Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.