Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 244. Sitzung am 7. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/13556 -den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU - Drucksachen 17/13063, 17/13392 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 05.07.13
Erster Durchgang: Drucksache. 218/13 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

,Artikel 3
Änderung des AZR-Gesetzes

In § 2 Absatz 2 Nummer 13 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch ... [Artikel 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern, Bundestagsdrucksache 17/13022] geändert worden ist, wird nach den Wörtern "politische Verfolgung" ein Komma und werden die Wörter "Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes, die Gefahr eines ernsthaften Schadens im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes" eingefügt."

4. Die bisherigen Artikel 3 bis 6 werden die Artikel 4 bis 7.

5. Der neue Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 7
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Dezember 2013 in Kraft. In Artikel 1 treten die Nummern 27 und 45 am Tag nach der Verkündung in Kraft."