Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. April 2009 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 451/08(B) HTML PDF Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Das Europäsche Parlament,

A. in der Erwägung, dass Einwanderung nach Europa immer eine Realität sein wird, solange es ein beträchtliches Wohlstandsgefälle und große Unterschiede in der Lebensqualität zwischen Europa und anderen Regionen der Welt gibt,

B. in der Erwägung, dass ein gemeinsamer Ansatz für die Einwanderung in die Europäische Union unerlässlich geworden ist, und dies umso mehr, als es sich um einen gemeinsamen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen handelt, in dem die Tätigkeit oder Untätigkeit eines Mitgliedstaats unmittelbare Folgen für andere Mitgliedstaaten und die Europäische Union insgesamt hat,

C. in der Erwägung, dass ein unzureichender Umgang mit der Einwanderung den sozialen Zusammenhalt der Zielländer stören und sich auch nachteilig auf die Herkunftsländer sowie auf die Migranten selbst auswirken kann,

D. in der Erwägung, dass die legale Einwanderung eine Gelegenheit bietet, von der die Migranten und die Herkunftsländer durch die Überweisungen ihrer Migranten in ihre Heimatländer wie auch die Mitgliedstaaten profitieren können; in der Erwägung, dass Fortschritte im Bereich der legalen Einwanderung jedoch mit wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung einhergehen müssen, zumal diese Einwanderung der Existenz krimineller Schlepperorganisationen Vorschub leistet,

E. in der Erwägung, dass eine wirkliche gemeinsame Einwanderungspolitik der Gemeinschaft nicht nur auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, sondern auch auf die Zusammenarbeit mit Dritt- und Transitländern und auf eine sachdienliche Politik zur Integration der Migranten gerichtet sein muss,

F. in der Erwägung, dass die Einwanderungspolitik Europas die Normen des Völkerrechts erfüllen muss, insbesondere jene, die die Menschenrechte, die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl betreffen,

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union Personen, denen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, günstige Bedingungen bietet und auch in Zukunft bieten muss, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Personen um Arbeitsmigranten, Familienangehörige, Studenten oder um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, handelt,

H. in der Erwägung, dass die Migranten seit einigen Jahrzehnten eine sehr wichtige Rolle bei der Entwicklung der Europäischen Union und beim europäischen Aufbauwerk spielen und dass diese wichtige Rolle ebenso anerkannt werden muss wie die Tatsache, dass die Europäische Union auch weiterhin die Arbeit der Migranten benötigt,

I. in der Erwägung, dass nach Angaben von Eurostat die Überalterung der Europäischen Union mittelfristig eine Tatsache sein wird - denn man rechnet mit einem möglichen Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung um fast 50 Millionen bis 2060 - und dass die Einwanderung für die guten Wirtschaftsergebnisse der Europäischen Union einen erheblichen Schub bewirken kann,

J. in der Erwägung, dass die Lissabon-Strategie in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung letztlich unter einem Arbeitskräftedefizit leiden wird, das die Erfüllung ihrer Ziele behindern kann, und unter Hinweis darauf, dass die Arbeitslosigkeit derzeit zunimmt; in der Erwägung, dass dieses Defizit kurzfristig durch eine angemessene und strukturierte Steuerung der Wirtschaftsmigration abgeschwächt werden kann,

K. in der Erwägung, dass Migranten häufig als Arbeitskräfte mit unsicherem Arbeitsverhältnis arbeiten oder minderwertige Arbeiten oder Tätigkeiten verrichten, für die sie überqualifiziert sind,

L. in der Erwägung, dass die Europäische Union auch ihre Anstrengungen zur internen Bewältigung von Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefiziten verstärken sollte, indem sie Bereiche nutzbar macht, in denen derzeit Unterbeschäftigung herrscht, wie z. B. bei Menschen mit Behinderungen, Personen mit Bildungsbenachteiligung oder langzeitarbeitslosen Asylbewerbern, die bereits im Land wohnhaft sind,

M. in der Erwägung, dass die Zahl der Einwanderinnen in der Europäischen Union kontinuierlich steigt und sich auf etwa 54 % der Gesamtzahl der Einwanderer beläuft,

N. in der Erwägung, dass die meisten Einwanderinnen bei der Integration und dem Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund ihres niedrigen Bildungsniveaus und negativer Stereotype und Gebräuche, die aus den Herkunftsländern mitgebracht wurden, sowie in den Mitgliedstaaten vorherrschender negativer Stereotype und Diskriminierung auf erhebliche Probleme stoßen, und dass zahlreiche Frauen mit einem hohen Bildungsniveau in die Europäische Union kommen und dennoch Stellen annehmen, die nur eine relativ geringe Qualifizierung erfordern,

Allgemeine Erwägungen

Wohlstand und Einwanderung

Legale Zuwanderung

Integration

Sicherheit und Einwanderung

Integrierter Grenzschutz

Illegale Einwanderung

Rückführungen

Solidarität und Einwanderung

Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

Zusammenarbeit mit Drittländern