Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 11. Juli 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Förderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 6. Juli 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 5. Juli 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 358/01 = AE-Nr. 011480,
Drucksache 040/07 (PDF) = AE-Nr. 070081 und AE-Nr. 070082

1. Einleitung

In der Mitteilung über die Energiepolitik1 und in der Mitteilung über den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt2 vom 10. Januar 2007 erklärte die Kommission, dass sie sich uneingeschränkt dafür einsetzen werde, dass Verbraucherinteressen in vollem Umfang gewahrt und überall in der Europäischen Union höchstmögliche Standards für die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen im Energiebereich angewendet werden. Der Rat3 und der Europäische Rat4 begrüßten das Konzept der Kommission und waren sich einig, dass die Verbraucherrechte auf dem Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkt gestärkt werden müssen.

Es herrscht breiter Konsens darüber, dass Marktmechanismen allein nicht umfassend gewährleisten können, dass die Verbraucherinteressen im Energiesektor bestmöglich gewahrt werden. Aus diesem Grund sind in den Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinien5 gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen vorgesehen und Verbraucherrechte verankert. Die vollständige Öffnung der Erdgas- und Elektrizitätsmärkte der Europäischen Union ist der geeignete Moment, um die Notwendigkeit adäquater Verbraucherrechte erneut zu bekräftigen. Künftige Maßnahmen auf europäischer Ebene werden sich deshalb darauf konzentrieren, die Umsetzung und effektive Durchsetzung der Verbraucherrechte auf nationaler Ebene zu überwachen und bestimmte dieser Rechte zu stärken und, sofern notwendig, zu erweitern.

Wirksame Verbraucherrechte sind von zentraler Bedeutung, damit sich den Verbrauchern durch die Liberalisierung echte Wahlmöglichkeiten eröffnen und sie das Vertrauen entwickeln, den Energieversorger zu wechseln, wenn sie dies wünschen. Wenn Verbraucher wirksam geschützt werden, werden sie sich aktiv in das Geschehen auf dem Energiemarkt einbringen. Auch die verbindlichen Ziele, die die Europäische Union zur Reduzierung der CO₂-Emissionen festgelegt hat6, machen die Stärkung der Rechte des Verbrauchers auf Information und insbesondere auf Informationen, die ihm dabei helfen können, seinen Energieverbrauch besser zu steuern, in besonderem Maße erforderlich.

Das im Anhang dieser Mitteilung beigefügte Konsultationspapier, in dem die möglichen Aspekte einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher dargelegt werden, ist ein wichtiger Bestandteil dieser Politik.

2. Informationskampagne

Es wird davon ausgegangen, dass es bei der Schaffung wettbewerbsorientierter Märkte wichtig ist, das Interesse der Verbraucher an alternativen Versorgungsangeboten zu wecken. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Verbraucher nur dann auf dem Markt aktiv werden, wenn sie insbesondere sicher sein können, dass ihre Rechte auch dann geschützt bleiben, wenn sie den Betreiber wechseln.

Parallel zur vollständigen Öffnung der europäischen Erdgas- und Elektrizitätsmärkte für Privatverbraucher (und Kleinunternehmen) am 1. Juli 2007 hat die Kommission eine umfassende Informations- und Aufklärungskampagne gestartet, mit der zwei Hauptziele verfolgt werden: die Verbraucher über die Vorteile alternativer Angebote aufzuklären, die sich durch offene Elektrizitäts- und Erdgasmärkte ergeben, und ihnen zu versichern, dass ihre Rechte in vollem Umfang geschützt werden, wenn sie diese Angebote wahrnehmen.

Die Konsultationen der Kommission zur künftigen Charta werden mit der Informationskampagne Hand in Hand gehen.

3. Hintergrund

In der Mitteilung über die Energiepolitik hieß es: "Energie ist für jeden europäischen Bürger von zentraler Bedeutung. Die geltenden europäischen Rechtsvorschriften verlangen bereits die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen. Doch muss die EU zur Bekämpfung von Energiearmut darüber hinausgehende Maßnahmen treffen." Die Kommission hat sich verpflichtet, eine Energieverbrauchercharta auszuarbeiten, mit der vier Hauptziele verfolgt werden sollen:

4. Das Instrument

Die Kommission plant die künftige Europäische Charta der Rechte der Energieverbraucher nicht als Rechtsdokument. Stattdessen sollen in der Charta das geltende Gemeinschaftsrecht und mögliche Elemente künftiger Maßnahmen in leicht verständlicher Form niedergelegt werden.

Sie soll Maßnahmen zu den folgenden neun zentralen Punkten im Zusammenhang mit Verbraucherrechten und -interessen umfassen:


A. Anschluss
B. Verträge
C. Preise, Tarife und Überwachung
D. Freie Wahl des Anbieters
E. Informationen
F. Beschwerden
G. Vertretung
H. Sozialmaßnahmen
I. Unlautere Geschäftspraktiken

Bei der Etablierung der Rechte der Energieverbraucher wird der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung eine wichtige Rolle spielen. Alle Beteiligten, d. h. die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer in den jeweiligen Bereichen zuständigen Regierungen, Gesetzgeber und Regulierungsbehörden, die Energiewirtschaft, die von allen Sozialpartnern vertreten wird, und Verbrauchervertreter müssen ihren Beitrag leisten, damit die europäische Energiepolitik ein Erfolg für die europäischen Bürger wird. Die Charta sollte auch dazu beitragen, dass Erzeugung, Übertragung/Fernleitung und effizienter Verbrauch von Strom- und Gas in sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltiger Weise verbessert werden.

Mit dieser Mitteilung appelliert die Kommission an alle Akteure dieser unterschiedlichen Bereiche und ruft sie dazu auf, ihre Beiträge zum Schutz der Interessen der Energieverbraucher in ihrem Spezialbereich einzureichen. Eine Konsultation aller Beteiligten wird eine ausgewogene Auswahl an Prioritäten gewährleisten. Dieses Konsultationspapier, die Konsultation selbst und die künftige Charta werden die im Gemeinschaftsrecht und im einzelstaatlichen Recht bereits verankerten Verbraucherrechte einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen, was wiederum mehr Vertrauen in diese Rechte schaffen wird. Die Kommission wird sich weiterhin darum bemühen, den europäischen Bürgern ihren Inhalt nahezubringen.

Die Kommission schließt nicht aus, dass das Ergebnis der Konsultation auch insofern zur Stärkung der Verbraucherrechte beitragen könnte, dass sie anschließend Vorschläge für Rechtsakte vorlegt, die sie für geeignet erachtet.

5. Das Verfahren

In dieser Mitteilung der Kommission werden in Anhang I mögliche Elemente einer künftigen europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher dargelegt.

Von Juli bis September 2007 (Enddatum: 28. September 2007) wird über das Internet (Näheres siehe Anhang II) eine öffentliche Konsultation aller Akteure (Verbrauchervertreter, Energieregulierungsbehörden, Regierungen sowie die durch alle Sozialpartner vertretene Wirtschaft) stattfinden, in der diese zum Inhalt der künftigen Charta Stellung nehmen können.

Unter Berücksichtigung dieser Konsultation beabsichtigt die Kommission, eine zweite Mitteilung mit der endgültigen Fassung der Charta vorzulegen. Neben den vorhandenen Rechtsvorschriften wird die Mitteilung Leitlinien für deren praktische Umsetzung enthalten. Ferner könnte sie konkrete Punkte für weitere, auf Ebene der Mitgliedstaaten oder durch Selbstregulierung erfolgende Aktionen aufzeigen.

Die Kommission wird außerdem alle Akteure auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die in der zweiten Mitteilung vorgestellte endgültige Fassung der Charta einer größtmöglichen Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Die Kommission wird ihrerseits tätig werden, um den Bürgern der EU den Inhalt der Charta über die dafür am besten geeigneten Kommunikationskanäle zu vermitteln.

Anhang I
Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

Die Europäische Charta der Rechte der Energieverbraucher ist nicht als Rechtsdokument geplant. Stattdessen sollte in der Charta Folgendes in leicht verständlicher Weise dargestellt sein:

Unter Berücksichtigung der von Juli bis September geführten öffentlichen Konsultation beabsichtigt die Kommission, eine zweite Mitteilung mit der endgültigen Fassung der Charta vorzulegen. Neben den vorhandenen Rechtsvorschriften (in den folgenden Abschnitten Punkt a) wird die Mitteilung Leitlinien für deren praktische Umsetzung (in den folgenden Abschnitten Punkt b) enthalten. Ferner könnte sie konkrete Punkte für weitere Maßnahmen aufzeigen, die auf Ebene der Mitgliedstaaten (in den folgenden Abschnitten Punkt c) oder durch Selbstregulierung (in den folgenden Abschnitten Punkt d) erfolgen.

Die Kommission wird außerdem alle Akteure auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die in der zweiten Mitteilung vorgestellte endgültige Fassung der Charta einer größtmöglichen Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.

1. Mögliche Elemente einer Einleitung zur künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

2. Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

A. Anschluss

B. Vertrag

C. Preise, Tarife und Überwachung

D. Freie Wahl des Anbieters

E. Information

F. Beschwerden

G. Vertretung

H. Sozialmassnahmen

I. Unlautere Geschäftspraktiken

Anhang II
Öffentliche Konsultation

Öffentliche Konsultation zu einer Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher

Die Kommission fordert alle Interessierten auf, zu einem Text über die Elemente einer Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind an folgende Anschrift zu richten:


Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
Öffentliche Konsultation zu einer Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher
trenenergyconsumerrights@ec.europa.eu

oder


Rue De Mot 28
B-1049 Brüssel

Die Stellungnahmen müssen der Kommission spätestens bis zum 28. September 2007 übermittelt werden.

Antworten und Stellungnahmen müssen mit der Nummer des Themas versehen sein, auf das sie sich beziehen.

Sollten Sie sich nur zu bestimmten Fragen äußern wollen, reicht es aus, nur zu diesen Fragen eine Antwort einzureichen.

Zur Information der Beteiligten wird die Generaldirektion Energie und Verkehr der Kommission auf elektronischem Wege eingegangene Beiträge zusammen mit den Kontaktdaten des Absenders auf dieser Website [webpage] verfügbar machen, sofern der Absender einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat.

Aus Gründen des Datenschutzes verarbeitet die Kommission in Ihren Antworten angegebene persönliche Daten nicht.

Die Kommission beabsichtigt, unter anderem unter Berücksichtigung der eingegangenen Beiträge, eine zweite Mitteilung mit dem Text der Charta vorzulegen.