Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM (2013) 355 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 146/12 (PDF) = AE-Nr. 120198,
Drucksache 339/12 (PDF) = AE-Nr. 120396,
Drucksache 742/12 (PDF) = AE-Nr. 120957 und AE-Nr. . 120955, 120961

Brüssel, den 29.5.2013
COM (2013) 355 final

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017

{SWD(2013) 355 final}

DER Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission2,3 unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Rates
Der Präsident