Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Erderwärmung auf 2° C begrenzen und den Verlust der biologischen Vielfalt halbieren will und dass nach Schätzungen des Eliasch-Berichts jährlich 17-33 Mrd. US-Dollar erforderlich sein werden, um die Entwaldung bis 2030 um 50 % zu verringern,

B. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung der Entwaldung ist und einen wichtigen Aspekt der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt,

C. in der Erwägung, dass die Entwaldung für etwa 20 % der globalen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich ist und eine der Hauptursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt und eine ernstzunehmende Gefahr für die Entwicklung, insbesondere für die Existenz der Armen, darstellt,

D. in der Erwägung, dass die Entwaldung eine bedenkliche Größenordnung von 13 Mio. Hektar pro Jahr erreicht, zumeist in den Tropenwäldern, aber bis zu einem gewissen Maße auch in Europa, vor allem in Mittel- und Osteuropa,

E. in der Erwägung, dass die Entwaldung kaum wieder gutzumachende Umweltschäden nach sich zieht, wie etwa eine dauerhafte Störung der hydrologischen Verhältnisse, Versteppung, Wüstenbildung und den Rückgang der biologischen Vielfalt, deren wirtschaftliche Gesamtkosten die Ausgaben für Vorbeugungs- und Sanierungsmaßnahmen um ein Vielfaches übersteigen,

F. in der Erwägung, dass die Waldschädigung unterschiedliche Erscheinungsformen aufweist und schwer zu bezeichnen ist, aber auch wesentliche Auswirkungen auf das Klima, die biologische Vielfalt und sonstige Güter und Dienstleistungen hat,

G. in der Erwägung, dass nach dem vierten Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC) ein deutlicher Rückgang des Anstiegs der Emissionen in den Entwicklungsländern gegenüber den jetzt zu beobachtenden Trends - einschließlich einer Verringerung der Emissionen aufgrund von Entwaldung - zusätzlich zu einer Reduktion von 25-40 % bis zum Jahre 2020 im Vergleich zu 1990 in den Industriestaaten erreicht werden muss, damit die globale Erwärmung auf 2° C begrenzt werden kann,

H. in der Erwägung, dass die Reduzierung der Entwaldung eine wichtige Rolle nicht nur für die Abschwächung des Klimawandels, sondern auch für die Anpassung an den Klimawandel spielen wird,