Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005


Günter Gloser Berlin, den 30. Juni 2006
Staatsminister für Europa

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
als Anlage übersende ich Ihnen die

Grundlage für die Erstellung der halbjährlichen Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 08. April 1967 (BT-Drs. V-1653).

Der Bericht wird dem Beschluss der Europakonferenz vom 08./09. Juni 1993 in Mainz entsprechend auch an den Bundesrat übermittelt.


Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser


*) siehe Anlage 1
**) siehe Anlage 2

Anlage 1

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Europarats des ersten Halbjahrs 2005 unter Vorsitz Polens (Januar bis Mai) und Portugals (Mai bis November) stand die Vorbereitung des 3. Europaratsgipfels in Warschau (16./17. Mai 2005).

Auf dem Gipfel, an dem Bundeskanzler Schröder teilnahm, definierten die Staats- und Regierungschefs die zentralen Tätigkeitsfelder des Europarats (Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieförderung) und die Leitlinien einer besseren Verzahnung der neuen europäischen Architektur (EU/Europarat/OSZE) in einer gemeinsamen "Warschauer Erklärung" und einem Aktionsplan.

Sie beauftragten den luxemburgischen Ministerpräsidenten Juncker mit der Ausarbeitung eines Berichts zum Verhältnis zwischen EU und Europarat. (Dieser Bericht wurde der Parlamentarischen Versammlung des Europarats am 11. April 2006 vorgestellt.) Sie vereinbarten, dass das Verhältnis zwischen EU und Europarat in einem Memorandum of Understanding neu geregelt werden solle, um die Duplizierung von Aktivitäten zu vermeiden und Synergieeffekte zu erzielen. Zu diesem Zweck verabschiedeten sie Richtlinien. Außerdem beschlossen die Staats- und Regierungschefs in Warschau, sich neuen Herausforderungen gemeinsam zu stellen. Insbesondere stellten sie Handlungsbedarf in den Bereichen der Bekämpfung von Terrorismus, Menschenhandel und Geldwäsche fest; hierzu wurden drei Konventionen zur Zeichnung aufgelegt.

Sie verpflichteten sich darüber hinaus, die auf der 114. Sitzung des Ministerkomitees im Mai 2004 verabschiedeten, umfassenden Maßnahmen, die der wachsenden Arbeitslast des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entgegenwirken sollen, so schnell wie möglich umzusetzen und die zügige Ratifizierung und die damit verbundene Umsetzung des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention voranzutreiben. Sie beschlossen, eine Gruppe von Weisen zu berufen. Dieser so genannte "Weisenrat" soll unter Einbeziehung der ersten Ergebnisse des Protokolls Nr. 14 und der anderen im Mai 2004 getroffenen Entscheidungen eine umfassende Strategie erarbeiten, die die langfristige Wirksamkeit des Kontrollsystems gewährleistet. Die Staats- und Regierungschefs baten darüber hinaus den Weisenrat, so rasch wie möglich weitere Reformvorschläge zu unterbreiten, die über die erwähnten Maßnahmen hinausgehen, ohne die der Konvention zugrunde liegende Philosophie anzutasten. Sie betonten außerdem, dass die Urteile des Gerichtshofs von allen Mitgliedstaaten rascher und ohne Einschränkungen umgesetzt werden müssen, und wiesen das Ministerkomitee an, alle zur Einhaltung dieser Verpflichtung notwendigen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, im Besonderen bezüglich solcher Urteile, die strukturelle und immer wiederkehrende Probleme erkennen lassen.

In ihrem Aktionsplan legten die Staats- und Regierungschefs ferner fest, dass sie auf nationaler Ebene sicherstellen werden, dass:

Das Ministerkomitee soll die Umsetzung dieser Maßnahmen in regelmäßigen und transparenten Überprüfungen kontrollieren.

Die Überwachung der Beitrittsverpflichtungen von Bosnien und Herzegowina sowie von Serbien und Montenegro ebenso wie von Armenien und Aserbaidschan wurde fortgesetzt; Fortschritte in der Gesetzgebung wurden allerdings vielfach in Frage gestellt durch Schwächen in deren Umsetzung. Dies galt auch für die Reformmaßnahmen der neuen Regierung Georgiens, die vom Europarat aktiv begleitet wurden.

Die Zusammenarbeit mit der Ukraine nach der Wahl des neuen Präsidenten Juschtschenko führte zu einem gemeinsamen Programm der Zusammenarbeit, das nunmehr umgesetzt werden muss.

II. Generalsekretär

Der seit 1. September 2004 amtierende neue Generalsekretär Terry Davis setzte für seine Arbeit im Jahr 2005 folgende Prioritäten:

III. Ministerkomitee

Polnischer (bis Mai 2005) und portugiesischer (ab Mai 2005) Vorsitz fokussierten ihre Arbeit auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des 3. Europaratsgipfels in Warschau (Vorhergehende Europaratsgipfel: Wien 1993 und Straßburg 1997).

Die Gipfelerklärung und der Aktionsplan vom 17.05.2006 geben wesentliche neue Impulse für die zukünftige Arbeit des Europarats. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Elemente:

Der portugiesische Vorsitz begann noch im ersten Halbjahr 2005 mit der Umsetzung der Gipfelbeschlüsse. Das bedeutete insbesondere:

Weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten des Ministerkomitees im Berichtszeitraum war die Überwachung der Beitrittsverpflichtungen von Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina in den Bereichen Schutz der Menschenrechte, Rechtsstaatsentwicklung und Zusammenarbeit mit dem Internationalen Tribunal in Den Haag (ICTY).

Im Kosovo autorisierte das Ministerkomitee auf Bitten des VN-Sondergesandten Petersen eine Studie und Beratungshilfe des Europarats zur Einrichtung von demokratischen Lokal- und Regionalverwaltungen.

Besondere Aufmerksamkeit widmete das Ministerkomitee darüber hinaus den drei jungen Europaratsmitgliedern im Südkaukasus, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Auch dort ging es um die Überprüfung der mit dem Beitritt übernommenen Verpflichtungen, insbesondere Unabhängigkeit der Justiz, Medienfreiheit und Kampf gegen die Korruption.

IV. Parlamentarische Versammlung

Während des Berichtszeitraums fanden Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung im Januar, April und Juni 2005 statt. In der Januarsitzung wurde der Fraktionsvorsitzende der EVP, René van der Linden (Niederlande), zum neuen Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt.

Schwerpunkte der ersten Sitzungsperiode im Januar 2005 waren Debatten über die Vorbereitung des 3. Europaratsgipfels sowie über die Lage in der Ukraine, in Georgien sowie zum Yukos-Prozess. Darüber hinaus gab die Parlamentarische Versammlung Empfehlungen zu den Europaratskonventionen betreffend Menschenhandel und Geldwäsche ab. Ein besonderer Akzent wurde durch eine Feier anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz gesetzt.

Zum bevorstehenden 3. Europaratsgipfel verabschiedete die Parlamentarische Versammlung eine Empfehlung, die den Rahmen für die auf dem Gipfel zu behandelnden Themen absteckte. Die Empfehlung fordert die Stärkung des Europarats in der europäischen institutionellen Architektur, weist auf den Erneuerungsbedarf im Europarat hin und fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, ein kohärentes Konzept für das Zusammenwirken der europäischen Institutionen zu entwickeln. Der als Gastredner geladene französische Außenminister Barnier rief dazu auf, ein verstärktes Augenmerk auf die Komplementarität von Europarat, EU und OSZE zu richten.

Die Frühjahrssitzung im April befasste sich insbesondere mit der EU-Verfassung, der Frage der Rechtmäßigkeit der Inhaftierungen in Guantánamo, der Situation in Serbien und Montenegro nach dem Beitritt zum Europarat und erneut mit der Vorbereitung des 3. Europaratsgipfels.

Aus aktuellem Anlass debattierte die Parlamentarische Versammlung über die Ratifizierung der EU-Verfassung. Die überwiegende Mehrheit der Redner sprach sich für die baldige Verabschiedung der Verfassung aus. Als Argumente wurden die Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU, der Zugewinn an Transparenz und Demokratie sowie die gestärkten Mitwirkungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente angeführt.

Nach intensiver Debatte verabschiedete die Versammlung einstimmig eine Resolution, die die Haftbedingungen in Guantánamo verurteilt und die USA auffordert, im Kampf gegen den Terrorismus Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu respektieren.

Darüber hinaus befasste sich die Parlamentarische Versammlung mit den drei zur Unterzeichnung anlässlich des 3. Europaratsgipfels vorgesehenen Europaratskonventionen zum Kampf gegen den Terrorismus, Verhinderung des Menschenhandels und Bekämpfung der Geldwäsche.

Schwerpunkte der Sitzung im Juni waren die Beschlüsse des 3. Europaratsgipfels vom Mai 2005, die Umsetzung der Beitrittsverpflichtungen durch Russland, die Lage in Aserbaidschan und die Umsetzung der Verfassungsreform in Armenien. Als Gastredner sprachen NATO-Generalsekretär de Hoop Scheffer und der Vorsitzende des Ministerrats von Bosnien Herzegowina, Terzic.

Die Parlamentarische Versammlung verabschiedete eine Empfehlung, die Zustimmung zu den Beschlüssen des Warschauer Gipfels signalisiert und eine Beteiligung der Parlamentarischen Versammlung bei deren Umsetzung fordert. Insbesondere spricht sich die Empfehlung für die Mitwirkung der Versammlung an dem geplanten Forum für die Zukunft der Demokratie sowie bei der Vorbereitung und Umsetzung der Arbeit des geplanten Rates der Weisen zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus.

In einer auf Antrag der beiden Berichterstatter MdB Bindig und des britischen Abgeordneten Atkinson angenommenen Resolution äußerte die Parlamentarische Versammlung deutliche Kritik an Russland wegen Nichterfüllung der beim Beitritt 1996 eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere der Nicht-Abschaffung der Todesstrafe, Stationierung russischer Truppen in Moldau und mangelnder Strafverfolgung von Menschrechtsverletzungen in Tschetschenien.

Zur Lage in Aserbaidschan registrierte die Versammlung in einer Resolution Fortschritte auf dem Weg in Richtung Demokratisierung, kritisierte gleichzeitig aber bestehende Defizite bei Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Mängel des geltenden Wahlverfahrens.

In einer Dringlichkeitsdebatte zur Verfassungsreform in Armenien wiesen die Berichterstatter auf Probleme der gegenwärtigen Verfassung hin. In der Aussprache bestand Konsens, dass Armenien den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarats zur Beseitigung der Defizite bei der Gewaltenteilung, Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz und der lokalen Selbstverwaltung umgehend Folge leisten solle, um einen erneuten Misserfolg des Verfassungsreferendums zu vermeiden.

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der EGMR fällte im Berichtszeitraum einige Entscheidungen gegen Deutschland, die von der deutschen Öffentlichkeit beachtet wurden.

In den Individualbeschwerdeverfahren von Maltzan u. a. gegen Deutschland wies die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 2. März 2005 die Beschwerden, in denen es um Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für nach 1949 in der ehemaligen DDR und zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone erfolgte entschädigungslose Enteignungen ging, nach Artikel 34 und Artikel 35 Abs. 3 und 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als unzulässig zurück. Die Große Kammer stellte fest, dass die Bundesrepublik Deutschland für die in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR erfolgten Enteignungen nicht nach der EMRK verantwortlich ist. Zudem hätten die Beschwerdeführer nach der Vereinigung weder über "vorhandenes Eigentum" an den Grundstücken verfügt, noch eine berechtigte Erwartung darauf gehabt, dass sich ein gegenwärtiger und einklagbarer Anspruch konkretisieren würde und sie die Rückübertragung der Grundstücke oder Ausgleichsleistungen bzw. Entschädigungszahlungen in einer bestimmten, in einem angemessenen Bezug zum tatsächlichen Grundstückswert stehenden Höhe würden verlangen können. Die Beschwerdeführer hätten daher nicht dargelegt, dass sie Inhaber von hinreichend nachgewiesenen und mithin klagbaren Ansprüchen gewesen seien, so dass sie sich auch nicht auf den Schutz des Artikels 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) hätten berufen können.

In den Individualbeschwerdeverfahren Jahn u. a. gegen Deutschland entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Urteil vom 30. Juni 2005, dass die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken der Beschwerdeführer, bei denen es sich um eine bestimmte Gruppe von sog. "Neubauern" handelt, keine Verletzung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK darstellt und auch Artikel 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 nicht verletzt wurde. Damit revidierte die Große Kammer ein anders lautendes Urteil der Kammer vom 22. Januar 2004. Die Große Kammer stellte zum einen fest, dass das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vor dem einmaligen Hintergrund der deutschen Wiedervereinigung trotz des Fehlens jeglicher Entschädigungsregelung dem Gebot entspricht, eine gerechte Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentums und den Erfordernissen des Allgemeininteresses vorzunehmen, so dass keine Verletzung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 vorliegt. Zum anderen verstoße dieses Gesetz, das der Korrektur der Folgen des Modrow-Gesetzes diente, nicht gegen Artikel 14 EMRK und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1, da sich dessen Vorschriften auf objektive und vernünftige Gründe stützten.

Besondere Beachtung erfuhren ferner im Berichtszeitraum folgende Urteile des EGMR: Im so genannten "McLibel"-Fall (Steel und Morris gegen Großbritannien) stellte der EGMR am 15. Februar 2005 die Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) und Art. 10 EMRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) fest. Bei dem längsten Prozess in der englischen Rechtsgeschichte waren Helen Steel und David Morris verurteilt worden, McDonald"s beträchtliche Schadensersatzleistungen zu zahlen, weil sie 1986 eine Broschüre mit dem Titel "What"s wrong with McDonald"s?" veröffentlicht hatten.

Am 9. Juni 2005 stellte der EGMR im Beschwerdeverfahren Fadayeva gegen Russland eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest. Die Beschwerdeführerin, Nadezhda Mikhai Fadeyeva, hatte behauptet, dass die Inbetriebnahme eines Stahlwerks in der Nähe ihres Hauses im russischen Tscherepovetz eine Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen darstelle.

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder- und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig, eine Mitwirkung der Bundesregierung erfolgt nicht.

Die 12. Plenarsitzung des Kongress der Gemeinden und Regionen fand vom 31. Mai bis 2. Juni 2005 in Straßburg statt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen Berichte über die lokale Demokratie in Russland, Georgien, in Mazedonien und in den Niederlanden.

Des Weiteren wurde eine Plenardebatte zum interkulturellen und interreligiösen Dialog geführt. Die anschließend verabschiedete Empfehlung fordert eine Verstärkung und Intensivierung des Dialogs insbesondere durch zusätzliche Jugendaustauschprogramme, Kooperation mit der EU im Rahmen der Initiative für die Erklärung des Jahres 2008 zum Jahr des interkulturellen Dialogs und die Entwicklung von speziellen Programmen für die verschiedenen Probleme in unterschiedlichen Regionen Europas.

Am 1. Juni 2006 fand ein Gespräch im Rahmen eines Runden Tisches anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta für lokale Selbstbestimmung statt, bei dem insbesondere die Konsequenzen des Warschauer Europaratsgipfels für lokale und regionale Demokratie thematisiert wurden.

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Auch im Berichtszeitraum setzte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarats zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten. Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarates sehr unterschiedlich äußert, untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit).

Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Veröffentlichung von zehn Berichten (Countryby-Country-Reports) am 15. Februar und 14. Juni 2005 fortgeführt (Albanien, Bosnien Herzegowina, Kroatien, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden, Mazedonien, Türkei und das Vereinigte Königreich).

Am 17. März 2005 verabschiedete ECRI eine Erklärung zu rassistischer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Rhetorik in der politischen Auseinandersetzung (ECRI Declaration on the use of racist, antisemitic and xenophobic elements in political discourse). Darüber hinaus organisierte ECRI anlässlich des internationalen Tages für die Bekämpfung der Rassendiskriminierung am 21. März 2005 ein Treffen auf hoher Ebene in Paris und präsentierte dabei eine neue Studie über rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Rhetorik in Wahlkämpfen und anderen politischen Reden (Jean-Yves Camus, "The use of racist, antisemitic and xenophobic arguments in political discourse").

b) Antifolterausschuss (CPT)

Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss hat auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fortgeführt, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken.

Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes haben Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedstaaten periodische und auch Adhoc-Besuche abgestattet und darüber dem CPT Bericht erstattet.

c) Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

Das Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält, wurde am 4. November 2000 zur Zeichnung aufgelegt. Es ist gemäß Art. 5 Abs. 1 des Protokolls nach der Ratifizierung durch mindestens 10 Mitgliedstaaten des Europarats am 1. April 2005 in Kraft getreten. Für insgesamt 11 Mitgliedstaaten, die das Protokoll bis Ende des Jahres 2004 ratifiziert haben, trat es an diesem Tage in Kraft (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Finnland, Georgien, Niederlande, San Marino, Serbien und Montenegro, Mazedonien). Für weitere zwei Mitgliedstaaten wird es zum 1. Juli 2006 in Kraft treten (Luxemburg, Ukraine).

d) Minderheitenrechte

Im Mai 2005 fand auf der Grundlage eines zunächst bis Ende 2006 begrenzten Mandats die erste Sitzung der wieder begründeten Arbeitsgruppe DH-MIN (Expertenausschuss zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Minderheiten) des Europarats mit einem Vertreter der Bundesregierung als Vorsitzendem statt. Diese Arbeitsgruppe erscheint insbesondere deshalb wichtig, weil sie aus Regierungsvertretern aller Mitgliedstaaten besteht, die für minderheitenrechtliche Fragen zuständig sind. Die spezielle Sachkunde wird zur Zeit genutzt, um zur Ermittlung von Entwicklungsmöglichkeiten - teilweise bis Ende des Jahres 2006 - unter Berücksichtigung der Unterschiede in Recht und Praxis der Mitgliedstaaten Berichte zu den Themen "Beratungsgremien für nationale Minderheiten", "Medien und nationale Minderheiten", "Wahlrecht und Minderheiten" sowie "Nicht-Diskriminierung und Schutz nationaler Minderheiten" zu erstellen.

e) Menschenhandel

Das Adhoc-Komitee zur Erarbeitung eines Europäischen Abkommens gegen den Menschenhandel schloss die Verhandlungen im Mai 2005 ab. Als Ergebnis wurde die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels anlässlich des 3. Europaratsgipfels zur Zeichnung aufgelegt. Deutschland hat die Konvention gezeichnet.

2. Bekämpfung von Korruption

Im ersten Halbjahr 2005 fanden drei Plenartagungen der Gruppe von Staaten gegen Korruption (GRECO) statt. Insgesamt wurden im Jahr 2005 14 Evaluierungsberichte der zweiten Evaluierungsrunde (Albanien, Bulgarien, Dänemark, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Griechenland, Irland, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Rumänien, Spanien, Schweden und auch Deutschland) angenommen.

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)

Die Kommission legte im Mai 2005 in Den Haag ihren ersten Bericht über die Justizsysteme in Europa auf der Grundlage von Daten der Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit vor. Neuartig ist der vergleichende Aspekt, der der Rechtspolitik bemerkenswerte Einblicke in die Funktionsweise der Justiz vermittelt. Ein neuer Bericht auf der Grundlage der statistischen Daten für 2004 und Fragen, die entsprechend den Erfahrungen aus dem ersten Bericht revidiert wurden, sind in Vorbereitung.

Außerdem hat die Kommission eine Checkliste zur Verfahrensdauer entwickelt, deren Anwendung für Gesetzgebung und Justizverwaltung wertvolle Informationen vermittelt. Konkrete Maßnahmen zur Erlangung einer optimalen Verfahrensdauer waren auch Gegenstand von zwischenstaatlichen Projekten von CEPEJ.

b) Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität (CDPC)

Die im Jahr 2003 begonnenen Arbeiten in dem Expertenausschuss zur Überarbeitung des Übereinkommens von 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (PC-RM) wurden mit der Neufassung der Geldwäschekonvention von 1990, die das Ministerkomitee am 3. Mai 2005 angenommen hat, abgeschlossen.

Die Europäischen Grundsätze für den Strafvollzug (European Prison Rules) wurden aktualisiert und vom Ministerkomitee am 11. Januar 2006 verabschiedet. Sie gehören zu den beispielhaften Standards des Europarats über menschenwürdige Haftbedingungen und gut funktionierenden Strafvollzug und helfen den Mitgliedstaaten, trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine angemessene Grundversorgung und die Resozialisierung der Inhaftierten zu sichern.

c) Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ)

Als Folge zur Konferenz der Justizminister des Europarats in Helsinki im April 2005 wurden Arbeiten zur Überschuldung vorgeschlagen, die inzwischen als Mandat vom Ministerkomitee beschlossen wurden. Der Projektgruppe für Verwaltungsrecht (CJ-DA) wurde ein neues Mandat über "good administration" gegeben. Als Beispiel enger Kooperation der Europaratsgremien ersuchte der CDCJ die Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ), einen Aktionsplan auf der Grundlage der bisherigen sechs Gutachten des Konsultativrates der Europäischen Richter (CCJE) für den CDCJ zu erarbeiten. Der Expertenausschuss zu Fragen der Staatsangehörigkeit (CJ-NA) erhielt ein neues Mandat.

Weiter wurde das Protokoll zur Vermeidung von Staatenlosigkeit bei Staatensukzession verabschiedet. Außerdem nahm der CDCJ eine Stellungnahme zu Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung über Probleme der Reisefreiheit im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung an. Vorgeschlagen wurde auch eine Studie über ein evtl. zusätzliches Instrument zu Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit bei Kindern.

d) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)

Auf Initiative des Konsultativrats der Europäischen Richter fand am 25. und 26. April 2005 in Krakau die 2. Europäische Richterkonferenz statt, die sich dem Thema "Justiz und die Medien" widmete. Unter den verschiedensten Aspekten wurde das Verhältnis zwischen Justiz und Medien durch Berichte und Diskussionen beleuchtet und Vorschläge zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses erarbeitet.

Vom 27. bis 29. April 2005 fand in Kattowitz die Sitzung der Arbeitsgruppe des Konsultativrats der Europäischen Richter statt. Dort wurden Berichte zu Fragen der Stellung der Gerichte in demokratischen Staaten entworfen. Vom 29. Juni bis 1. Juli 2005 wurde in Straßburg die Ausarbeitung der Stellungnahme durch die Arbeitsgruppe des Konsultativrates der Europäischen Richter fortgesetzt.

e) Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen (CDMG)

Im Mittelpunkt der Arbeit des Ausschusses und der ihm zugeordneten Arbeitsgruppen standen weiterhin Fragen der Steuerung von Migration, der Integration und des Rechtsstatus" von Migranten. Mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechtslage in den Mitgliedstaaten wurde ein Empfehlungsentwurf zum Aufenthalt von Studenten erörtert. Der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern diente der regelmäßig durchgeführte Dialog mit Drittstaaten im Rahmen der so genannten Political Platform, diesmal mit Vertretern aus Algerien, Bangladesch, Marokko, Kenia, Pakistan, Senegal und Tunesien. Ebenso wurde der Meinungsaustausch zu Migrationsfragen mit Vertretern der Europäischen Union und anderer migrationspolitisch engagierter internationaler Organisationen, wie UNHCR, IOM, ILO fortgesetzt.

4. Terrorismusbekämpfung

Das Experten-Komitee für Terrorismusfragen (CODEXTER) schloss seine Beratungen zu dem Entwurf eines Übereinkommens zur Verhütung des Terrorismus ab. Das Übereinkommen wurde beim Gipfeltreffen in Warschau Mitte Mai 2005 zur Zeichnung aufgelegt.

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a) Europäische Sozialcharta (ESC)

Im Regierungsausschuss zur Europäischen Sozialcharta wurde über die Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte (EASR) im Berichtszyklus XVII-2 zu den sog. Nichtkernbestimmungen der Charta beraten. Die deutsche Position konnte überzeugend dargestellt werden, so dass die Kritik gegenüber Deutschland im Ergebnis nicht bestätigt wurde. Der Dialog mit dem EASR wurde weiter ausgebaut, um die bestehenden Bewertungsunterschiede auszuräumen.

b) Gleichstellungsfragen

Vom 8. bis 10. Juni 2005 fand in Straßburg das 32. Treffen des Lenkungsausschusses "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" des Europarats (CDEG) statt.

Besondere Aufmerksamkeit widmete der Ausschuss dem Follow up der 5. Europäischen Gleichstellungsministerkonferenz in Skopje vom 22. bis 23. Januar 2003, insbesondere der Arbeit der Spezialistengruppe für die Rolle von Frauen und Männern im interkulturellen und interreligiösen Dialog zur Vermeidung von Konflikten, zur Friedensbildung und zur Demokratisierung, deren Bericht vorgestellt und diskutiert wurde.

Weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Vorbereitung der nächsten Europäischen Gleichstellungsministerkonferenz in Stockholm vom 8. bis 9. Juni 2006. Hauptthema war "Menschenrechte und wirtschaftliche Herausforderungen in Europa - Gleichheit der Geschlechter" ("Human rights and economic challenges in Europe - gender equality"). Folgende Unterthemen wurden erörtert: "Gender equality as an integral part of human rights in a democratic society" und "Gender analysis and gender budgeting: tools for economic development".

c) Jugendfragen

Parallel zum 3. Europarats-Gipfel der Staats- und Regierungschefs fand in Warschau in der Zeit vom 15. bis 16. Mai 2005 der zweite Europäische Jugendgipfel statt. Hier gab es für die mehr als 100 am Jugendgipfel teilnehmenden Jugendlichen die Gelegenheit, eine Botschaft aus Sicht der europäischen Jugend an die 48 Regierungschefs zu richten, die sich u. a. auf die Europarats-Kampagne "Alle anders, alle gleich - eine Jugendkampagne für Vielfalt, Menschenrechte und Partizipation" bezog.

Die Staats- und Regierungschefs widmeten in ihrer Schlusserklärung erstmalig dem Thema "Jugendpolitik" einen eigenständigen Punkt und nahmen insbesondere die Jugendkampagne "Alle anders- alle gleich" mit in den Aktionsplan auf, der auf diesem 3. Gipfel beschlossen wurde.

Im ersten Halbjahr 2005 wurden die Vorarbeiten für das für September 2005 geplante 7. Ministertreffen der im Rahmen der Arbeit des Europarats für Jugendfragen zuständigen Ministerinnen und Minister weiter geführt. Programmschwerpunkte der verschiedenen Jugendevents und -begegnungen im 1. Halbjahr 2005 waren die Unterstützung des Jahres für Demokratieerziehung, Jugendpartizipation und demokratische Bürgerschaft, Entwicklungen nationaler Jugendpolitiken sowie der Partnerschaftsvertrag mit ERYICA.

Die Charta für die Beteiligung junger Menschen auf örtlicher und regionaler Ebene wurde revidiert und bei verschiedenen Gelegenheiten u. a. anlässlich einer Konferenz in der Ukraine einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Deutschland beteiligte sich als 16. Mitgliedsland an der Errichtung des Europäischen Wissenszentrums für Jugendpolitik (www.Youth-Knowledge.net), das im Juni in Luxemburg offiziell im EU-Rahmen vorgestellt wurde.

Die Jugendexperten der 48 Mitgliedstaaten (der Lenkungsausschuss CDEJ) tagten vom 7. bis zum 9. Februar in Budapest - der Gemeinsame Rat (CMJ) trat am 8.2.2005 zusammen. Auf dieser Sitzung wurde die Vertreterin Deutschlands zur Vizepräsidentin des achtköpfigen Vorstands des Lenkungsausschusses gewählt. Erstmalig wurden sechs der acht Mitglieder aus EU Ländern gewählt - ein Zeichen der zunehmenden Verzahnung der Europaratsarbeit mit der jugendpolitischen Zusammenarbeit im EU - Rahmen.

Die erste Vorstandssitzung mit der deutschen Vizepräsidentin tagte am 21. und 22.März 2005 in Straßburg.

d) Soziale Kohäsion

Der Lenkungsausschuss des Europarats zur sozialen Kohäsion (CDCS) tagte vom 5. bis 6. April 2005. Folgende Themen wurden erörtert:

e) Biomedizin

Im Berichtszeitraum unterzeichnete Serbien und Montenegro das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997 sowie das Zusatzprotokoll über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs vom 24. Januar 2002, das auch von Ungarn unterzeichnet wurde.

Am 25. Januar 2005 wurde das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über biomedizinische Forschung zur Zeichnung aufgelegt. Folgende Staaten haben es im Berichtszeitraum unterzeichnet: Dänemark, Georgien, Griechenland, Island, Litauen, Luxemburg, Moldawien, Norwegen, Portugal, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Schweden und Türkei. Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, wenn es von fünf Staaten, darunter vier Mitgliedstaaten des Europarats, ratifiziert worden ist.

6. Kommunal- und Regionalpolitik

Der Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie (CDLR) hat sich erneut mit einer Fülle von Themen mit Bezug zur lokalen und regionalen Demokratie befasst. Eine deutsche Delegation hat unter Leitung des Bundes und unter Mitwirkung der Länder an den Sitzungen des CDLR teilgenommen. In Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgte auch eine deutsche Mitarbeit in mehreren der zusätzlichen Expertenausschüsse des CDLR. Im europäischen Vergleich hat Deutschland ein besonders weit entwickeltes demokratisches Gemeinwesen (Bund, Länder, Kommunen). Aktivitäten des Europarats in diesem Bereich zielen vor allem auf die Unterstützung neuer Mitgliedstaaten des Europarats, die ihre Demokratiepraxis noch fortentwickeln.

Seit der Konferenz der für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister in Budapest am 23.-25. Februar 2005 werden die Bemühungen um ein Rechtsinstrument zum Regionalismus vom Europarat nicht weiter verfolgt. Wie bereits seit mehreren Jahren absehbar fand sich keine Mehrheit für ein Rechtsinstrument. Der Grund ist, dass die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten die Auffassung vertrat, dass die Unterteilung des Staatsgebiets in Regionen aufgrund der vielfältigen Praxis in Europa eine Standardisierungsmöglichkeit in elementaren Grundfragen ohne weiteres nicht erkennen lässt - ganz im Gegenteil zum Kommunalwesen - und dass die Einrichtung und Ausgestaltung regionaler Gebietskörperschaften nicht per se ein Qualitätsmerkmal von demokratischen Staaten sei. Diese Auffassung hat auch die Bundesregierung vertreten. Unabhängig davon erfolgte in Budapest der Auftrag, die Weiterentwicklung des Regionalismus in Europa zunächst bis 2008 weiter zu analysieren und zu dokumentieren.

Die Konferenz von Budapest hat überdies ein mehrjähriges Arbeitsprogramm ("Budapest Agenda") im Bereich der lokalen und regionalen Demokratie vorgeschlagen, das vom 3. Gipfel übernommen und vom Ministerkomitee zur Bearbeitung an den CDLR übergeben wurde mit der Auflage, die Einzelvorhaben genauer zu beschreiben und Prioritäten zu festzulegen.

7. Sport

Die 28. Sitzung des Lenkungsausschusses für Sport (CDDS) vom 2. bis 3. März befasste sich schwerpunktmäßig mit den für 2005 vorgesehenen Arbeitsprogrammen, insbesondere mit der Vorbereitung eines sportpolitischen Beitrags für den 3. Europaratsgipfel in Warschau und der Vorbereitung der 17. Informellen Europäischen Sportministerkonferenz im Oktober 2006 in Moskau. Anlässlich der Neubesetzung des Leitungsorgans des CDDS (Büro) wurde Deutschland als Vertreter der "Großen Fünf" gewählt. Die CDDS-Bürositzung vom 28. bis 29. Juni nahm erstmalig von der Absicht des Generalsekretärs des Europarats Kenntnis, die sportpolitischen Aktivitäten des CDDS ab 1. Januar 2006 in Teilabkommen umzuwandeln. Die dopingpolitischen Aktivitäten wurden in der 4. Sitzung des Koordinierungsforums für die World Anti-Doping Agency (WADA) am 9. Mai und in der 21. Sitzung der beobachtenden Begleitgruppe vom 10. bis 11. Mai durch Beratungen über eine verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Anti-Doping-Agenturen mit der WADA bzw. über abgeschlossene Evaluationsbesuche zum Stand der Umsetzung der Anti-Doping-Konvention geprägt.

Gleichzeitig wurde eine überarbeitete Fassung der Arbeitsabläufe für die Besuche angenommen und eine Datenbank zu den nationalen Anti-Doping-Programmen vorgestellt. Nachdem das "Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" am 17. März 2004 in Straßburg von Deutschland unterzeichnet und das entsprechende Vertragsgesetz am 22. Dezember 2004 in Kraft getreten war, ist Deutschland seit dem 1. Mai 2005 voll stimmberechtigtes Mitglied des zugehörigen Ständigen Ausschusses. Der Ständige Ausschuss beschäftigte sich in seiner 25. Sitzung vom 1. bis 2. Juni schwerpunktmäßig mit der Umsetzung des Übereinkommens in den Mitgliedstaaten. Ferner standen Erfahrungsberichte zur Vorbereitung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland im Mittelpunkt der Beratungen.

Der vom 19. bis 20. Mai in Bourgas (Bulgarien) stattgefundene Runde Tisch über "Neue Partnerschaften im Sport in Europa" stellte einen wichtigen Beitrag für die gute Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union dar. Mit Blick auf die neuen Beitrittsländer konnten verstärkt Synergieeffekte erarbeitet werden.

8. Bildung und Kultur

a) Bildung

Demokratieerziehung

Der Europarat hatte 2005 als Europäisches Jahr der Demokratieerziehung (Motto: Demokratie leben und lernen) ausgerufen. Die Umsetzung des Jahres in Deutschland erfolgte im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) durch einen nationalen Begleitausschuss, dem Vertreter der Länder, des Bundes und überregional tätiger Institutionen bzw. Träger der politischen Bildungsarbeit angehörten. Die zentrale Veranstaltung in Deutschland fand am 13. und 14. Juni 2005 in Bonn statt. Diese Konferenz mit über 100 Teilnehmern aus Bildung und Wissenschaft umfasste eine Bestandsaufnahme, Austausch und kritische Reflexion guter Praktiken sowie Perspektiven von politischer Bildung und Demokratieerziehung in Deutschland. Daneben veranstalteten die Länder zahlreiche Einzel- und Netzwerksprojekte sowie Fachtagungen und gaben Publikationen heraus. Über die Deutsche UNESCO-Kommission wurden im ersten Halbjahr 2005 auch Projekte deutscher Auslandsschulen in das Jahr der Demokratieerziehung einbezogen.

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Europarat unterstützt schulische Maßnahmen der Erinnerung und Auseinandersetzung mit dem Thema in den einzelnen Mitgliedstaaten durch Seminare und Veröffentlichungen. Der Tag des Gedenkens an den Holocaust soll gemäß der Erklärung von Krakau (Ministerseminar Mai 2005) dauerhaft Teil der Lehrpläne und Bildungssysteme werden. Lehrerfortbildungsseminare (u.a. in Deutschland, Österreich, Kroatien und der Schweiz) und Veröffentlichungen unterstützen die Auseinandersetzung mit dem Thema.

