Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/2775 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung - Drucksache 18/2134 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 229/14 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 52 Absatz 2 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

"Abweichend von § 51 Absatz 1 darf eine frühere Tat ferner

4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten