Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich


Hinweis: vgl.
Drucksache 1066/01 = AE-Nr. 013931 und AE-Nr. 041774,
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278 und
Drucksache 287/05 (PDF) = AE-Nr. 051031

Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen - Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft
KOM (2005) 206 endg.; Ratsdok. 9679/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 8. Juni 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 1. Juni 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.

1. Einführung

Wie sich die Zukunft Europas gestaltet, hängt zunehmend von seiner Fähigkeit ab, eine jugend- und kinderfreundliche Gesellschaft zu schaffen. Dass der Europäische Pakt für die Jugend auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats1 als Teil der überarbeiteten Lissabon-Strategie mit dem Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung angenommen wurde, bedeutet, dass man anerkannt hat, dass die Einbeziehung Jugendlicher in Gesellschaft und Arbeitsleben und eine sinnvollere Nutzung ihres Potenzials grundlegende Voraussetzungen dafür sind, die Rückkehr zu anhaltendem und nachhaltigem Wachstum in Europa sicherzustellen.

In dieser Initiative wird die Rolle der Jugend in Kernbereichen der im Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung hervorgehoben, insbesondere über die Europäische Beschäftigungsstrategie und die Europäische Strategie zur sozialen Eingliederung sowie auch über das Arbeitsprogramm Allgemeine und Berufliche Bildung 2010, und es wird die Forderungen erhoben, dass alle auf diesen Gebieten einzuleitenden Initiativen aufeinander abgestimmt werden sollen.

Die Annahme des Pakts fällt mit dem Abschluss des ersten Zyklus der Umsetzung des Weißbuchs "Neuer Schwung für die Jugend Europas"2 von 2001 zusammen, die in der Entschließung des Rates vom Juni 2002 weitergeführt worden ist3. Darin wurde ein Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa gesetzt, um die aktive Bürgerschaft Jugendlicher zu stärken, gestützt auf eine offene Koordinierungsmethode, und die Aufnahme der jugendpolitischen Dimension in andere Politikbereiche.

Mehr als je zuvor braucht Europa das kontinuierliche Engagement Jugendlicher, mit dem sich ein integratives Europa leichter aufbauen lässt. Der Erfolg dieser Initiative hängt auch von der Mitwirkung aller Beteiligten ab, in allererster Linie der Jugendorganisationen sowie der Gebietskörperschaften und der Sozialpartner.

Die Mitteilung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

Bei ihrer Anregung für einen Europäischen Pakt für die Jugend umrissen die Staats- bzw. Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, Spanien und Schweden vier Hauptproblembereiche:

Diese Analyse stimmt mit der des Weißbuchs überein. Das Wesen der Jugend an sich ist dabei, sich unter wirtschaftlichem und soziokulturellem Druck zu verändern. Jugendliche erreichen verschiedene Phasen des Lebens später als vorangegangene Generationen und auf weniger linearen Wegen als früher.

Als der Europäische Rat die Zwischenevaluierung der Lissabon-Strategie vorbereitete, war er sich der Bedeutung der demografischen Faktoren für die Gestaltung der Zukunft Europas bewusst.

Wie in dem Grünbuch der Kommission über den demografischen Wandel dargestellt4, haben zurückgehende Geburtenraten und eine ansteigende Lebenserwartung zu dramatischen Änderungen bei Größe und Altersstruktur der europäischen Bevölkerung geführt. Die Anzahl der Jugendlichen zwischen 15 und 24 wird zwischen 2005 und 2050 voraussichtlich um ein Viertel - von 12,6 auf 9,7 % - zurückgehen, während die Altersgruppe 65 + von 16,4 auf 29,9 % anwachsen wird5. Das Grünbuch macht darauf aufmerksam, wie sich diese Veränderungen auf Europa auswirken werden, insbesondere auf Jugendliche. Auch bei der neuen Sozialpolitischen Agenda 2005-20106 wird die Bedeutung des generationenübergreifenden Ansatzes berücksichtigt.

Der Übergang in den Arbeitsmarkt ist für Jugendliche mit Schwierigkeiten verbunden - die Jugendarbeitslosigkeit ist mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote in Europa (17,9 % bei Jugendlichen unter 25, verglichen mit 7,7 % bei Arbeitnehmern über 25)7. Jugendliche sind besonders dem Armutsrisiko ausgesetzt (19 % der 16- bis 24-Jährigen, verglichen mit 12 % der 25- bis 64-Jährigen)8.

Jugendliche können einen beträchtlichen Beitrag dazu leisten, die Lissabonner Ziele einer Steigerung der Beschäftigung und des Wachstums zu erreichen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, da sie die Arbeitskräfte der Zukunft sind und die zukünftige Quelle dringend benötigter Ressourcen wie Forschungsfähigkeit, Innovation und Unternehmergeist. Die entsprechenden Zielsetzungen lassen sich aber nur verwirklichen, wenn Jugendliche durch eine hochwertige und realitätsnahe allgemeine und berufliche Bildung mit den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist nur dann zu bewerkstelligen, wenn Hindernisse beseitigt werden, wie Armut und soziale Ausgrenzung. Auch mit der Ungleichbehandlung der Geschlechter muss man sich auseinander setzen, da junge Frauen von Arbeitslosigkeit und Armutsrisiko stärker betroffen sind als junge Männer, wohingegen mehr junge Männer ihre Schulbildung vorzeitig abbrechen.

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

Vor diesem Hintergrund und in Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommission für 2005-20099 kam der Europäische Rat zu dem Schluss, dass Jugendliche ein Bündel von vollständig in die überarbeitete Lissabon-Strategie integrierten Politiken und Maßnahmen zugute kommen sollte, und verabschiedete einen Pakt mit drei Aktionsbereichen (siehe Anhang 1):

Die entsprechenden Aktionen sind vor allem innerhalb der Europäischen Beschäftigungsstrategie, der Europäischen Strategie zur sozialen Eingliederung und auch des Arbeitsprogramms Allgemeine und Berufliche Bildung 2010 zu konzipieren. Dass das Thema Jugend in die im Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung aufgenommen wird, hat nicht den Aufbau neuer Strukturen zur Folge. Indem er die Maßnahmen zu Gunsten Jugendlicher verstärkt, wird der Pakt dazu beitragen, die Auswirkungen der Lissabon-Strategie zu maximieren.

Die Mitgliedstaaten werden auf die "Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung" (in denen die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Leitlinien zusammengefasst sind) zurückgreifen, die die Kommission im April 2005 vorgeschlagen hat10, wenn sie im Herbst 2005 ihre nationalen Lissabon-Reformprogramme vorlegen (siehe Anhang 2).

Die Überwachung der Umsetzung des Pakts wird in die Berichterstattungsmechanismen der Lissabon-Strategie einbezogen. Die Kommission wird jeden Herbst bei ihrem Jährlichen Fortschrittsbericht über die Lissabon-Strategie auf die Berichte der Mitgliedstaaten über die Fortschritte bei den nationalen Lissabon-Reformprogrammen zurückgreifen. Der Kommissionsbericht wird dann im Rahmen der entsprechenden Ratsformationen geprüft und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats erörtert.

Auf Gemeinschaftsebene hat die Kommission ein Gemeinschaftliches Lissabon-Programm angekündigt, das die Prioritäten der auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 bestätigen Zwischenevaluierung der Lissabon-Strategie gezielt aufnimmt.

In den folgenden Abschnitten werden die Aspekte der Integrierten Leitlinien und des zu erwartenden Gemeinschaftlichen Lissabon-Programms herausgearbeitet, die für den Pakt von Bedeutung sind.

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

Die vorgeschlagenen Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005-2008, die jetzt einen Teil der Integrierten Leitlinien bilden, sind das Kernstück der Europäischen Beschäftigungsstrategie und spielen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Ihr Schwerpunkt liegt auf den Bemühungen, die beschäftigungspolitischen Maßnahmen dazu beitragen zu lassen, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei werden die folgenden drei Kernprioritäten festgelegt:

Die folgenden Leitlinien sind besonders relevant für Jugendliche:

Die Mitgliedstaaten erhalten finanzielle Unterstützung für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen über die Europäischen Strukturfonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds. Die Mitgliedstaaten werden auch dazu angehalten, sich die Möglichkeiten der Europäischen Investitionsbank zu Nutze zu machen.

Das Programm "Voneinander Lernen" im Bereich der Beschäftigungspolitik zur Förderung des Austauschs von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten enthält im Jahre 2005 einen Schwerpunkt zur Jugendbeschäftigung. Desgleichen wird die Kommission ihre Bemühungen fortsetzen, eine uneingeschränkte Umsetzung und Anwendung der EG-

Rechtsvorschriften zum Verbot der Diskriminierung in der Beschäftigung aufgrund des Alters11 zu gewährleisten.

Die Strategie zur sozialen Eingliederung wird Jugendbelange einbeziehen, wie in der Mitteilung über die Sozialpolitische Agenda12 angekündigt, und der Entschließung des Rates über soziale Integration und Jugendliche13 Rechnung tragen. Wahrscheinlich werden daraufhin Anliegen wie die Verbesserung der Lage der am stärksten gefährdeten Jugendlichen und die Beseitigung der Kinderarmut sowie Initiativen zur Verhinderung des Schulversagens hohe Priorität erhalten. Im Mittelpunkt einer Studie über die soziale Integration stark benachteiligter Jugendlicher sollen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Selbtständigkeit und aktive Teilhabe an der Gesellschaft stehen.

Die Kommission begrüßt die von den Sozialpartnern eingegangene Verpflichtung, durch gemeinsame Aktionen im Rahmen des sozialen Dialogs zur Umsetzung dieser Initiative beizutragen.14

Aktionen im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

In den vorgeschlagenen Integrierten Leitlinien wird hervorgehoben, dass Europa die Investitionen in Humankapital steigern und verbessern und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an neue Kompetenzerfordernisse anpassen muss. Dabei gilt es unter anderem, vor allem die Anzahl der Schulabbrecher zu reduzieren, den Zugang zur Berufsbildung, zur Sekundarbildung und zur Hochschulbildung zu verbessern, einschließlich der Lehrlingsausbildung und der Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen, und auf

Alle diese Anliegen sind bereits als Prioritäten in das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 aufgenommen worden, das zur Umsetzung der Bildungs- und Ausbildungsaspekte der im Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung beiträgt, wobei die Ergebnisse in den neuen Lissabon-Zyklus neuer Formen des Regierens eingehen sollen. In den Leitlinien wird hervorgehoben, dass man die vereinbarten europäischen Instrumente und Bezugspunkte nutzen muss, um Reformen der einzelstaatlichen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen.

Als Teil des Arbeitsprogramms für 2010 enthalten Peer-Learning-Aktivitäten im Jahre 2005 für Jugendliche relevante Vorhaben:

In einem Vorschlag der Kommission im Jahr 2005 für eine Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zu den Schlüsselkompetenzen soll deren Bedeutung für Jugendliche mit geringeren beruflichen Möglichkeiten hervorgehoben werden.

Die Kommission wird im Jahr 2006 einen Entwurf für einen Europäischen Qualifikationsrahmen mit dem Ziel vorschlagen, einen gemeinsamen Bezugspunkt für Qualifikationssysteme und Bezugsrahmen in ganz Europa zu schaffen. Dieser Qualifikationsrahmen wird auf der Grundlage der Gegenseitigkeit verknüpft sein mit Vorkehrungen für die Anrechnung von Studienleistungen und die Qualitätssicherung, mit den gemeinsamen europäischen Grundsätzen für Identifizierung und Validierung nichtformalen und informellen Lernens und mit dem Europass (dem einheitlichen europäischen Instrument für die Transparenz von Abschlusszeugnissen, Bescheinigungen und Kompetenzen).

Es soll auch ein spezifisches Instrument für die Anerkennung von Jugendarbeit entwickelt werden, wobei daran gedacht wird, einen "Jugendpass" in den Europass aufzunehmen. Die Testphase sollte 2006 anlaufen.

Ein weiteres Schlüsselelement des Arbeitsprogramms ist die Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz; diese ist sowohl eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass mehr junge Europäer an der Wissensgesellschaft sowie an der europäischen und globalen Mobilität teilhaben, als auch ein Ergebnis dieser Entwicklung.

