Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und zur Aufhebung lebensmittelrechtlicher Vorschriften für Teigwaren

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 3. Juni 2005 zu der o. g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

In der Entschließung des Bundesrates zu der Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und zur Aufhebung lebensmittelrechtlicher Vorschriften für Teigwaren (Drucksache 186/01(Beschluss) ) wird die Bundesregierung gebeten, bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass sich der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss vordringlich mit der Bewertung von Methyleugenol und Estragol befasst, damit diese Stoffe schnellstmöglich mit toxikologisch vertretbaren Höchstmengen in den Anhang II der Richtlinie 88/388/EWG aufgenommen werden können und damit EU-weit geregelt sind.

Mit der Verordnung wurde die Verwendung der Aromastoffe Methyleugenol und Estragol als solche in Aromen und Lebensmitteln aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes verboten. Beide Stoffe hatten sich im Tierversuch als karzinogen erwiesen.

Methyleugenol und Estragol können auch durch natürliche Aromaträger (z.B. Basilikum, Lorbeer, Piment, Muskat, Rosmarin, Fenchel usw.) und Auszügen aus diesen Aromaträgern in Lebensmittel gelangen. Für die Festsetzung von Höchstmengen für Methyleugenol und Estragol, die auf diese Weise in Lebensmittel gelangen können, lagen seinerzeit noch keine ausreichenden Daten vor. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission befasste sich jedoch bereits zu dem Zeitpunkt, als der Bundesrat seinen Beschluss fasste, mit der Problematik. Insoweit wurde dem Beschluss des Bundesrates Rechnung getragen.

Die Europäische Kommission hat in der Zwischenzeit den Entwurf für eine Verordnung der Europäischen Parlaments und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die in und auf Lebensmitteln verwendet werden dürfen, erarbeitet. Dieser Entwurf sieht u. a. vor, dass Methyleugenol und Estragol als solche bei der Herstellung von Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen. Ferner sollen Höchstgehalte für diese Aromastoffe in verschiedenen Lebensmitteln festgelegt werden, die aus der Verwendung von methyleugenol- und/oder estragolhaltigen Aromaträgern resultieren. Die Europäische Kommission beabsichtigt, ihren Verordnungsvorschlag bis Ende des Jahres 2005 vorzulegen. Es kann nunmehr davon ausgegangen werden, dass in absehbarer Zeit - wie vom Bundesrat gewünscht - toxikologisch vertretbare Höchstmengen von Methyleugenol und Estragol in Lebensmitteln gemeinschaftsweit festgelegt werden.