Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben mit Schreiben vom 30. Juli 2010 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Im Zusammenhang mit der Zustimmung zur o.g. Verordnung hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, bei der nächsten Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung zu prüfen, ob für die Ermittlung der umlagefähigen Kosten bei Nutzung von kleineren Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Bestandteil der zentralen Heiz- und Warmwasseranlage in Mehrfamilienhäusern eindeutige Regelungen in der Heizkostenverordnung fehlen. Sollte dies der Fall sein, bittet der Bundesrat um die Berücksichtigung notwendiger Ergänzungen bei der nächsten Änderung der Heizkostenverordnung.

Zu der Prüfbitte nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung:

Änderungen der Verordnung über Heizkostenabrechnung sind derzeit nicht geplant. Dennoch haben die für die Verordnung über Heizkostenabrechnung federführend zuständigen Ressorts die Prüfbitte des Bundesrats aufgegriffen und in einem Fachgespräch am 15.09.2009 mit den betroffenen Verbänden erörtert. Übereinstimmend wurde eine Änderung der Verordnung nicht für erforderlich gehalten. Stattdessen wurde beschlossen, den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) um die Erarbeitung einer technischen Regel zur Ermittlung der anteiligen Betriebskosten für Strom und Wärme bei KWK-Anlagen zu bitten und dabei die Wohnungswirtschaft, den Mieterbund sowie den Verband der Energieagenturen (EAD) zu beteiligen. Der VDI als gemeinnützige und unabhängige Organisation versteht sich national und international als Sprecher der Ingenieure und der Technik.

Fachgremien des VDI leisten technischwissenschaftliche Arbeit bei Normierungen (VDI-Richtlinien). Nach einer neueren Auskunft des VDI ist die Veröffentlichung des sog. Gründrucks der technischen Regel für den 01.11.2010 geplant. Interessierte Kreise haben die Gelegenheit innerhalb von zwölf Monaten Einspruch zu erheben. Die erste Einspruchssitzung des VDI ist im Dezember 2011 vorgesehen.

Siehe Drucksache 570/08(B) HTML PDF