Angesichts der Tatsache, dass die Wirtschaftstätigkeit sich in zunehmendem Maße auf Prozesse mit hohen Anteilen an Naturwissenschaft und Technologie verlagert, ist der Zugang zu einer wissenschaftlichen und ICT-bezogenen Bildung für Jugendliche von besonderer Bedeutung.

Die Kommission beabsichtigt 2005 eine Mitteilung über Erziehung zu Unternehmergeist und Lernfähigkeit anzunehmen, in der die Verbindung zwischen unternehmerischen Fähigkeiten und grundlegenden im täglichen Leben benötigten Fähigkeiten für Jugendliche herausgestellt wird. Der Aktionsplan der Kommission für die unternehmerische Initiative regt eine "Förderung der unternehmerischen Mentalität" bei Jugendlichen an.

Aktionen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

In den vorgeschlagenen Integrierten Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, für mehr Transparenz und Informationen über Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten - als Teil der Modernisierung der Arbeitsvermittlungsdienste - zu sorgen, um die Mobilität zu erleichtern. Das Europäische Jahr der Mobilität der Erwerbstätigen im Jahre 2006 wird spezielle Initiativen zu Gunsten Jugendlicher enthalten, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Ab 2007 wird im Mittelpunkt der Folgemaßnahmen zu dem Aktionsplan für berufliche Qualifikationen und Mobilität 2002-2005 der Kommission und der Mitgliedstaaten die Verbesserung der Aussichten Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt durch verstärkte Mobilität stehen. Die Mitgliedstaaten sollten, sofern erforderlich, ihre Strategien zur Beseitigung von der Mobilität entgegenstehenden Hindernissen ausbauen, wie in dem Bericht der Kommission15 über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft16 festgehalten.

Um die Mobilität Jugendlicher in Europa weiter zu ermutigen, hat die Kommission eine Verstärkung der Programme für die Zielgruppen Jugendliche, Studierende und Freiwillige vorgeschlagen, die neue Formen der freiwilligen Aktivitäten umfassen, um den Zugang zum Europäischen Freiwilligendienst zu erweitern und zu erleichtern. Die Informationsportale EURES (Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität) und PLOTEUS (Portal für Lernmöglichkeiten in Europa) können die Bedürfnisse Jugendlicher sinnvoller berücksichtigen; eine Kommissionsstudie soll Empfehlungen für die Erweiterung der Mobilitätskarte für Jugendliche in Europa erarbeiten. Die Kommission wird den Austausch von guten Praktiken im Bereich der Mobilität fördern, wie z.B. die französische Initiative "Jobs d"ete", die nach einer Evaluierung der Anfangsergebnisse möglicherweise auf ganz Europa ausgeweitet werden kann.

Aktionen zur Förderung der Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

In den Integrierten Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu bemühen, die auch dazu beitragen kann, die mit der demografischen Alterung verbundenen Probleme und insbesondere auch das Problem der niedrigen Geburtenraten zu bewältigen. Dazu gehört, dass Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Möglichkeiten für die Betreuung von anderen abhängigen Personen bereitgestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit soll der Entwicklung innovativer, familienfreundlicher Formen der Arbeitsgestaltung gewidmet werden. Der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die Gleichstellung von jungen Frauen und Männern voranzubringen.

Als Folgemaßnahme zu dem Grünbuch über den demografischen Wandel in Europa hat die Kommission eine Konsultierung mit dem Ziel eingeleitet, auf europäischer und nationaler Ebene Strategien ausfindig zu machen, die weiterverfolgt oder verstärkt werden sollen.

Aktionen im Bereich Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

Im Mittelpunkt des Interesses bei der offenen Koordinierungsmethode steht die aktive Bürgerschaft Jugendlicher. In dem Weißbuch über die Jugend wurde festgestellt, dass Jugendliche sich zunehmend von öffentlichen Angelegenheiten abwenden. Um Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit und Kenntnis über Jugendfragen zu verbessern, hat der Rat 2003 und 2004 14 gemeinsame Zielsetzungen angenommen (siehe Anhang 3)17.

In ihrer Mitteilung vom Oktober 0418 gab die Kommission eine positive Bewertung der auf europäischer Ebene durchgeführten Maßnahmen ab, während sie betonte, dass angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich seien, um die gemeinsamen Zielsetzungen zu verwirklichen.

Die Mitgliedstaaten werden über die gemeinsamen Zielsetzungen zu den Themen Partizipation und Information bis Ende 2005 berichten. Berichte über die freiwilligen Aktivitäten und die Verbesserung der Kenntnis im Bereich Jugend sollen im Jahre 2006 folgen. In allen Fällen wird die Kommission dem Rat einen Fortschrittsbericht vorlegen.

Den Konzepten Partizipation und Information Jugendlicher, freiwillige Aktivitäten und ein besseres Verständnis für Jugendliche und bessere Kenntnis über diese kommt weiterhin eine Schlüsselrolle beim Aufbau gesunder Gesellschaften zu. Da die gemeinsamen Zielsetzungen erst vor kurzem vom Rat angenommen worden sind, haben die Mitgliedstaaten ihre Verwirklichung gerade erst in Angriff genommen; diese sollten im Zentrum der Tätigkeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich stehen. Die Kommission ist der Meinung, dass diese bestehenden Prioritäten weitergeführt und konsolidiert werden sollten.

Entschließungen des Rates 13996/04 und 13997/04 vom 15.11.2004.

Was die Partizipation anbelangt, so sollte man den Schwerpunkt weiterhin auf eine verstärkte Beteiligung auf lokaler Ebene im Rahmen einer repräsentativen Demokratie legen und auf eine vermehrte Unterstützung für das Erlernen der Partizipationstechniken. Verbesserter Zugang zu Informationen, verstärkte Bereitstellung hochwertiger Informationen und verstärkte Beteiligung Jugendlicher an der Aufbereitung und Verbreitung von Informationen - alle diese Anliegen müssen verstärkt in Angriff genommen werden.

Das politische Ziel des Ausbaus der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher in der EU als Mittel zur Partizipation und persönlichen Entwicklung Jugendlicher hat nach wie vor Gültigkeit. Der Beitrag von Freiwilligen zum Leben der Gesellschaft ist von Bedeutung, wie sich bei Naturkatastrophen der jüngsten Zeit und angesichts der Notwendigkeit einer langfristigen Sanierung der betroffenen Gebiete erwiesen hat.

Als Ergebnisse des Pakts und der Arbeiten im Rahmen des Lissabon-Zyklus neuer Formen des Regierens sollte man durch Nutzung der Lissabon-Mechanismen ein besseres Verständnis für und besseres Wissen über die Jugend in den spezifischen Bereichen Jugendbeschäftigung, Jugendintegration, Jugendunternehmertum, Jugendmobilität und Anerkennung der Jugendarbeit erreichen. Eine zweckmäßigere Nutzung der Forschungsergebnisse aus diesen Bereichen sollte zu sinnvolleren durch Daten abgesicherten Maßnahmen führen.

Aktionen zur Stärkung der aktiven Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

Zwar ist der Bereich Jugend für die meisten der auf europäischer Ebene verfolgten politischen Strategien relevant, doch empfiehlt die Kommission, sich auf die Politikbereiche des Europäischen Pakts für die Jugend zu konzentrieren.

Weitere für Jugendliche relevante politische Maßnahmen sind unter anderem:

Die Kommission wird ihre Aktionen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Bereich Jugend fortführen. Die EU-weite Kampagne "Für Vielfalt - gegen Diskriminierung"19 ist ab 2005 auf Jugendliche ausgedehnt worden; sie fördert das aktive Engagement Jugendlicher und sensibilisiert für EU-Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen.

Die Kommission wird ihre Aufmerksamkeit auch auf die Gesundheit Jugendlicher richten, z.B. auf den Gebieten Ernährung und Fettleibigkeit, Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch sowie Strategien für eine Förderung eines guten Gesundheitszustands. Für 2006 ist eine europäische Initiative zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geplant.

Es wird eine spezifische Jugendforschung innerhalb des Sechsten Forschungsrahmenprogramms betrieben werden, die sich mit Einstellungen, Lebensstilen und Partizipationsformen der europäischen Jugend beschäftigt. Im Zuge des Siebten Forschungsrahmenprogramms könnte die Jugendforschung ihren Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Partizipation Jugendlicher an der repräsentativen Demokratie und an freiwilligen Aktivitäten legen.

Die Kommission wird eine öffentliche Konsultierung zu Aktionen einleiten, die die Union möglicherweise auf dem Gebiet des Sports unternehmen könnte, was die erzieherischen und sozialen Werte des Sports und den Lebensstil Jugendlicher anbelangt.

Aktionen zur Hervorhebung von Jugendbelangen in anderen Politikbereichen

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

Strategieaktionen mit Jugendlichen als Zielgruppe sollten auch mit Programmen einhergehen, die Jugendliche dazu ermutigen, aktive, engagierte Bürger zu werden, und die ihnen dabei helfen sollen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Derartige Projekte sollten auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene konzipiert werden.

Projekte diese Art werden durch eine Reihe europäischer Programme gefördert (siehe Anhang 4):

6. Engagement Jugendlicher

In dem Weißbuch über die Jugend ist ein Verfahren zu Konsultierung Jugendlicher niedergelegt worden, mit dem das Ziel verfolgt wird, die Partizipation Jugendlicher und ihrer Organisationen sicherzustellen.

Der Europäische Rat hat hervorgehoben, dass ein Erfolg des Pakts von der Mitwirkung aller Beteiligten abhängt, in erster Linie der Jugendorganisationen sowie der Gebietskörperschaften und der Sozialpartner. Jugendliche und ihre Organisationen sollten dazu befragt werden, wie Maßnahmen für diese Initiative im Rahmen der nationalen Lissabon-Reformprogramme entwickelt werden sollten und wie Folgemaßnahmen zu deren Umsetzung aussehen sollten. Zwar ist jeder Mitgliedstaat dafür zuständig festzulegen, wie Jugendliche einbezogen werden sollen, zu den Befragten sollten jedoch nationale Jugendräte gehören.

Die Kommission gedenkt auch, eine Konsultierung Jugendlicher und des Europäischen Jugendforums zur Jugendpolitik durchzuführen. Den Höhepunkt sollen die "Etats generaux" der Jugend darstellen, die für 2005 vorgesehen sind. Zur Vorbereitung dieser Veranstaltung wird die Kommission eine umfassende Konsultierung Jugendlicher über das Internet vornehmen und Mitgliedstaaten dazu auffordern, Debatten auf nationaler Ebene zu führen. Die Kommission denkt daran, nach den "Etats generaux" "jährliche Begegnungen" von Jugendlichen und Kommissaren stattfinden zu lassen.

Dieser unmittelbare Dialog mit Jugendlichen soll nicht ein Ersatz für den sozialen Dialog sein, sondern eine wertvolle Ergänzung. Er würde entsprechend mit anderen Kommissionsinitiativen zur Konsultierung in Übereinstimmung gebracht werden, die insbesondere darauf abzielen, die Lissabonner Ziele zu Zielen der Bürgergesellschaft zu machen.

Aktionen zur Konsultierung Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Die Annahme des Europäischen Pakts für die Jugend hat die Entwicklung der aktiven Bürgerschaft Jugendlicher über die offene Koordinierungsmethode im Jugendbereich ergänzt, indem die Jugendanliegen in die Maßnahmen zur Unterstützung der im Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung einbezogen wurden. Zum ersten Mal kann die Europäische Union einen wirklich integrierten strategischen Ansatz in Bezug auf Jugendliche verfolgen. Damit dieses Prinzip in die Praxis umgesetzt werden kann, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Koordinierungsmethode im Jugendbereich bestätigt und konsolidiert werden.

Die Kommission ersucht den Rat, diese Schlussfolgerungen zu billigen. Sie wird diese Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen weiterleiten.

Anhänge

Mitteilung der Kommission an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich

Die Anliegen der Jugendlichen in Europa aufgreifen -
Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft

Anhang 1Der Europäische Pakt für die Jugend
Anhang 2Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008 mit Aktionsleitlinien des Europäischen Rates für den Europäischen Pakt für die Jugend
Anhang 3Gemeinsame Zielsetzungen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Jugend
Anhang 4Für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme

Anhang 1 Europäischer Pakt für die Jugend

(Anhang 1 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates - Brüssel, 22. und 23. März 2005 (7619/05))

Vor dem Hintergrund der Alterung der Bevölkerung in Europa muss nach Auffassung des Europäischen Rates dafür gesorgt werden, dass der Jugend Europas ein Paket von Strategien und Maßnahmen zugute kommt, die sich voll und ganz in die Lissabonner Strategie einfügen. Der Pakt für die Jugend zielt darauf ab, die allgemeine und die berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben zu erleichtern. Der Pakt soll gewährleisten, dass alle auf diesen Gebieten einzuleitenden Initiativen aufeinander abgestimmt sind, und er soll den Ausgangspunkt für eine intensive und kontinuierliche Mobilisierung zugunsten der Jugend darstellen. Für seinen Erfolg bedarf es der Mitwirkung aller Beteiligten und in allererster Linie der nationalen, regionalen und örtlichen Jugendorganisationen sowie des Europäischen Jugendforums, der Gebietskörperschaften und der Sozialpartner.

Der Europäische Rat fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten insbesondere im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie und der Strategie zur sozialen Eingliederung an folgenden Vorgaben zu orientieren:

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

mit den Aktionslinien des Europäischen Rates für den Europäischen Pakt für die Jugend (aus der Mitteilung der Kommission über die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) KOM (2005) 141 vom 12.4.2005

Mikroökonomische Reformen

Leitlinie: Die unternehmerische Kultur fördern und das Wirtschaftsumfeld KMU-freundlicher gestalten

Leitlinie: Mehr und efizienter in Forschung und Entwicklung investieren

Beschäftigungsleitlinien

Leitlinie: Einen lebenszyklusbasierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern

Leitlinie: Arbeitsuchende und benachteiligte Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Leitlinie: Den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht werden

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

Leitlinie: Die Entwicklung der Löhne und sonstigen Arbeitskosten beschäftigungsfreundlicher gestalten

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Leitlinie: Die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren

Leitlinie: Die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

(aus den Entschließungen des Rates vom 25.11.2003 und vom 15.11.2004)

Partizipation20

Stärkung der Partizipation der Jugendlichen mittels Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die die Rolle der Jugendlichen als aktive Bürger fördern und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft stärken:

1. verstärktes staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen in ihrer Gemeinschaft,

2. stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie;

3. stärkere Unterstützung der verschiedenen Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz.

Information21

Verbesserung der Information der Jugendlichen durch Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationen, um sie stärker am öffentlichen Leben zu beteiligen und ihre Entwicklung zu aktiven verantwortungsbewussten Bürgern zu fördern:

4. Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationsdiensten,

5. verstärkte Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen,

6. Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Information der Jugendlichen, z.B. an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen.

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Um das aktive bürgerschaftliche Engagement und die Solidarität Jugendlicher zu stärken, bedarf es bei den freiwilligen Aktivitäten einer Weiterentwicklung, Erleichterung, Förderung und Anerkennung auf allen Ebenen:

7. Förderung der Weiterentwicklung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf bessere Kenntnis der bestehenden Möglichkeiten, Erweiterung des Spektrums und Qualitätssteigerung,

8. Erleichterung des freiwilligen Engagements Jugendlicher durch Beseitigung bestehender Hindernisse,

9. Förderung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Solidarität und ihres Engagements als verantwortungsbewusste Bürger,

10. Anerkennung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf die Anerkennung ihrer so erworbenen persönlichen Fähigkeiten und ihres Engagements für die Gesellschaft sowie der Bedeutung dieser Aktivitäten für einen erleichterten Übergang von Schule und Ausbildung ins Arbeits- und Erwachsenenleben.

