Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 auf der Grundlage des Berichts des Untersuchungsausschusses zur Krise der "Equitable Life Assurance Society"

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Artikel 193 des EG-Vertrags eine Rechtsgrundlage für die Einsetzung eines nichtständigen Untersuchungsausschusses durch das Parlament bildet, der behauptete Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht oder Missstände bei der Anwendung desselben prüft; in der Erwägung, dass dies ein wichtiges Element der Aufsichtsbefugnisse des Parlaments darstellt,

B. in Kenntnis des Mandats des gemäß des Beschlusses 2006/469/EG eingesetzten Untersuchungsausschusses, das Folgendes umfasst:

C. in Kenntnis der Tatsache, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit am 2. Februar 2006 aufgenommen und seinen Abschlussbericht am 8. Mai 2007 angenommen hat; in Kenntnis der Tatsache, dass der Untersuchungsausschuss 19 Mal zusammengetreten ist, 11 öffentliche Anhörungen durchgeführt, zwei Workshops organisiert und zwei offizielle Delegationen nach Dublin und London gesandt hat; in Kenntnis der Tatsache, dass er die mündlichen Aussagen von 46 Zeugen gehört, 157 schriftliche Beweisstücke, von denen 92 auf der Website des Untersuchungsausschusses veröffentlicht wurden, analysiert hat (insgesamt mehrere Tausend Seiten); in Kenntnis der Tatsache, dass er außerdem drei externe Studien in Auftrag gegeben hat,

D. in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss auf der Grundlage der vorstehend genannten Beweisstücke und Tätigkeiten einen Abschlussbericht gebilligt hat, in dem der Inhalt seiner Untersuchung sowie seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen dargelegt werden,