Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/12583 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters - Drucksachen 18/12051, 18/12497 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 263/17 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 Absatz 3 tritt drei Jahre nach dem Tag und Artikel 2 im Übrigen an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes in Kraft tritt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt."