Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP: Europäisches Parlament, regionale Beiräte und sonstige Akteure (2008/2223(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass an der institutionellen Entscheidungsfindung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA), der Wissenschaftlichtechnische und Wirtschaftliche Fischereiausschuss (STECF), der Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei (SSDC) und die regionalen Beiräte beteiligt sind,

B. in der Erwägung, dass auch die nationalen und regionalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten an der Durchführung der GFP beteiligt sind,

C. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft in verschiedenen regionalen Fischereiorganisationen mitwirkt und partnerschaftliche Fischereiabkommen auch mit Drittstaaten geschlossen werden,

D. in der Erwägung, dass das Parlament laut dem Vertrag von Lissabon nach wie vor von der Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) und der Quoten ausgeschlossen wäre,

E. in der Erwägung, dass Mitglieder des Parlaments derzeit nur von Fall zu Fall an den Treffen der regionalen Fischereiorganisationen teilnehmen,

F. in der Erwägung, dass die Kommunikation über das praktische Funktionieren der partnerschaftlichen Fischereiabkommen, einschließlich der Aktivitäten der Gemeinsamen Monitoringausschüsse, besser sein könnte,

G. in der Erwägung, dass 1993 der STECF, 1971 der Beratende Ausschuss für Fischerei - der 1999 in Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) umbenannt wurde - und 1999 als Ersatz für einen seit 1974 bestehenden Gemeinsamen Ausschuss der Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei eingerichtet wurde,

H. in der Erwägung, dass alle sieben regionalen Beiräte inzwischen funktionsfähig sind,

I. in der Erwägung, dass ein Gemeinsamer Ausschuss der regionalen Beiräte eingerichtet wurde, der Koordinierungstreffen mit der Kommission abhält,

J. in der Erwägung, dass die Kommission unlängst Bewertungen des BAFA und der regionalen Beiräte vorgenommen, die Arbeit des STECF bislang aber noch nicht bewertet hat,

K. in der Erwägung, dass auf der Grundlage der Bewertung des BAFA Empfehlungen zu seiner Arbeitsweise und Vorschläge im Hinblick auf seine langfristige Zukunft formuliert wurden,

L. in der Erwägung, dass die Bewertung der regionalen Beiräte zwar positiv ausfiel, die Kommission aber Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung ihrer Funktionsweise ermittelt hat, ohne dass neue Rechtsakte erforderlich sind,

M. in der Erwägung, dass alle Beteiligten übereinstimmend der Meinung sind, der Dialog zwischen Wissenschaftlern und Fischern müsse intensiviert werden, sowie in der Erwägung, dass die regionalen Beiräte auch eine stärkere Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte bei der Entscheidungsfindung gefordert haben,

N. in der Erwägung, dass manche regionale Beiräte und Mitglieder des Parlaments den Wunsch nach einer formelleren Beziehung geäußert haben,

O. in der Erwägung, dass einer Ausweitung der Tätigkeit der regionalen Beiräte Grenzen gesetzt sind, da die verfügbaren Mittel beschränkt sind und der Ansatz der Kommission in der Verwaltung und der Finanzkontrolle der den regionalen Beiräten zur Verfügung gestellten Mittel zu bürokratisch und unflexibel ist,

P. in der Erwägung, dass die Kommission erklärt hat, sie werde vor der Annahme neuer Rechtsvorschriften das Parlament, den Rat und die Betroffenen anhören,

Q. in der Erwägung, dass die Kommissionsvertreter häufig nicht an den Sitzungen der Arbeitsgruppen der regionalen Beiräte teilnehmen,

R. in der Erwägung, dass jedoch schon jetzt Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einbindung der Betroffenen in Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der GFP zu deren besseren Einhaltung führt,

S. in der Erwägung, dass die Fischerei in der Gemeinschaft breit gefächert ist, wobei jede Fischerei ihre eigenen Besonderheiten aufweist,

T. in der Erwägung, dass bereits Konsultationen zur Reform der GFP stattfinden,

U. in der Erwägung, dass den Empfehlungen der regionalen Beiräte nicht immer die gebührende Beachtung geschenkt wird, insbesondere, wenn diese nicht einstimmig von den Exekutivausschüssen angenommen wurden,