Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union (2005/2164(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union der Schutz der Menschenrechte von besonderer Bedeutung ist und dass Roma-Frauen derzeit zu den am stärksten gefährdeten Gruppen und Individuen in den Mitgliedstaaten sowie den Beitritts- und Kandidatenländern zählen,

B. in der Erwägung, dass es Hinweise darauf gibt, dass aufgrund patriarchalischer Traditionen bei zahlreichen Frauen - einschließlich Roma-Frauen und -Mädchen - ihre Wahlfreiheit im Hinblick auf die grundlegendsten Entscheidungen ihres Lebens nicht vollständig respektiert wird und dass sie daher daran gehindert werden, ihre elementaren Menschenrechte wahrzunehmen,

C. in der Erwägung, dass Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger der Europäischen Union ein umfassendes Spektrum an Rechtsvorschriften angenommen und zahlreiche Politiken mit dem Ziel konzipiert haben, dem doppelten Nachteil der Diskriminierung aufgrund der Rassen- und Geschlechtszugehörigkeit und seinen kombinierten Auswirkungen entgegenzutreten,

D. in der Erwägung, dass es den europäischen politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern noch nicht gelungen ist, die uneingeschränkte und wirksame Gleichberechtigung für Roma-Frauen sowie ihre gleichberechtigte Einbeziehung unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Würde in die Gesellschaften Europas zu gewährleisten,

E. in der Erwägung, dass Roma-Frauen mit extremer Diskriminierung einschließlich mehrfacher oder kombinierter Diskriminierung konfrontiert werden, die auf sehr weit verbreiteten stereotypen Einstellungen basiert, die als Antiziganismus bekannt sind,

F. in der Erwägung, dass die Lebenserwartung der Roma-Frauen Statistiken zufolge in einigen geographischen Gebieten niedriger ist als die anderer Frauen,

G. in der Erwägung, dass es umfassendes Dokumentationsmaterial darüber gibt, dass Roma-Frauen besonders von der Gesundheitsfürsorge ausgeschlossen sind und häufig nur in extremen Notfällen und/oder im Falle einer Geburt Zugang zur Gesundheitsfürsorge haben,

H. in der Erwägung, dass Roma-Frauen in der Vergangenheit Opfer extremer Menschenrechtsverletzungen in Europa und insbesondere von Angriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit einschließlich Zwangssterilisation geworden sind; ferner in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Schadenersatz für solche Menschenrechtsverletzungen geleistet haben, andere jedoch noch nicht,

I. in der Erwägung, dass die Kluft bei der Bildung zwischen Roma-Frauen und anderen Frauen unvertretbar groß ist7; ferner in der Erwägung, dass es sehr vielen Roma-Mädchen nicht gelingt, die Primarschule abzuschließen8,

J. in der Erwägung, dass Rassentrennung in Schulen und eine voreingenommene Haltung bei Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern zu dem geringen Maß an Erwartungen von Roma-Eltern insbesondere für ihre Töchter beitragen,

K. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenrate bei erwachsenen Roma-Frauen an zahlreichen Orten mehrmals so hoch ist wie beim Rest der erwachsenen weiblichen Bevölkerung,

L. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Anteil der Roma-Frauen in ganz Europa in Unterkünften lebt, die eine Gefährdung ihrer Gesundheit bewirken, und dass an vielen Orten Roma-Frauen unter der ständigen Drohung einer Zwangsräumung leben,

M. in der Erwägung, dass Roma-Frauen häufig zu den Opfern des Menschenhandels in Europa gehören,

N. in der Erwägung, dass kürzlich Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) wegen extremer Schädigung einer Reihe von Personen einschließlich Roma-Frauen und -Mädchen erhoben wurde9,