Geschichtsunterricht

Im Rahmen des Projekts "Wegmarken neuer europäischer Geschichte", wird eine CD-ROM mit Unterrichtsmaterialien zu wichtigen Ereignissen der europäischen Geschichte erstellt, die im Herbst 2006 vorgestellt werden soll. Das Projekt, zu dem Deutschland eine Tagung ausgerichtet hat, läuft in 2005 aus. Ein Nachfolgeprojekt (2006-2009) wird sich mit dem Bild des Anderen im Geschichtsunterricht befassen (Die arabische Welt im europäischen Geschichtsunterricht, Kalter Krieg, Geschichtsunterricht während und nach Konflikten).

Daneben werden bilaterale Projekte etwa zum Geschichtsunterricht in Zypern durchgeführt.

Fremdsprachen

Die wegweisende Arbeit des Europarats bei der Entwicklung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) wird zunehmend auch außereuropäisch genutzt. Die EU bezieht sich in ihren Aktivitäten (Europass, Fremdsprachenindikator) ebenfalls auf die Niveaubeschreibungen des GeR. Im Mittelpunkt der Arbeiten des Europarats steht derzeit die Entwicklung von Kompetenzbeschreibungen für die verschiedenen Sprachen (Manual und CD-ROM mit Beispielaufgaben) und die Entwicklung von Kriterien für die Zuordnung von Sprachprüfungen zu den Kompetenzstufen des GeR. Die Anerkennung von Sprachprüfungen dritter Anbieter soll künftig durch Leitlinien des Europarats und eine Empfehlung des Ministerkomitees erleichtert werden. Darüber hinaus werden sog. Länderprofile zur Darstellung und Kommentierung der Sprachenpolitik eines Mitgliedstaats bzw. einer Region unter Beteiligung unabhängiger externer Experten erstellt.

Das Europäische Fremdsprachenzentrum in Graz wird anlässlich seines 10jährigen Bestehens durch den Verwaltungsrat evaluiert. Das aktuelle Arbeitsprogramm "Languages for social cohesion: language education in a multilingual and multicultural Europe" des Fremdsprachenzentrums sieht für den Zeitraum 2004-2007 22 Projekte vor allem im Bereich der Lehrerbildung vor.

Lehrerfortbildungsprogramm

Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Auswärtige Amt fördert die Teilnahme von Lehrern an den Fortbildungsmaßnahmen in Donaueschingen.

b) Kultur

Zu den Hauptzielen der Kulturtätigkeit des Europarats gehören die Förderung des Bewusstseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer (Sprache, Geschichte, politische Bildung, Denkmalpflege, allgemeine Kulturförderung sowie Anwendung und Nutzung neuer Informationstechnologien). Die Ernennung der Generaldirektorin für Kultur zur Koordinatorin für Interkulturellen Dialog soll die stärkere bereichsübergreifende Zusammenarbeit in dieser zentralen Thematik sichern.

Im Bereich der Denkmalpolitik des Europarats sind hervorzuheben die europäische Datenbank "herein" zum Denkmalschutz, an der über 35 Mitgliedstaaten (seit 2002 auch Deutschland) teilnehmen, das Programm der technischen Zusammenarbeit durch Hilfestellung in den östlichen Staaten und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, u. a. durch den "European Heritage Day" ("Tag des offenen Denkmals" in Deutschland) und die grenzübergreifenden Kulturwege. Auf dem Arbeitsprogramm stehen ferner Fragen von Management und nachhaltiger Entwicklung des kulturellen Erbes sowie der Vereinbarkeit von ungeschmälerter Erhaltung von Kulturdenkmälern und der Zugänglichkeit für Behinderte. Auf Initiative Deutschlands wird ein Positionspapier zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zu Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Region Europa erarbeitet. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung aussagekräftiger Indikatoren zur Beurteilung der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedstaaten und vergleichende Bewertung geeigneter kulturpolitischer Maßnahmen. [Begründung welcher inhaltliche Beitrag der Europarat bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt leistet, ist derzeit Gegenstand der Beratungen in den zuständigen Europaratsgremien. Eine konkrete Vorfestlegung u.a. auf die "Entwicklung von aussagekräftigen Indikatoren" erscheint verfrüht und wurde länderseitig bislang eher kritisch bewertet. Stattdessen könnte ein allgemeiner Hinweis auf das sog. Kompendium-Projekt (Sammlung von Grundinformationen zu den Kulturpolitiken in Europa) aufgenommen werden, dessen Nutzung als Monitoring-Instrument als Europaratsbeitrag zur UNESCO-Konvention derzeit geprüft wird.]

9. Medien

Herausragendes Ereignis im 1. Halbjahr 2005 war die 7. Europäische Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik, die unter dem Generalthema "Integration und Vielfalt: die neuen Grenzen europäischer Medien- und Kommunikationspolitik" am 10./11. März 2005 in Kiew stattfand und von dem kurz davor neu in das Amt gekommenen ukrainischen Staatspräsidenten Viktor Juschenko eröffnet wurde. Die Unterthemen lauteten "Meinungsund Informationsfreiheit in Krisenzeiten", "Kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus in Zeiten der Globalisierung" und "Menschenrechte, Medienregulierung und neue Kommunikationsdienste in der Informationsgesellschaft". Die Ministerkonferenz verabschiedete einen Aktionsplan zu diesen Bereichen, der zusammen mit den Ergebnissen des nachfolgenden Warschauer Gipfels die Grundlage für die Arbeit des Lenkungsausschusses Massenmedien (CDMM) und seiner Untergruppen für die kommenden Jahre bildet. Auf Antrag des CDMM hat das Ministerkomitee diesen umbenannt in "Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste" (CDMC) und damit auch in dessen Benennung die Erweiterung seiner Aufgaben nachvollzogen, die in den letzten Jahren aufgrund der Konvergenzentwicklung der Medien erfolgt ist.

Im Berichtszeitraum setzte der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen seine Debatte über den Änderungsbedarf des Übereinkommens fort. Dabei wurden Fragen des technischen und geografischen Anwendungsbereichs, der Koregulierung, der Werbung und des Jugendschutzes ebenso kontrovers diskutiert wie die Frage des Verhältnisses des Übereinkommens zur EU-Fernsehrichtlinie. Die Evaluation der Europaratsempfehlung zum Schutz von Jugendlichen vor pornografischen Programmen wurde begonnen.

Eine Ad hoc Arbeitsgruppe zu Exklusivrechten und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information beendete ihre Arbeit, konnte sich aber nicht auf den Entwurf einer Empfehlung einigen.

Anlage 1

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2005

Statistische Angaben

Das Ministerkomitee des Europarats trat im Berichtszeitraum in Straßburg nicht zusammen, jedoch fand vom 16. - 17.05. ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Warschau statt.

Das Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats trat im Berichtszeitraum zu 20 ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei wurden 9.866 Tagesordnungspunkte behandelt.

Anlage 2

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2005

Statistische Angaben

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:

Nummer der Empfehlung Datum der Empfehlung Datum der Antwort Titel
1642 28.04.2004 06.04.2005 Situation in Zypern
1646 29.01.2004 23.02.2005 Verbesserung der Perspektiven für Entwicklungsländer: eine moralische Verpflichtung für die Welt
1649 30.01.2004 20.04.2005 Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
1650 02.03.2004 19.01.2005 Kontakte von Europäern, die im Ausland leben, mit ihren Herkunftsländern
1651 02.03.2004 12.01.2005 Beendigung der Plünderung afrikanischer Kulturgüter
1652 02.03.2004 12.01.2005 Bildungsangebote für Flüchtlinge und binnenvertriebene Personen
1653 02.03.2004 12.01.2005 "Umweltbilanz" als Instrument nachhaltiger Entwicklung
1661 30.04.2004 23.02.2005 Zukunft der sozialen Sicherung in Europa
1663 22.06.2004 12.01.2005 Sklaverei im Haushalt: Dienstbotenverhältnisse, Au Pairs und "Versandhausbräute"
1665 23.06.2004 16.03.2005 Konfliktverhinderung und -lösung: Die Rolle der Frauen
1666 23.06.2004 20.04.2005 Europaweites Verbot von Körperstrafen gegen Kinder
1667 25.06.2004 19.01.2005 Situation von Flüchtlingen und Vertriebenen in der Russischen Föderation und einigen anderen GUS-Staaten
1668 25.06.2004 20.04.2005 Management der Wasserressourcen in Europa
1669 25.06.2004 20.04.2005 Grenzüberschreitende Wasserreservoirs in Europa
1670 07.09.2004 06.04.2005 Internet und Recht
1671 07.09.2004 08.06.2005 Ratifikation von Protokollen und Rücknahme von Vorbehalten betreffend die Europäische Menschenrechtskonvention
1672 07.09.2004 20.04.2005 Der Rat der Europäischen Entwicklungsbank: eine Stimme für die Solidarität
1673 07.09.2004 06.04.2005 Produktfälschungen: Probleme und Lösungen
1674 07.09.2004 15.06.2005 Herausforderungen für den audiovisuellen Sektor in Europa
1675 05.10.2004 03. - 04.05.2005 Europäische Strategie zur Förderung der Sexualgesundheit
1676 05.10.2004 20.04.2005 Beteiligung von Frauen an Wahlen
1677 06.10.2004 19.01.2005 Herausforderung Terrorismus in den Mitgliedstaaten des Europarats
1678 07.10.2004 19.01.2005 Politische Situation von Tschetschenien:
Maßnahmen zur Förderung demokratischer Stabilität im Einklang mit den Standards des Europarats
1679 07.10.2004 19.01.2005 Menschenrechtssituation in Tschetschenien
1680 08.10.2004 06.04.2005 Neue Konzepte zur Einschätzung demokratischer Entwicklung
1681 08.10.2004 02.02.2005 Kampagne zum Kampf gegen häusliche Gewalt gegen Frauen in Europa
1683 08.10.2004 20.04.2005 Bevölkerungstrends in Europa und ihre Reaktionen auf politische Maßnahmen
1685 23.11.2004 23.04.2005 Personen, die als Resultat bewaffneter Konflikte oder interner Gewalt auf dem Balkan als vermisst gelten
1686 23.11.2004 15.06.2005 Menschliche Mobilität und das Recht auf Familienzusammenführung
1689 23.11.2004 08.06.2005 Rolle der Jagd im europäischen Umweltgleichgewicht
1692 25.01.2005 15.06.2005 Umstände bei der Festnahme und Strafverfolgung von führenden Yukos-Verantwortlichen
1693 26.01.2005 15.06.2005 Beitrag der Parlamentarischen Versammlung zum 3. Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarats
1694 27.01.2005 16.03.2005 Beziehungen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten
1695 18.03.2005 15.06.2005 Entwurf des Europaratsübereinkommens gegen Menschenhandel
1699 26.04.2005 15.06.2005 Rechtmäßigkeit der Inhaftierungen durch die Vereinigten Staaten in der Bucht von Guantánamo

Anlage 3

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2005

Statistische Angaben

Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum zwei Übereinkommen:

30.03.2005 ETS 120 Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

11.05.2005 ETS 166 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum kein Übereinkommen.

Anlage 4

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2005

Statistische Angaben

Im Berichtszeitraum hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 5 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben.

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2005

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

Im zweiten Halbjahr 2005 unter Vorsitz Portugals (Mai bis November) und Rumäniens (November bis Ende Dezember) stand die Umsetzung der Ergebnisse des 3. Europaratsgipfels im Frühjahr 2005 im Zentrum der Europaratsarbeit.

Schwerpunkt war insbesondere die Bildung des so genannten "Weisenrats" zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die bis September erfolgte. Der Weisenrat nahm seine Arbeit alsbald auf und legte noch vor Jahresende einen Arbeitsplan fest.

Ein weiterer wesentlicher Fokus lag auf der Fertigstellung eines von den EU-Mitgliedstaaten im Europarat gebilligten Konzepts für das geplante Memorandum of Understanding zwischen EU und Europarat, das die Grundlage für die abschließenden Verhandlungen im Jahr 2006 bilden sollte. Der Entwurf sieht vor allem eine erhebliche Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Nachbarschaftspolitik gegenüber Ost- und Südosteuropa vor. Insbesondere soll verstärkt auf die Sachkenntnis von Europaratsexperten zurückgegriffen werden. Der Luxemburger Ministerpräsident Jean-Claude Juncker sprach mit den Mitgliedstaaten am Rande der Ministertagung im November über Möglichkeiten der Schaffung einer besseren Komplementarität und einer gemeinsamen Strategie bei der Organisation.

Ferner wurde eine hochrangige Arbeitsgruppe zur sozialen Kohäsion eingesetzt mit Staatssekretär a. D. Tegtmeier als deutschem Mitglied. Die Ministertagung im November billigte diese Maßnahmen und hob als Schwerpunkt insbesondere die Verhandlungen zwischen EU und Europarat mit dem Ziel der Verbesserung der Zusammenarbeit hervor.

Die Überwachung der Beitrittsverpflichtungen gegenüber Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie Armenien und Aserbaidschan wurde fortgesetzt. Im Mittelpunkt stand die Frage der tatsächlichen Umsetzung der verabschiedeten Gesetzgebung in Bosnien-Herzegowina sowie in Serbien und Montenegro. In Armenien und Aserbaidschan fanden ein Referendum über die Verfassung sowie Parlamentswahlen statt, die zu einer Pause in den Reformmaßnahmen und vielen Fragen führten.

II. Generalsekretär

Generalsekretär Terry Davis orientierte seine Tätigkeit an den zu Beginn des Jahres gesetzten Prioritäten. Er widmete sich insbesondere der Umsetzung der Beschlüsse des 3. Europaratsgipfels, der Verbesserung der Kooperation des Europarats mit anderen internationalen Organisationen (vor allem EU und OSZE) und der Stärkung der Strukturen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Außerdem war der Generalsekretär im zweiten Halbjahr 2005 intensiv mit der Verabschiedung des Haushalts des Europarats befasst. Die angespannte Budgetsituation und der zusätzliche Finanzbedarf des Gerichtshofs stellten dabei eine besondere Herausforderung dar.

Nachdem im November 2005 amerikanische Medien über bestimmte US-Flugbewegungen und angebliche Geheimgefängnisse in Europa berichtet hatten, bat der Generalsekretär am 22.11.2005 um Erläuterungen zur Art und Weise der effektiven nationalen Umsetzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Artikel 52 der EMRK verleiht dem Generalsekretär die Kompetenz, Informationen zur innerstaatlichen Anwendung der EMRK anzufordern.

III. Ministerkomitee

Von Mai bis November 2005 hatte Portugal den Vorsitz des Ministerkomitees inne. Im November 2005 folgte Rumänien. Der jeweilige Vorsitz legte den Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Umsetzung der Beschlüsse des 3. Europaratsgipfels. Darüber hinaus konzentrierten sich die Aktivitäten des Ministerkomitees auf den westlichen Balkan, den südlichen Kaukasus, Tschetschenien und Weißrussland. Anlässlich des 50. Jahrestages der Europäischen Kulturkonvention wurde die Förderung kultureller Diversität und die Verstärkung des interkulturellen Dialogs vertieft erörtert.

Das vom 3. Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Warschau angeregte "Forum für die Zukunft der Demokratie" führte am 3. und 4. November 2005 eine erste Veranstaltung zum Thema "Stärkung der Bürgerbeteiligung" durch. Das Forum soll von nun ab regelmäßig in jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten des Europarats stattfinden. Als Teilnehmer vorgesehen sind Vertreter von Regierungen, Parlamenten, lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft. Ziel des Forums ist die Stärkung von Demokratie und die Förderung politischer Freiheiten durch europaweiten Austausch von Informationen und Handlungsmöglichkeiten.

Nach Vorlage eines Monitoringberichts durch das Europaratssekretariat zur Situation in Serbien Montenegro stellte das Ministerkomitee fest, dass ein Großteil der Beitrittsverpflichtungen umgesetzt ist. Das Ministerkomitee forderte Serbien Montenegro auf, den eingeschlagenen Weg, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, konsequent fortzusetzen.

Zu Armenien begrüßte das Ministerkomitee die Annahme der Verfassungsänderungen durch das Referendum am 27.11.2005. Die neue Verfassung biete nun die Chance, Beitrittsverpflichtungen wie Unabhängigkeit der Justiz und lokale bzw. regionale Demokratisierung umzusetzen.

Nach den Parlamentswahlen in Aserbaidschan am 6. 11. 2006 stellte das Ministerkomitee fest, dass der Ablauf nicht den Europarats- bzw. OSZE-Standards für demokratische Wahlen entsprach. Das Ministerkomitee kündigte an, die künftige Entwicklung genau zu beobachten und behielt sich weitere Entscheidungen vor.

Am 26. 10. 2006 führte das Ministerkomitee einen Meinungsaustausch mit dem Präsidenten der Tschetschenischen Republik, Alkhanov, und dem Menschenrechtskommissar der Russischen Föderation, Lukin.

Zum 50. Jahrestag der Europäischen Kulturkonvention veranstaltete der portugiesische Vorsitz des Ministerkomitees am 27. und 28. Oktober 2006 eine Kulturministerkonferenz in Faro. Die dort verabschiedete "Erklärung von Faro" beschreibt die künftige Strategie des Europarats zur Entwicklung des interkulturellen Dialogs. Interkultureller Dialog wird als ein wesentliches Instrument zur Förderung der Kernziele des Europarats - Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - definiert. Außerdem wurde die Europaratskonvention zum Schutz des Kulturerbes in Faro zur Unterzeichnung aufgelegt.

Der im Dezember vom Ministerkomitee verabschiedete Haushalt des Europarats für 2006 bewegt sich weiterhin auf der Linie realen Nullwachstums. Ressourcen werden zugunsten der gestiegenen Bedürfnisse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Umsetzung des Warschauer Aktionsplans umgeschichtet. Insgesamt beträgt das Budget des Europarats für 2006- einschließlich der Haushalte der Teilabkommen - 262,6 Millionen Euro, hiervon enfällt auf Deutschland als einem von fünf Hauptbeitragszahlern ein Anteil von 12,23 %, mithin etwa 30 Mio. Euro.

IV. Parlamentarische Versammlung

Im zweiten Halbjahr 2005 fand wie gewohnt nur eine Sitzungsperiode der Parlamentarischen Versammlung im Oktober statt. Im Zentrum der Beratungen standen die Situation in der Ukraine und in Moldau sowie das Verhältnis zwischen EU und Europarat. Weiteres Thema war der interkulturelle Dialog. Hierzu sprach als Gastredner der Generalsekretär der Organisation Islamischer Staaten. Zum neuen Menschenrechtskommissar wählte die Parlamentarische Versammlung Thomas Hammarberg aus Schweden.

In einer mit überwältigender Mehrheit angenommenen Entschließung begrüßte die Parlamentarische Versammlung die positive Entwicklung in der Ukraine nach dem Amtsantritt von Präsident Juschtschenko. Die Versammlung forderte eine konsequente Fortsetzung des Reformprozesses und rief dazu auf, die Entwicklung des Landes nicht durch politische Rivalitäten aufs Spiel zu setzen.

Im Hinblick auf Moldau stellte die Parlamentarische Versammlung in einer Empfehlung deutliche Fortschritte auf dem Weg zur Demokratisierung fest, mahnte aber die Erfüllung einer Reihe von noch offenen Beitrittsverpflichtungen an, insbesondere Gewährleistung der Freiheit und von Pluralismus elektronischer Medien, eine Reform der Justiz und Stärkung der lokalen Selbstverwaltung.

Zum Thema des interkulturellen Dialogs sprach der Generalsekretär der Organisation Islamischer Staaten, Ihsanoglu. Die Versammlung verabschiedete mit großer Mehrheit die Resolution "Frauen und Religion in Europa" sowie die Empfehlung "Erziehung und Religion". Darin spricht sich die parlamentarische Versammlung insbesondere gegen Diskriminierung von Frauen durch religiös motivierte Regelungen sowie für eine Erziehung zur Toleranz und zum Abbau von Missverständnissen und Vorurteilen aus.

Im Anschluss an eine Debatte zur Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU wurde eine Empfehlung angenommen, die eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen EU und Europarat bei der Umsetzung der Ziele gegenüber den betroffenen Nachbarländern der EU fordert. Insbesondere verlangte die Parlamentarische Versammlung die volle Berücksichtigung der komparativen Vorteile des Europarats im Bereich Monitoring von Verpflichtungen zur Respektierung der Menschenrechte sowie beim Aufbau von Rechtsstaat und Demokratie.

Darüber hinaus beschäftigte sich die Versammlung mit dem Schicksal der in Libyen zum Tode verurteilten bulgarischen Krankenschwestern. Es wurde die Entsendung einer Delegation der Parlamentarischen Versammlung nach Libyen zu Gesprächen mit der dortigen Führung und zur Beobachtung des Revisionsprozesses beschlossen.

Auch die Parlamentarische Versammlung befasste sich im November 2005 mit den Medienberichten zu angeblichen US-Flugbewegungen und Geheimgefängnissen in Europa.

Nach einer Aufforderung zur Aufklärung der Vorwürfe durch den Ständigen Ausschuss der Versammlung wurde der Abgeordnete Dick Marty (Schweiz) gebeten, als Berichterstatter eine Debatte der Parlamentarischen Versammlung im Jahr 2006 vorzubereiten.

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Im Jahr 2005 erreichten den EGMR 45.605 neue Beschwerden, die meisten davon richteten sich gegen Russland (9.927 Beschwerden), Polen (5.203) und Rumänien (4.129). An vierter Stelle rangiert Frankreich (2.954), während die Zahl der neuen Beschwerden gegen die Türkei (2.730) gegenüber dem Vorjahr (3.958) deutlich zurückging. An sechster Stelle liegt die Ukraine (2.668), gefolgt von Deutschland mit 2.323 Beschwerden.

Der EGMR fällte im Jahr 2005 insgesamt 1.105 Urteile. Gegen Deutschland ergingen insgesamt 16 Entscheidungen, davon 10 Urteile, in denen die Verletzung mindestens einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt wurde.

Betroffen waren das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 EMRK), die Länge des Verfahrens vor deutschen Gerichten (Artikel 6 EMRK) sowie das Recht auf Achtung des Familien- oder Privatlebens (Artikel 8 EMRK), und zwar sowohl alleine als auch in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot (Artikel 14 EMRK). In drei Fällen stellte der EGMR keine Verletzung der EMRK durch Deutschland fest, in sechs Fällen erfolgte eine Streichung der Rechtssache aus dem Register. Die Liste der am häufigsten verurteilten Staaten führte im Jahr 2005 erneut die Türkei mit 270 Urteilen an vor der Ukraine (119), Griechenland (100), Russland (81), Italien (67) Frankreich (51) und Polen (44).

Insgesamt wurden 1036 Beschwerden im Jahr 2005 für zulässig erklärt. Bemerkenswert ist, dass insgesamt 27.611 Beschwerden (d.h. über 95 % der behandelten Beschwerden) für unzulässig erklärt bzw. aus dem Register gestrichen wurden.

Die deutlich gestiegene Produktivität (bei abschließender Erledigung von Verfahren Anstieg von 36 % gegenüber Vorjahr, bei Urteilen sogar Anstieg von 54 %,) ist vor allem auf die bisherigen Nothilfemaßnahmen - Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch die Mitgliedstaaten des Europarats für die Anstellung von mehr Personal - zurückzuführen. Trotzdem erreichte die Zahl der insgesamt anhängigen Beschwerden am Ende des Jahres 2005 mit ca. 81.000 einen neuen Höchststand, etwa 3.800 davon sind Beschwerden aus Deutschland.

Dieser "Rückstau" verdeutlicht die Dringlichkeit der weiteren Reform und schnellen Umsetzung der während der 114. Ministertagung im Mai 2004 beschlossenen Maßnahmen zur "Gewährleistung der langfristigen Effektivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte", darunter vor allem die Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verhinderung des Entstehens neuer Beschwerden sowie die Ratifikation von Protokoll Nr. 14 zur EMRK, mit dem das Verfahren vor dem EGMR reformiert wird.

Besondere Beachtung erfuhren im Berichtszeitraum insbesondere folgende Urteile des EGMR:

Im Fall Siliadin gegen Frankreich stellte der EGMR am 26. Juli 2005 eine Verletzung von Art. 4 EMRK (Verbot der Sklaverei) fest. Bei der Beschwerdeführerin handelte es sich um eine Togolesin, die 1994 im Alter von 15 Jahren illegal nach Frankreich eingereist war und als Gegenleistung für die Legalisierung ihres Aufenthalts und Erhalt einer Ausbildung unentgeltlich im Haushalt mithelfen sollte. Stattdessen, so die Beschwerdeführerin, musste sie "Zwangs- und Pflichtarbeit" verrichten. Sie machte geltend, dass das französische Strafrecht sie nicht effektiv gegen "Sklaverei" geschützt habe.

Im Fall Gongadze gegen die Ukraine stellte der EGMR am 8. November 2005 fest, dass die ukrainischen Behörden es versäumt hätten, das Leben des politischen Journalisten und Chefredakteurs der "Ukrainskaya Pravda", Georgiy Gongadze, zu schützen und seinen Tod angemessen zu untersuchen. Die Ehefrau Gongadzes, der im Jahr 2000 tot aufgefunden worden war, hatte die Verletzung von Art. 2 (Recht auf Leben), Art. 3 (Folterverbot) und Art. 13 (Recht auf wirksames Rechtsmittel) EMRK geltend gemacht. Die Ukraine wurde zur Zahlung von 100.000 € an die Witwe verurteilt.

Am 10. November 2005 bestätigte die Große Kammer des EGMR das Kammerurteil vom 29. Juni 2004 im Fall Leyla Sahin gegen die Türkei. Der Beschwerdeführerin war verboten worden, an der Universität ein Kopftuch zu tragen. Dieses Verbot, so der EGMR, stelle keine Verletzung von Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) dar. Weisenrat

Am 14. September 2005 legten die Ministerbeauftragten folgende Zusammensetzung des Weisenrates fest: Prof. Rona Aybay (Türkei), Frau Fernanda Contri (Italien), Marc Fischbach (Luxemburg), Prof. Dr. Jutta Limbach (Deutschland), Gil Carlos Rodriguez Iglesias (Spanien), Prof. Emmanuel Roucounas (Griechenland), Jacob Söderman (Finnland), Dr. Hanna Suchocka (Polen), Pierre Truche (Frankreich), Lord Woolf of Barnes (Vereinigtes Königreich) und Veniamin Fedorovich Yakolev (Russland).

Der Weisenrat bestellte in seiner konstituierenden Sitzung im Oktober 2005 Rodriguez Iglesias zu seinem Vorsitzenden und tagt seither regelmäßig ein Mal im Monat. Er wird seinen Zwischenbericht zur Sitzung des Ministerkomitees im Mai 2006 vorlegen und seine Arbeit voraussichtlich - wie von den Ministerbeauftragten vorgegeben - bis zum Ende des Jahres 2006 abschließen.

Lord Woolf of Barnes legte darüber hinaus im Dezember 2005 seinen im Auftrage des Generalsekretärs erarbeiteten "Überblick über die Arbeitsmethoden des Gerichtshofs" vor und gab Empfehlungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität des Gerichtshofs, die eine Änderung der Konvention nicht erforderlich machen.

Der Gerichtshof hat insbesondere im Laufe des zweiten Halbjahres seine Reformanstrengungen intensiv fortgesetzt und seine personellen und sächlichen Ressourcen gezielt eingesetzt, mit der Folge, dass seine Rechtsprechungstätigkeit nachhaltig erhöht werden konnte. Er bereitet sich im Übrigen verstärkt darauf vor, die Voraussetzungen innerhalb des Gerichts dafür zu schaffen, dass die im Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten eröffneten Entlastungsmöglichkeiten bei dessen Inkrafttreten zügig zum Einsatz kommen können.

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder- und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig, eine Mitwirkung der Bundesregierung erfolgt nicht.

Im zweiten Halbjahr 2005 fand wie üblich keine Plenarsitzung, sondern eine "institutionelle Sitzung" des Kongresses statt (7. - 9. November 2005 in Straßburg). Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Debatte über lokale Demokratie in Zypern sowie über lokale und regionale Demokratie in der Türkei. Liviu Radu, Staatssekretär beim rumänischen Ministerium für Verwaltung und Inneres, präsentierte einen Bericht über die jüngsten Entwicklungen in der lokalen Selbstverwaltung seines Landes.

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Auch in diesem Berichtszeitraum führte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarats zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten. Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarats sehr unterschiedlich äußert, untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit).

Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Erarbeitung von Berichtsentwürfen (Countryby-Country-Reports) zu Dänemark, Estland, Italien, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Russische Föderation, Spanien und Zypern fortgeführt. Ihre Veröffentlichung ist für 2006 zu erwarten.

b) Antifolterausschuss (CPT)

Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss hat auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fortgeführt, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken.

Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes erstatteten Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedstaaten periodische und adhoc-Besuche und berichteten darüber dem CPT. Hierzu gehörte in der Zeit vom 21. November 2005 bis zum 2. Dezember 2005 der (nach 1991, 1996 und 2000) vierte turnusgemäße Besuch des CPT in der Bundesrepublik Deutschland, bei dem in insgesamt acht Bundesländern eine Vielzahl von Einrichtungen (Haftanstalten, Abschiebegewahrsamseinrichtungen, Polizeidienststellen und psychiatrische Einrichtungen) besucht wurde. Der Ausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2006 einen umfangreichen Bericht über die Ergebnisse seines Besuches vorlegen.

c) Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte (DH-DEV)

Der Lenkungsausschuss des Europarats für Menschenrechte (CDDH) hatte in seiner 58. Sitzung vom 18. bis 20. Juni 2004 die Expertengruppe DH-DEV beauftragt, eine Darstellung der in Zusammenhang mit dem Umweltschutz bestehenden relevanten Menschenrechte im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erarbeiten.

Die Expertengruppe erarbeitete im Rahmen mehrerer Sitzungen ein Handbuch, das in der Sitzung vom 12. bis 14. Oktober 2005 fertig gestellt und vom Lenkungsausschuss in seiner 61. Sitzung vom 22. bis 25. November 2005 gebilligt wurde. Das Handbuch ist derzeit in englischer und französischer Sprache erhältlich; die Übersetzung in andere Sprachen obliegt den jeweiligen Mitgliedstaaten.

d) Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus (DH-S-TER)

Der Lenkungsausschuss des Europarats für Menschenrechte (CDDH) hatte vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 in seiner Sitzung vom 6. bis 9. November 2001 beschlossen, eine Expertengruppe zum Thema Menschenrechte und Kampf gegen den Terrorismus (DH-S-TER) einzusetzen. Nach der Erarbeitung der "Leitlinien über den Schutz der Opfer von Terroranschlägen" wurde DH-S-TER vom Lenkungsausschuss in dessen 61. Sitzung vom 22. - 25. November 2005 damit beauftragt, das Thema "diplomatische Zusicherungen" im Rahmen von Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren hinsichtlich seiner menschenrechtlichen Aspekte zu untersuchen. Im Rahmen der 1. Sitzung von DH-S-TER zu diesem Thema vom 7. bis 9. Dezember 2005 in Straßburg fand ein Meinungsaustausch mit dem VN-Sonderberichterstatter gegen Folter sowie mit dem Menschenrechtskommissar des Europarats statt; darüber hinaus wurden die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verwendung diplomatischer Zusicherungen ausgetauscht und diskutiert. Die 2. Sitzung von DH-S-TER zu diesem Thema wird im März 2006 stattfinden.

e) Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten am 1. April 2005 wurde von einem Seminar begleitet, welches am 11. Oktober 2005 in Straßburg stattfand und zu dem alle Mitgliedstaaten des Europarates eingeladen worden waren.

Ziel des Seminars war, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, das Protokoll zu zeichnen und zu ratifizieren. Angesprochen wurden im Rahmen dieses Seminars die Genese des Protokolls, der Schutz vor Diskriminierung im Rahmen von Art. 14 EMRK, Art. 26 des Zivilpakts und geltendem EU-Recht sowie der Inhalt und die Reichweite der aus dem Protokoll erwachsenden Verpflichtungen.

f) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

Das Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention vom 13. Mai 2004, mit dem das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reformiert wird, ist bislang nicht in Kraft getreten, da es noch nicht - wie erforderlich - von allen Vertragsparteien der Konvention ratifiziert worden ist. Mit Stand vom 31. Mai 2006 liegen 40 Ratifikationen vor.

g) Minderheitenrechte

In der zweiten Hälfte des Jahres 2005 hatte die Bundesregierung Gelegenheit, in Zusammenarbeit mit den Ländern und unter Beteiligung der Organisationen der nationalen Minderheiten zu dem zweiten Monitoringbericht des Sachverständigenausschusses für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vor dessen Vorlage beim Ministerkomitee des Europarats Stellung zu nehmen, wobei die Stellungnahme nicht zu Änderungen des Berichts geführt hat. In der Stellungnahme war ausgehend von dem Lob des Ausschusses für eine transparente Umsetzung der Charta und andererseits verhaltener Kritik wegen stagnierender Umsetzungsentwicklung darauf hinzuweisen, dass vor dem Hintergrund defizitärer Haushalte die Wahrung des Status quo schon einen Gewinn darstellt und die im Ergebnis u. a. vorgeschlagene Vermehrung von Gesetzen, von Bürokratie und des Einsatzes von Mitteln nicht realisierbar erscheint. Im dritten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Implementierung der Charta, der im Frühjahr 2007 vorzulegen ist, wird eingehender auf den Monitoringbericht des Ausschusses einzugehen sein.

Im Oktober 2005 fand die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe DH-MIN (Expertenausschuss zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Minderheiten) des Europarats mit einem Vertreter der Bundesregierung als Vorsitzendem statt.

h) Menschenhandel

Auf dem dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 16./17. Mai 2005 in Warschau lag das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (Vertragssammlung des Europarates Nr. 197) erstmals zur Zeichnung aus. Da zwischen Ende der Vertragsverhandlungen und Auflegung zur Zeichnung nur wenige Tage lagen, war es der Bundesregierung aus formalen Gründen nicht möglich, bereits am ersten Tag zu zeichnen. Am 17. November 2005 zeichnete die Bundesregierung das Übereinkommen. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für das Ratifikationsverfahren, insbesondere die Sprachabstimmung mit den anderen deutschsprachigen Ländern, um eine amtliche deutsche Fassung des Vertragstextes zu erstellen.

2. Bekämpfung von Korruption

Im zweiten Halbjahr 2005 fanden zwei Plenartagungen der Gruppe von Staaten gegen Korruption (GRECO) statt. Insgesamt wurden im Jahr 2005 14 Evaluierungsberichte der zweiten Evaluationsrunde (Albanien, Bulgarien, Dänemark, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Griechenland, Irland, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Rumänien, Spanien, Schweden und auch Deutschland) angenommen.

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)

Die Kommission nahm ihr mittelfristiges Arbeitsprogramm an. Sie beschloss, ein Netzwerk von Pilot-Gerichten einzurichten, das den Kontakt von CEPEJ zur Praxis ermöglichen und die Erprobung von Maßnahmen erleichtern soll. Im Rahmen des Europäischen Tags der Ziviljustiz wurde im Oktober 2005 in Edinburgh erstmals der Preis "Kristallwaage" für innovative Justizleistungen vergeben. Aus 22 Bewerbungen wurde ein finnisches Gericht für eine Initiative über die Qualität der Justiz und den Dialog mit den Nutzern der Justiz ausgezeichnet. Tag der Ziviljustiz und Preis sind gemeinsame Projekte von Europarat und EU.

b) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)

Vom 23. bis 25. November 2005 tagte der Konsultativrat der Europäischen Richter in Straßburg. Unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der 2. Europäischen Richterkonferenz in Krakau und der Arbeitsgruppensitzungen in Kattowitz und Straßburg wurde die Stellungnahme Nr. 7 zum Thema "Justiz und Gesellschaft" beschlossen, in der auf die Rolle der Gerichte in der Demokratie eingegangen wird.

c) Lissabon-Netzwerk (Lisbon Network)

Am 22. November 2005 fand in Straßburg die erste Konferenz der für die Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Verantwortlichen in Europa statt. Hier wurden Fragen eines europäischen Qualitätsstandards der Fortbildungsveranstaltungen und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den mit der Fortbildung betrauten nationalen Institutionen besprochen.

Am 23. und 24. November 2005 wurde in Straßburg die 7. Plenarsitzung des Lissabon-Netzwerks abgehalten, die sich ebenfalls mit dem Thema der Aus- und Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Europa und der Suche nach gemeinsamen Qualitätsanforderungen befasste. Die Wichtigkeit einer effizienten und qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildung für die Unabhängigkeit der Justiz in den europäischen Staaten wurde unterstrichen.

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a) Europäische Sozialcharta

Deutschland legte turnusgemäß seinen 23. Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sozialcharta (ESC) in Bezug auf die so genannten Kernbestimmungen dem Europarat vor.

Im Regierungsausschuss zur Sozialcharta wurde eine Reform des Berichtssystems in die Wege geleitet. Danach soll die Berichterstattung zukünftig in einem Vierjahres-Zyklus nach thematischen Schwerpunkten erfolgen und nicht mehr zwischen Kern- und Nichtkernbestimmungen unterscheiden. Die Reform will den ausufernden Umfang der Berichtspflichten drosseln und so zur Entbürokratisierung sowohl in den Hauptstädten als auch in Straßburg beitragen. Der bestehende Fragebogen für die Berichterstattung bedarf ebenfalls noch der Überarbeitung mit dem Ziel der Vereinfachung.

b) Gleichstellungsfragen

Vom 23. bis 25. November 2005 fand in Straßburg das 33. Treffen des Lenkungsausschusses "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" (CDEG) statt. Themenschwerpunkte waren:

c) Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen (CDMG)

Fragen der Migrationssteuerung, der Integration und des Rechtsstatus von Migranten standen im Berichtszeitraum wiederum im Mittelpunkt der Arbeit des Ausschusses und der ihm zugeordneten Arbeitsgruppen. Die Migrations- und Integrationspolitik Griechenlands war Gegenstand eines vom Ausschuss veranstalteten Seminars. Im Rahmen der sog. Political Platform wurde der dem engeren Zusammenwirken von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Migrationssteuerung gewidmete Dialog mit Vertretern afrikanischer und asiatischer Staaten ebenso fortgesetzt, wie der Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Europäischen Union und anderer migrationspolitisch engagierter internationaler Organisationen, wie UNHCR, IOM, ILO.

d) Jugend- und Familienfragen

Vom 22.-25.September fand in Budapest die 7. Jugendministerkonferenz der 48 Jugendministerinnen- und minister sowie ein begleitendes Jugendevent statt. An der Jugendministerkonferenz selbst nahmen insgesamt etwa 200 Teilnehmende aus den 48 Mitgliedstaaten, der EU-Kommission, der ILO, der Weltbank und anderen internationalen Partner-Organisationen des Europarates statt.

Die Jugendministerinnen- und minister verabschiedeten eine Erklärung zum Arbeitsprogramm des Europarats im Jugendbereich und begrüßten insbesondere die Planung der Europaratskampagne "Alle anders - alle gleich". Auch verabschiedeten sie eine Erklärung zum Thema "Menschenwürde und sozialer Zusammenhalt: Antworten der Jugendpolitik zum Thema Gewalt".

Im Anschluss an die Konferenz trafen sich etwa 10.000 junge Menschen im Rahmen eines Jugendfestivals, das den 10. Jahrestag des Europäischen Jugendzentrums Budapest feierte. Die Ergebnisse dieser Jugendministerkonferenz wurden verknüpft mit der deutschen Konferenz zum Thema "Gewaltfreie Erziehung - eine europäische Fachtagung", die am 20. und 21. Oktober in Berlin stattfand.

Weitere Arbeitsschwerpunkte im zweiten Halbjahr waren: die Vorbereitung der Europaratskampagne "Alle anders - alle gleich", die für die Zeit vom Juni 2006 bis September 2007 geplant ist. Mit den Vorbereitungen der 8. Europäischen Jugendministerkonferenz in der Ukraine wurde begonnen.

Über die Europäische Jugendstiftung wurden im Jahr 2005 insgesamt rund 300 Projekte für und mit rund 17.000 jungen Europäern gefördert.

Die abschließende Ministerkonferenz für die Feierlichkeiten aus Anlass des 50. Jahrestages der europäischen Kulturkonvention fand in Faro (Portugal) am 27. und 28. Oktober 2005 statt. Der Vorstand des Lenkungsausschusses tagte mit der deutschen Vizepräsidentin am 5. und 6. September 2005 in Strassburg. Die Jugendexperten der 48 Mitgliedstaaten im Jugendbereich (CDEJ) tagten am Rande des 7. Jugendministertreffens am 22. September in Budapest und vom 10. - 12. Oktober 2005 in Straßburg.

e) Soziale Kohäsion

Der Lenkungsausschuss des Europarats (CDCS) tagte vom 15. - 16. November und befasste sich mich folgenden Themen:

f) Tierschutz

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat anlässlich seiner 47. Sitzung in Straßburg eine Empfehlung betreffend die Haltung von Fischen in Aquakulturen angenommen. Diese Empfehlung soll alsbald durch einen Anhang für die Tötung von Fischen sowie mit artspezifischen Anhängen vervollständigt werden. Der Entwurf der Empfehlung betreffend das Halten von Rindern wurde intensiv beraten.

Ferner wurde in Vorbereitung der Empfehlung für das Halten von Kaninchen eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erörtert. Griechenland ratifizierte das revidierte Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport am 13. September 2005 als vierter Staat, so dass die Konvention am 14. März 2006 in Kraft tritt.

g) Gesundheitspolitik

Der Gesundheitsausschuss (CDSP) verabschiedete zur Empfehlung No (95) 15 "Herstellung, Anwendung und Qualitätssicherung der Blutbestandteile" den überarbeiteten Technischen Anhang (12. Auflage, Ausgabe 2005). Deutschland war an der Erarbeitung aktiv beteiligt.

h) Biomedizin

Bosnien und Herzegowina unterzeichnete im Berichtszeitraum das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997; Bulgarien unterzeichnete das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998 sowie das Zusatzprotokoll über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs vom 24. Januar 2004.

Damit ist das Übereinkommen bis Ende 2005 von 19 Staaten ratifiziert und von 14 weiteren unterzeichnet worden. Das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen ist von 15 Staaten ratifiziert und von 15 weiteren unterzeichnet worden. Das Zusatzprotokoll über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs ist bis Ende 2005 von vier Staaten ratifiziert und von 11 weiteren Staaten unterzeichnet worden. Es tritt in Kraft, wenn es von fünf Staaten, darunter vier Mitgliedstaaten des Europarates, ratifiziert worden ist.

Das am 25. Januar 2005 zur Zeichnung aufgelegte Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung ist im Berichtszeitraum von Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Ungarn und Italien unterzeichnet worden. Die Slowakei hat das Zusatzprotokoll ratifiziert. Damit ist das Zusatzprotokoll bis Ende 2005 von einem Staat ratifiziert und von 17 Staaten unterzeichnet worden.

Eine Entscheidung darüber, ob die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen und seine Zusatzprotokolle unterzeichnen wird, ist im Berichtszeitraum nicht getroffen worden. Die Unterzeichnung der Zusatzprotokolle setzt die Unterzeichnung der Konvention selbst voraus. Die Bundesregierung hat den Meinungsbildungsprozess zur Frage einer Unterzeichnung noch nicht beendet.

5. Kommunal- und Regionalpolitik

Der Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie (CDLR) hat sich erneut mit einer Fülle von Themen mit Bezug zur lokalen und regionalen Demokratie befasst. Eine deutsche Delegation nahm unter Leitung des Bundes und unter Mitwirkung der Länder an den Sitzungen des CDLR teil. In Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgte auch eine deutsche Mitarbeit in mehreren der zusätzlichen Expertenausschüsse des CDLR.

Im europäischen Vergleich hat Deutschland ein besonders weit entwickeltes demokratisches Gemeinwesen (Bund, Länder, Kommunen). Aktivitäten des Europarats in diesem Bereich zielen vor allem auf die Unterstützung neuer Mitgliedstaaten des Europarats, die ihre Demokratiepraxis noch fortentwickeln.

In den Berichtszeitraum fällt der Beschluss des Bundesrates 766/05 (PDF) vom 21.12.2005, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bedeutung der Regionen in Europa offensiv zu vertreten, sich für das Anliegen einer Regionalcharta einzusetzen und über die unternommenen Aktivitäten zu berichten. Dazu ist festzuhalten, dass der Europarat seit der Konferenz der für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister am 23.-25. Februar 2005 in Budapest nicht mehr an einer Regionalcharta arbeitet (siehe ausführlichere Darstellung im Bericht der Bundesregierung über das 1. Halbjahr 2005).

Unabhängig davon wird in der Expertengruppe "Strukturen und Rahmenbedingungen" des Lenkungsausschusses für lokale und regionale Demokratie des Europarates (CDLR) eine Umfrage zu neuen Entwicklungen im Regionalismus durchgeführt. Zwischenergebnisse werden der Kommunalministerkonferenz 2007 in Valencia vorgelegt, der Endbericht ist für Mitte 2008 geplant. Deutschland hatte gegenüber dem Europarat zuletzt 2002 über das deutsche Regionalismusmodell berichtet und wird entsprechend den Ergebnissen der Föderalismusreform eine Aktualisierung vornehmen.

In Umsetzung der "Budapest Agenda" (siehe Bericht über das 1. Halbjahr 2005) wurde zum Thema grenzüberschreitende Zusammenarbeit an der Perspektive für ein drittes Zusatzprotokoll zum Madrider Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gearbeitet. Die Bundesregierung und die Länder agierten hier zurückhaltend mit Blick auf die nicht klare Bedarfslage für weitere Rechtsinstrumente.

6. Sport

In Abstimmung insbesondere mit Frankreich und unterstützt von zahlreichen Mitgliedstaaten ist es gelungen, auf Vorschlag des Bundesministers des Innern beim Generalsekretär des Europarats zu erreichen, dass über die Fortführung der sportpolitischen Aktivitäten des Europarats anlässlich der 17. Informellen Europäischen Sportministerkonferenz am 20. Oktober 2006 in Moskau beraten wird. Im Mittelpunkt der Bürositzung des Lenkungsausschusses für Sport (CDDS) vom 29. bis 30. November stand daher die finanzielle Absicherung der Fortführung bisheriger CDDS-Programme, insbesondere des SPRINT-Programms. Außerdem wurde die Einrichtung einer Experten-Kommission beschlossen, die zur Vorbereitung der Moskauer Konferenz eine Machbarkeitsstudie über Modelle zur Weiterführung der sportpolitischen Vorhaben in den Mitgliedstaaten durchführen wird.

Der Ständige Ausschuss zum "Europäischen Übereinkommen über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" beschäftigte sich in einer adhoc-Sitzung vom 9. bis 10. November schwerpunktmäßig mit dem Stand der Vorbereitung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Evaluationsbesuche über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens in den Mitgliedstaaten sind 2006 zum Beispiel auch in Deutschland, vorgesehen. In einem Workshop vom 6. bis 7. Dezember wurde über die Ausarbeitung einer Fan-Charta beraten.

Die 22. Sitzung der Beobachtenden Begleitgruppe und die 5. Sitzung des Koordinierungsforums der World Anti-Doping Agency (WADA) vom 15. bis 16. November standen schwerpunktmäßig im Zeichen der Beratungen über die Umsetzung des WADA-Kodex durch die FIFA. Die Vertreter der WADA beanstandeten, dass die FIFA die wichtige Regelung einer Mindestsperre von zwei Jahren für Doping-Sünder nicht übernommen habe, da die FIFA für eine stärkere Einzelbetrachtung und eine Strafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren eintrete. Die WADA wird das Anliegen dem Internationalen Schiedsgericht (CAS) in Lausanne zur Behandlung vorlegen. Eine Entscheidung wird im Herbst 2006 erwartet. Ferner wurde die Verbotsliste der WADA für 2006 angenommen.

7. Bildung und Kultur

a) Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Die interkulturelle Erziehung wird mittelfristig ein Arbeitsschwerpunkt des Europarats sein. Ein Methodenleitfaden zum Umgang mit religiösen Unterschieden in Schulen wird 2006 erscheinen und dem Unterrichtsmaterial des Projekts zur Demokratieerziehung beigefügt. In einem Anschlussprojekt sollen bis Ende 2006 Vorschläge zur weiteren Förderung der interkulturellen Bildung entwickelt werden.

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Vorbereitet wurde ein Ministerseminar zum Thema "Erziehung zum Gedenken", das am 24./25.04.2006 auf Einladung des tschechischen Ministeriums in Prag und Terezin stattfinden wird.

Demokratieerziehung

Die seit 1997 laufenden Projektarbeiten sollen in eine dritte Phase (2006-2009) unter Einbeziehung der Menschenrechtserziehung und in enger Anbindung an die Ergebnisse des Europäischen Jahres der Demokratieerziehung überführt werden. Darüber hinaus soll ein Bezug zu den Aktivitäten im Rahmen der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" hergestellt werden. Das Netzwerk der nationalen Koordinatoren für Demokratieerziehung soll aufrechterhalten werden.

Die adhoc-Expertengruppe für das Jahr der Demokratieerziehung (CAHCIT) wurde gebeten, die Möglichkeit einer transatlantischen Konferenz zur Demokratieerziehung gemeinsam mit Civitas International zu prüfen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat sich hierfür als Veranstalter angeboten.

Lehrerfortbildung

Ausgehend von der Initiative des Warschauer Gipfeltreffens, die Möglichkeiten der Lehrerausbildung für Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung auszuweiten, wurde ein Programm zur Fortbildung der Lehrerausbilder (sog. Pestalozzi-Programm) in seinen Grundzügen festgelegt.

b) Kultur

Als Ergebnis des dritten Gipfels wurden als Schwerpunkte künftiger Kulturarbeit der "Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt" sowie der "Interkulturelle Dialog" abgeleitet. Zugleich wird eine engere Zusammenarbeit mit der EU angestrebt; hierzu soll ein Memorandum of Understanding erarbeitet werden.

Kulturministerkonferenz in Faro

Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Europäischen Kulturkonvention von 1954, die die völkerrechtliche Grundlage für die Bildungs- und Kulturtätigkeiten im Europarat darstellt, verabschiedeten die Kulturminister des Europarats bei ihrer Konferenz in Faro (27.-29. Oktober 2005) eine Strategie für den interkulturellen Dialog. Diese sieht u.a. die Erstellung eines Weißbuchs (2006/2007) und intensivere Kooperation im Mittelmeerraum vor. Dazu wurden Kooperationsabkommen mit der arabischen Kulturorganisation ALECSO (Tunis) und mit der 2004 gegründeten Anna-Lindh-Stiftung für interkulturellen Dialog (Alexandria, dt. Gründungsdirektor: Dr. Traugott Schöfthaler) geschlossen. Das Weißbuch zum interkulturellen und interreligiösen Dialog (Ziel: Mitte 2007) soll auch bestpractice-Beispiele der Mitgliedstaaten enthalten.

Die Kulturminister verabschiedeten in Faro außerdem das federführend im Lenkungsausschuss für das kulturelle Erbe (CDPAT) ausgearbeitete Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes in der Gesellschaft, das nach Ratifizierung durch zehn Staaten in Kraft tritt. Der Entwurf wurde bis zuletzt kontrovers diskutiert. Mit anderen Mitgliedstaaten hatte sich die Bundesregierung für die Annahme einer Erklärung statt eines Übereinkommens eingesetzt.

Interkultureller Dialog

Für die künftigen Aktivitäten zur Stärkung des interkulturellen Dialogs in Folge der Faro-Konferenz wurde eine gemeinsame Task Force von Europarat, Europäischer Union (Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008) und der UNESCO eingerichtet. Die Koordination innerhalb des Europarats liegt bei der Generaldirektorin für Bildung, Fr. Battaini-Dragoni.

Kulturelle Vielfalt

Nach Annahme der UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am 21. Oktober 2005 erarbeitet das Europaratssekretatiat Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung unter Einbeziehung bisheriger Erfahrungen, unter anderem mit dem Kompendium-Projekt und EURIMAGES.

Studien zur Kulturpolitik

Des 1998 begonnene Kompendium-Projekts über Kulturpolitiken in Europa soll fortgeführt werden. Im Rahmen des Projekts werden Darstellungen der kulturpolitischen Grundlagen und Entwicklungen von inzwischen 40 europäischen Staaten nach einer einheitlichen Methodologie erfasst und über Internet einem weltweiten Nutzerkreis verfügbar gemacht (www.culturalpolicies.net). Mit der Koordinierung ist Prof. Wiesand, Direktor des vom Europäischen Instituts für vergleichende Kulturforschung (ERI-Carts) in Bonn, beauftragt. Aus Anlass des 50. Jahrestages der Verabschiedung der Kulturkonvention publizierte der Europarat (im Okt. 2005) die Bildpublikation "Celebrating Europe at the Table. Food, Culture and Diversity" mit Beiträgen aus allen Unterzeichnerstaaten der Kulturkonvention. Der geografischinhaltliche Schwerpunkt des Projektes "Creating Cultural Capital" zur Stimulierung von Kulturwirtschaft und öffentlichen Kulturstrukturen lag im Jahr 2005 in einzelnen Regionen der Russischen Föderation.

Die zweite Phase des Projektes STAGE zur Entwicklung kulturpolitischer Instrumente in den Ländern der Kaukasusregion wurde abgeschlossen. Das Projekt wird mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert.

Denkmalpolitik

Der CDPAT, der seit über 30 Jahren die Denkmalpolitik des Europarats gestaltet, hat 2005 schwerpunktmäßig die am 30. Oktober 2005 in Faro/Portugal zur Zeichnung auf gelegte Rahmenkonvention zum Kulturellen Erbe erarbeitet. Die Rahmenkonvention ergänzt in übergreifend allgemeiner Weise und im Lichte der heutigen Situation die bestehenden Europaratskonventionen zur Erhaltung des baulichen Erbes (Granada 1985) und des archäologischen Erbes (Malta 1992). Deutschland gehörte mit einigen anderen Mitgliedstaaten des Europarats nicht zu den Befürwortern dieses Dokuments als Konvention und hat eine Zeichnung nicht in Aussicht gestellt. Die Umwandlung in eine Deklaration oder Charta jedoch hätte Deutschland mitgetragen.

Die Denkmalpolitik des Europarats bietet insbesondere auch den neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten theoretische Orientierung, praktische Hilfe und ist Transmissionsriemen für wichtige, grenzübergreifende Informationen und Aktionen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zu nennen die europäische Datenbank "herein" zum Denkmalschutz, an der über 35 Mitgliedstaaten (seit 2002 auch Deutschland) teilnehmen, das Programm der technischen Zusammenarbeit durch Hilfestellung in den östlichen Staaten und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, u. a. durch die "European Heritage Day" ("Tag des offenen Denkmals" in Deutschland) und die grenzübergreifenden Kulturwege. Auf dem Arbeitsprogramm des CDPAT stehen ferner Fragen von Management und nachhaltiger Entwicklung des kulturellen Erbes sowie der Vereinbarkeit von ungeschmälerter Erhaltung von Kulturdenkmälern und der Zugänglichkeit für Behinderte.

8. Medien

Im 2. Halbjahr 2005 behandelten der Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) und seine Untergruppen vornehmlich Fragen der Anpassung des Verleumdungsrechts der Mitgliedstaaten an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Entkriminalisierung dieses Rechtsgebietes, des Auftrags des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt und des Jugendschutzes im Internet. Eine Prüfung der Anpassungsnotwendigkeit älterer Empfehlungen des Europarats im Medienbereich wurde begonnen. Die Arbeit an einer Empfehlung zu Exklusivrechten und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information musste eingestellt werden, da insbesondere eine Einigung über die Einbeziehung von Nachrichtenagenturen in den Kreis der Begünstigten nicht möglich war.

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen finalisierte seine Stellungnahmen zum zukünftigen Anwendungsbereich, zum Recht auf Information und kulturelle Ziele. Der Beitritt auch nichteuropäischer Staaten zum Übereinkommen wurde geprüft. Jugendschutz durch Alterskennzeichnungen, Ursprungslandprinzip und Rechtshoheit wurden kontrovers diskutiert. Lettland brachte einen Vorschlag zur Änderung des Artikels 19 des Übereinkommens ein. Die Evaluation der Europaratsempfehlung zum Schutz von Jugendlichen vor pornografischen Programmen wurde fortgeführt. Eine Anfrage Bosnien-Herzegowinas zur Interpretation des Übereinkommens wurde beraten.

Anlage 1

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2005

Statistische Angaben

Das Ministerkomitee des Europarats trat im Berichtszeitraum einmal (vom 16. - 17.11. in Straßburg) zusammen.

Das Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats trat im Berichtszeitraum zu 18 ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei wurden 11.662 Tagesordnungspunkte behandelt.

Anlage 2

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2005

Statistische Angaben

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:

Nummer der Empfehlung Datum der Empfehlung Datum der Antwort Titel
1655 26.04.2004 13.07.2005 Behörde zur Beobachtung europäischer Migration
1682 08.10.2004 14.12.2005 Bildung für Europa
1684 23.11.2004 13.07.2005 Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
1687 23.11.2004 28.09.2005 Bekämpfung des Terrorismus durch Kultur
1690 25.01.2005 21.09.2005 Konflikt in der Region Bergkarabach, der von der OSZE-Konferenz in Minsk behandelt wurde
1691 25.01.2005 07.09.2005 Schutz der Menschenrechte im Kosovo
1696 18.03.2005 13.10.2005 Pläne zur Gründung einer Grundrechteagentur der Europäischen Union
1697 18.03.2005 13.07.2005 European Federation of Research and Information Centres of Sectarism (FECRIS): Antrag auf beratenden Status beim Europarat
1700 27.04.2005 01.12.2005 Diskriminierung von Frauen in der Erwerbsbevölkerung und am Arbeitsplatz
1701 27.04.2005 01.12.2005 Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Sport
1702 28.04.2005 09.11.2005 Medienfreiheit und die Arbeit von Journalisten in Konfliktgebieten
1704 29.04.2005 09.11.2005 Referenden: Einführung guter Verfahren in Europa
1705 06.06.2005 07.12.2005 Jüngste politische Entwicklungen in der "Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien" im Hinblick auf die regionale Stabilität
1707 21.06.2005 28.09.2005 Lage im Nahen Osten
1708 21.06.2005 23.11.2005 Gegenwärtige Lage im Kosovo
1709 21.06.2005 28.09.2005 Verschwinden und die Ermordung einer großen Zahl von Frauen und junger Mädchen in Mexiko
1710 22.06.2005 07.12.2005 Einhaltung der von der Russischen Föderation eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen
1711 22.06.2005 28.09.2005 Weiterverfolgung der Entschließung 1359 (2004) betr. politische Gefangene in Aserbaidschan

Anlage 3

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2005

Statistische Angaben


Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum kein Übereinkommen.
Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:

17.11.2005 CETS 197 Entwurf des Europaratsübereinkommens gegen Menschenhandel.

Anlage 4

zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2005

Statistische Angaben

Im Berichtszeitraum hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 12 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben.