Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007

836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

A

Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - (§ 1 EnergiePflV)

Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:

Artikel 1

Die Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 533) wird wie folgt geändert:

Begründung

Die im Kapitel 8 Abschnitt 7 der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission getroffenen Sondervorschriften für die Verwendung von Energiepflanzen im landwirtschaftlichen Betrieb sind spätestens ab dem 1. Januar 2008 anzuwenden. Das derzeit entgegenstehende Bundesrecht ist deshalb entsprechend zu ändern.

B

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen: