Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 105485 - vom 28. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 2. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis auf die Tatsache, dass elektromagnetische Felder (EMF) in der Natur vorkommen und somit schon immer auf der Erde bestanden; allerdings auch unter Hinweis auf die Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten die Umweltbelastung durch vom Menschen geschaffene Quellen von EMF ständig zugenommen hat, weil der Bedarf an Strom und immer fortschrittlicheren Drahtlostechnologien gestiegen ist und sich die Gesellschaftsstruktur geändert hat; in der Erwägung, dass sich dies letztendlich darin auswirkt, dass jeder Mensch nun sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz einer komplexen Mischung von elektrischen und magnetischen Feldern unterschiedlicher Frequenzen ausgesetzt ist,

B. in der Erwägung, dass die Drahtlostechnologie (Mobiltelefone, Wi-Fi/WiMAX, Bluetooth, DECT-Schnurlostelefone) EMF verursacht, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben können,

C. in der Erwägung, dass eine Mehrheit der europäischen Bürger, und insbesondere junge Menschen zwischen 10 und 20 Jahren, Mobiltelefone als nützliche, funktionelle Geräte und auch als Modeaccessoires nutzen, und in der Erwägung, dass nach wie vor Unsicherheiten bestehen, was die möglichen Gefahren für die Gesundheit betrifft, insbesondere bei jungen Menschen, deren Gehirn sich noch in Entwicklung befindet,

D. in der Erwägung, dass in der wissenschaftlichen Gemeinschaft mögliche von EMF ausgehende Gesundheitsgefahren seit dem 12. Juli 1999 und der Festlegung von Belastungsgrenzwerten für EMF (0 bis 300 GHz) in der Empfehlung 1999/519/EG verstärkt diskutiert werden,

E. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es noch keine förmlichen Schlussfolgerungen der wissenschaftlichen Gemeinschaft gibt, bestimmte nationale und regionale Regierungen in mindestens neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union - aber auch in China, der Schweiz und Russland - nicht daran gehindert hat, so genannte "präventive" Belastungsgrenzwerte festzusetzen, die unterhalb derjenigen liegen, die von der Kommission und dem wissenschaftlichen Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" empfohlen werden1,

F. in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber EMF gegenüber den Verbesserungen der Lebensqualität hinsichtlich der Sicherheit abgewogen werden sollten, die Geräte, die EMF erzeugen, mit sich bringen,

G. in der Erwägung, dass eines der wissenschaftlichen Projekte, die sowohl Interesse als auch Polemik hervorrufen, die epidemiologische Studie Interphone ist, die von der Europäischen Union - in erster Linie unter dem 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung2 - mit 3,8 Mio. EUR finanziert wird und deren Schlussfolgerungen seit 2006 erwartet werden,

H. in der Erwägung, dass doch immerhin bestimmte Erkenntnisse unbestritten sind, insbesondere darüber, dass die Reaktionen auf eine Belastung durch Mikrowellen bei jedem Einzelnen unterschiedlich sind, dass breit angelegte Expositionstests durchgeführt werden müssen, vor allem um nichtthermische Auswirkungen im Zusammenhang mit Funkfrequenzfeldern zu bewerten, und dass Kinder im Fall der Exposition gegenüber EMF besonders empfindlich sind1,

I. in der Erwägung, dass die Europäische Union Belastungsgrenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Auswirkungen von EMF festgesetzt hat; in der Erwägung, dass auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips solche Maßnahmen auch für die betroffenen Bevölkerungsgruppen wie etwa Anwohner und Verbraucher getroffen werden sollten,

J. in der Erwägung, dass laut einem Eurobarometer-Sonderbericht über Elektromagnetische Felder (Nr. 272a vom Juni 2007) die Mehrheit der Bürger der Meinung ist, von den öffentlichen Stellen nicht ausreichend über Maßnahmen zum Schutz vor EMF informiert zu werden,

K. in der Erwägung, dass die mittleren und äußerst niederen Frequenzen weiter erforscht werden müssen, damit Schlussfolgerungen über ihre Auswirkungen auf die Gesundheit gezogen werden können,

L. in der Erwägung, dass der Einsatz der Magnetresonanztomographie (MRT) nicht durch die Richtlinie 2004/40/EG gefährdet werden darf, da die MRT-Technologie bei Erforschung, Diagnose und Behandlung lebensbedrohlicher Krankheiten für Patienten in Europa wichtig ist,

M. in der Erwägung, dass in der Sicherheitsnorm IEC/EN 60601-2-33 Grenzwerte für EMF festgelegt werden, die jegliche Gefahr für Patienten und Arbeitnehmer ausschließen,