Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund (2008/2328(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 105485 - vom 28. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 2. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13./14. März 2008 die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, das Qualifikationsniveau von Lernenden mit Migrationshintergrund anzuheben,

B. in der Erwägung, dass das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Diskussion über die Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme war,

C. in der Erwägung, dass die Migration innerhalb der Union und die Zuwanderung in die Union in den zurückliegenden Jahrzehnten zugenommen und sich damit vielerorts auch die Zusammensetzung der Schülerschaft in den einzelnen Schulen verändert hat,

D. in der Erwägung, dass die Verständigung und der Dialog der Schüler untereinander und zwischen Schülern und Lehrern häufig aufgrund kultureller Unterschiede erschwert wird,

E. in der Erwägung, dass die Bildungsleistungen von Migrantenkindern nachweislich erheblich schlechter sind als die von Kindern ohne Migrationshintergrund; ferner in der Erwägung, dass zahlreiche Schüler aus Migrantenfamilien in prekären sozioökonomischen Verhältnissen leben,

F. in der Erwägung, dass soziale, kulturelle und wirtschaftliche Nachteile für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit aus der Tatsache erwachsen, dass die Begabungen von Migrantenkindern häufig unentdeckt bleiben und nicht genutzt werden,

G. in der Erwägung, dass Schulbildung bis zu einem bestimmten Alter für Kinder unabhängig von ihrem Hintergrund gemäß Artikel 14 der Charta der Grundrechte nicht nur ein Grundrecht, sondern auch eine Pflicht ist und die nationalen Schulgesetze einzuhalten sind,

H. in der Erwägung, dass die Inhalte und die Gestaltung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen und dass Strategien auf nationaler oder regionaler Ebene definiert und umgesetzt werden müssen,

I. in der Erwägung, dass die Migration eine kulturelle und pädagogische Bereicherung für die Schulen sein kann, jedoch zu ernsthaften Divergenzen führen kann, falls keine geeigneten flankierenden Maßnahmen getroffen werden,

J. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung reformieren müssen; in der Erwägung, dass sie gemeinsam die zur Bewältigung der Folgen der Migration erforderlichen Politikinstrumente entwickeln müssen,

K. in der Erwägung, dass die aus der stärkeren Migration resultierende wachsende Vielfalt der Schülerschaft eine Herausforderung für die Lehrerschaft darstellt, der jedoch nicht vermittelt wird, wie sie in angemessener Form mit dieser neuen Vielfalt in den Klassenzimmern umgehen kann,