Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu der Roadmap für den EU-Verfassungsprozess (2007/2087(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 311175 - vom 5. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union als erste erfolgreiche Erfahrung supranationaler Demokratie von Staaten sowie Bürgerinnen und Bürgern mit neuen, beispiellosen Herausforderungen konfrontiert ist, die zusammen mit den Transformationen, die sie in ihren aufeinander folgenden Erweiterungen, im Rahmen der Fortschritte des Binnenmarkts und der Globalisierung durchgemacht hat, eine Revision ihrer Fundamente erfordern,

B. in der Erwägung, dass der Verfassungsvertrag von den Staats- oder Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet wurde, die sich damit verpflichteten, geeignete Lösungen herbeizuführen, um den Herausforderungen, mit denen die Europäische Union intern und extern konfrontiert ist, sowie den Herausforderungen der Erweiterung durch die Ausweitung der politischen Dimension der Europäischen Union zu begegnen,

C. in der Erwägung, dass der Verfassungsvertrag und insbesondere dessen Teile I, II, and IV nach dem Verfahren eines Konvents ausgearbeitet wurden, der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, der Kommission und des Europäischen Parlaments sowie der nationalen Parlamente - wobei die Abgeordneten im Konvent die Mehrheit stellten - vereinte, wodurch seine Legitimität gestärkt wurde,

D. in der Erwägung, dass Teil III des Verfassungsvertrags im Wesentlichen eine Kodifizierung der geltenden Verträge darstellt, an denen der Konvent einige Änderungen und Verbesserungen vornahm, darunter die Ausweitung der Rechtsgrundlagen für die Mitentscheidung im Legislativverfahren von derzeit 37 auf 86, was gewahrt werden muss, um die Demokratie, die Transparenz und die Effizienz zu verbessern,

E. in der Erwägung, dass bis heute achtzehn Mitgliedstaaten, die zwei Drittel aller Mitgliedstaaten und die Mehrheit der Bevölkerung der Europäischen Union ausmachen, den Verfassungsvertrag gemäß ihren Verfassungsanforderungen ratifiziert haben, darunter Spanien und Luxemburg durch Volksabstimmung, während weitere vier Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärt haben, die Ratifizierung in Angriff zu nehmen,

F. in der Erwägung, dass Frankreich und die Niederlande aufgrund des negativen Ausgangs der in diesen beiden Ländern veranstalteten Referenden nicht in der Lage waren, diesen Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen,

G. in der Erwägung, dass die öffentliche Debatte, die durch das Ratifizierungsverfahren des Verfassungsvertrags eingeleitet wurde, gezeigt hat, dass die Schwierigkeiten weniger in dessen institutionellen Neuerungen als vielmehr bei einigen speziellen Aspekten konkreter Politikfelder liegen, und dass die Kritik vor allem Teil III galt, in dem es um die Politiken und die Funktionsweise der Europäischen Union geht, obschon Teil III im Wesentlichen Bestimmungen enthält, die bereits in Kraft sind,

H. in der Erwägung, dass viele der zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen eher den Kontext, nicht den Inhalt, betrafen und dass so wichtige Angelegenheiten von öffentlichem Belang wie die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt8und der Finanzrahmen inzwischen geklärt wurden,

I. in der Erwägung, dass der Europäische Rat vom 16. und 17. Juni 2005 beschlossen hat, eine Phase des Nachdenkens nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden einzuleiten, in deren Verlauf sechs weitere Mitgliedstaaten die Ratifizierung abgeschlossen haben, und dass der Europäische Rat vom 15. und 16. Juni 2006 den Ratsvorsitz aufgefordert hat, im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am 21. und 22. Juni 2007 mögliche künftige Entwicklungen zur Überwindung der Verfassungskrise aufzuzeigen,

J. in der Erwägung, dass die öffentliche Debatte, die während der Reflexionsphase eingeleitet wurde, ausreichend bewiesen hat, dass die Probleme und Herausforderungen, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist, die zuerst in der Erklärung von Laeken dargelegt und mit dem Verfassungsvertrag in Angriff genommen werden sollten, nicht verschwunden, sondern im Gegenteil noch offensichtlicher sind, und dass ihre Lösung noch dringlicher ist,

K. in der Erwägung, dass die gemeinsam vom Europäischen Parlament und von den nationalen Parlamenten veranstalteten Parlamentarischen Treffen gezeigt haben, dass allgemein anerkannt wird, dass der Verfassungsvertrag der Europäischen Union einen geeigneten Rahmen geben würde, um die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert ist, anzunehmen, und dass es für eine neue Regierungskonferenz schwierig, wenn nicht unmöglich wäre, sich auf Vorschläge zu einigen, die entweder radikal anders oder weiterreichend wären als die 2004 vereinbarten,

L. in der Erwägung, dass es zunehmend notwendig ist, die Europäische Union mit Instrumenten und Mitteln zu versehen, die es ihr ermöglichen, effizient zu funktionieren, ihre Rolle in der Welt zu behaupten und den Besorgnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger angesichts der Herausforderungen von Globalisierung, Klimaänderung, Energieversorgungssicherheit und alternder Bevölkerung unter anderem Rechnung zu tragen,

M. in der Erwägung, dass in der genannten Berliner Erklärung vom 25. März 2007, die von den Präsidenten des Europäischen Rats, des Parlaments und der Kommission unterzeichnet wurde, das Ziel festgeschrieben ist, "die Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen",