Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs"

Freistaat Thüringen Erfurt, 8. Oktober 2019

Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Derzeit werden Einweg-Elektro-Roller zu Dumpingpreisen zum Verkauf angeboten. Wie diese Elektro-Roller besitzen auch viele Elektro-Scooter, E-Bikes und Pedelecs einen fest eingebauten Akku. Somit kann angenommen werden, dass hier in großem Stil Abfall anfällt, obwohl die Elektro-Roller, Elektro-Scooter, E-Bikes und Pedelecs eigentlich einen Beitrag zur Verkehrswende leisten sollen.

Das Inverkehrbringen solcher Modelle sollte aus Gründen der Energiesparsamkeit und Abfallvermeidung untersagt werden.

Vorrangiges Instrument zur umweltfreundlichen Gestaltung von Produkten ist für diese Produktgruppen (Elektro-Roller und Elektro-Scooter, E-Bikes und Pedelecs) die Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte). Um das angestrebte Ziel zu erreichen sollte auf Grundlage von Artikel 15 in Verbindung mit Anhang 1 Teil 1 Nr. . 1.2 d) und e) sowie 1.3 h) der Ökodesign-Richtlinie eine Durchführungsmaßnahme beschlossen werden, in der als Anforderung festzuschreiben wäre, dass die Batterien bzw. Akkumulatoren austauschbar sein müssen.

In Betracht kommt auch eine Änderung der europäischen Typgenehmigungs-Vorschriften, damit neue Anforderungen/Änderungen an eine bestimmte, dem EU-Recht unterliegende Fahrzeuggruppe definiert werden können (wie zum Beispiel zwingend auswechselbare Akkus).

Die vorgelegte Entschließung fordert die Bundesregierung auf, sich bei der EU für Regelungen einzusetzen, damit Batterien und Akkumulatoren vom Endnutzer leicht entnehmbar und damit austauschbar sind, um eine längere Nutzungsdauer der Produkte zu ermöglichen bzw. eine gesetzliche Regelung zu treffen, dass für Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs der Einbau von nicht wechselbaren Batterien bzw. Akkumulatoren untersagt wird.