch Frauen auch die Problematik der Vereinbarkeit von Unternehmensführung und Familienleben an Bedeutung gewinnen wird.

Die Kommission stellt jedoch fest, dass der Bundesrat einige Bedenken gegenüber dem Vorschlag äußert, die wie folgt zusammengefasst werden können:

Antwort der Kommission