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Für eine vorausschauende, effiziente und nachhaltige politische Strategie ist es wichtig, durch Austausch, Dialog und Netzwerke den Aufbau eines kohärenten, relevanten und qualitativen Wissensraums in der Jugendpolitik in Europa zu fördern und zukünftige Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen:

11. Erfassung - auch auf lokaler und regionaler Ebene - vorhandenen Wissens in Bezug auf bestimmte Prioritärbereiche der Jugendpolitik (Partizipation, Information und Freiwilligentätigkeit) und Umsetzung von Maßnahmen, die dieses Wissen ergänzen, aktualisieren und den Zugang dazu erleichtern;

12. in einer zweiten Phase Erfassung - auch auf lokaler und regionaler Ebene - vorhandenen Wissens in Bezug auf weitere für die Jugendpolitik relevante Prioritärbereiche, wie Autonomie, nichtformales Lernen, Abbau von Diskriminierungen, Bildung und Ausbildung, Beschäftigung, Unternehmergeist, Kreativität, Übergang zwischen Ausbildung und Arbeitsleben, soziale Eingliederung und Gesundheit, und Umsetzung von Maßnahmen, die dieses Wissen ergänzen, aktualisieren und den Zugang dazu erleichtern;

13. Gewährleistung von Qualität, Vergleichbarkeit und Relevanz des Wissens im Bereich Jugendpolitik durch Anwendung geeigneter Methoden und Instrumente;

14. Ermöglichung und Förderung von Austausch, Dialog und Netzwerken zur Verbreitung des Wissens in diesem Bereich und zur frühzeitigen Erkennung zukünftiger Bedürfnisse.

Anhang 4 für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme

Der Europäische Sozialfonds unterstützt Projekte zur Förderung Jugendlicher in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung.

Die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanzierten Gemeinschaftsprogramme decken Bereiche ab, in deren Rahmen Projekte für Jugendliche unterstützt werden können: z.B. Aus- und Weiterbildung, Universitätsforschung, Unternehmertum, Gesundheit, Kultur, städtische Erneuerung.

Die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums beinhaltet eine Reihe von Fördermaßnahmen für Junglandwirte: Erleichterung der Niederlassung, höhere Beihilfesätze für weitere Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe und Erwerb der erforderlichen Qualifikationen und des erforderlichen Knowhows durch Berufsbildungsmaßnahmen. Diese Instrumente sind auch Bestandteil der Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums im nächsten Programmplanungszeitraum (KOM (2004) 490 endgültig).

Das Programm Jugend und das vorgeschlagene Programm "Jugend in Aktion" werden sowohl zur Realisierung des Pakts beitragen - insbesondere in den Bereichen Mobilität, nichtformales Lernen und unternehmerische Kompetenz Jugendlicher - als auch zur aktiven Bürgerschaft Jugendlicher.

Das Integrierte Programm für lebenslanges Lernen hat neue, ehrgeizige Ziele vorgegeben für die Beteiligung an europäischen Aus- und Weiterbildungsprogrammen (Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci) und ist damit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Pakts.

Das Programm "Bürger/innen für Europa" bietet den Bürgern, einschließlich der Jugendlichen, Gelegenheit, sich auszutauschen und kulturelle Vielfalt zu erfahren - wichtig für die Herausbildung einer europäischen Identität und die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses.

Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördert die unternehmerische Kompetenz Jugendlicher.

Das Marie-Curie-Programm und die ihm zu Grunde liegende integrierte Strategie sollen Europa für Forschungstreibende attraktiver machen, Initiativen für Ausbildung, Mobilität und berufliche Entwicklung Forschungstreibender unterstützen, auch in der Frühphase der Laufbahnentwicklung, und das Interesse Jugendlicher an Wissenschaft und Technologie und an einer Forschungslaufbahn wecken.

Die Europäische Initiative für wissenschaftliche Bildung soll in der Primär- und Sekundarstufe das Interesse junger Menschen an der Wissenschaft dadurch fördern, dass sie den Lehrkräften hilft, gute Praktiken, wissenschaftliche Demonstrationsverfahren und Lernobjekte ausfindig zu machen und zu verwenden.

Die Kommission fördert gezielt Maßnahmen zur Integration benachteiligter Gruppen - einschließlich junger behinderter Menschen, verschiedener ethnischer Gruppen, junger Frauen und Jugendlicher aus benachteiligten Regionen, abgelegenen Regionen und Grenzregionen - in wissenschaftliche Laufbahnen.

Im Rahmen der überarbeiteten Strategie für nachhaltige Entwicklung werden einschlägige Bildungsmaßnahmen gefördert.