Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 31. August 2020
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik vom 29. November 2019 (BR-Drs. 564/19(B) HTML PDF .

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker siehe Drucksache 564/19(B) HTML PDF Drucksache 499/20 (PDF)

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik vom 29. November 2019 (BR-Drs. 564/19(B) HTML PDF

Zu der Entschließung des Bundesrates vom 29. November 2019 im Zusammenhang mit dem Beschluss zum "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik" wird wie folgt Stellung genommen:

Zu Ziffer 2

Die Arbeiten zur Etablierung elektronischer Erhebungsverfahren mit Hilfe von Scannerdaten und Web Scraping-Verfahren erfolgen in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Für die Nutzung von Scannerdaten in der Preisstatistik ist eigens eine Bund-Länder-Projektgruppe eingesetzt worden, welche die Arbeiten, insbesondere in der Einführungs- und Implementierungsphase, eng begleitet und mitgestaltet.

Die Nutzung von Web Scraping für die Datenerhebung stößt zudem auf großes Interesse bei den Statistischen Landesämtern. Zwischen den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder findet regelmäßig ein Austausch dazu statt; die Anliegen und Anforderungen der Statistischen Landesämter werden bei der Einführung und Weiterentwicklung des Web Scrapings berücksichtigt und einbezogen.

Zu Ziffer 3

Die Arbeiten zur Etablierung elektronischer Erhebungsverfahren mit Hilfe von Scannerdaten und Web Scraping-Verfahren dauern derzeit an.

Über die Modalitäten der Datenhaltung - insbesondere die Entscheidung zwischen einem zentralen oder dezentralen Konzept - ist noch nicht abschließend entschieden worden. Inwiefern ein umfänglicher Zugang seitens der Länder bei zentraler Datenhaltung im Statistischen Bundesamt möglich wäre, auch unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen, wird derzeit geprüft. Soweit technisch und rechtlich möglich, werden den Statistischen Landesämtern jedoch bereits jetzt Daten zur Verfügung gestellt.

Zu Ziffer 4

Die Gutachterausschüsse werden nicht verpflichtet, Daten zur Verfügung zu stellen, die nicht bereits dort verfügbar sind.

Die Gutachterausschüsse und die Anbieter der Kaufpreissammlungen (Softwarehersteller) sind bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Preisstatistikgesetzes über die geplanten neuen statistischen Berichtspflichten und über die geplante Einrichtung eines standardisierten Meldeverfahrens informiert worden. Sie haben hierzu detaillierte Informationen bekommen und werden von den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt bei notwendigen Anpassungen der Datenlieferungen intensiv unterstützt.

Zu Ziffer 5

Der in der Gegenäußerung der Bundesregierung zugesagte Prüfauftrag zum Merkmal "familiäre Beziehungen" hat ergeben, dass die Erhebung des Merkmals aufgrund von Lieferverpflichtungen gegenüber Eurostat erforderlich sein wird. Entsprechende methodische Vorgaben liegen vor. Diese Anforderungen werden bereits von vielen Mitgliedstaaten erfüllt und sollen auch Grundlage eines Implementierungsaktes für die sog. SAIO-Verordnung (Statistics on Agricultural Input and Output) werden. Nach den aktuellen Plänen wird diese Rahmenverordnung Anfang 2021 in das Europäische Parlament eingebracht werden.

Das Statistische Bundesamt bereitet zurzeit die Erhebung des Erhebungsmerkmals "familiäre Beziehungen" vor. Dies ist erforderlich, um ungewöhnlichen Geschäftsverkehr und damit nichtmarkttypische Transaktionspreise identifizieren zu können. Nur so besteht die Möglichkeit, repräsentative Preise landwirtschaftlicher Grundstücke bzw. von Bauland ermitteln zu können.

Ein vorläufiger Verzicht auf die Erhebung des Merkmals "familiäre Beziehungen" bis zum Inkrafttreten der EU-Verordnung würde den Implementierungsaufwand für die Berichtsstellen insgesamt deutlich erhöhen und dürfte auch organisatorisch kaum umsetzbar sein.

Es werden zukünftig keine personenbezogenen Daten wie Namen, Art der familiären Beziehung oder Ähnliches erfragt. Die Frage nach der familiären Beziehung soll lediglich mit "Ja" oder "Nein" bezogen auf den jeweiligen Kauffall beantwortet werden. Zudem wird den berichtenden Stellen die Möglichkeit gegeben, mit "Unbekannt" zu antworten. Auskunftgebende sind grundsätzlich nicht verpflichtet, zur Beantwortung der gestellten Fragen Informationen, die ihnen nicht aus dem eigenen Verantwortungsbereich bekannt sind, zu beschaffen.

Eine Auswertung des Merkmals familiäre Beziehungen, um Strukturinformationen über die Verkäufer/-innen bzw. Käufer/-innen zu veröffentlichen, ist nicht geplant.