Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bodenschutzbericht der Bundesregierung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Berlin, den 12. Juni 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
den als Anlage beigefügten Dritten Bodenschutzbericht der Bundesregierung* übersende ich zur Unterrichtung des Bundesrates. Er wurde in der Kabinettsitzung am 12. Juni 2013 von der Bundesregierung beschlossen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, einmal pro Legislaturperiode dem Bundestag einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich Bodenschutz vorzulegen.

Nach den Berichten aus den Jahren 2002 und 2009 wird nun der dritte Bodenschutzbericht der Bundesregierung vorgelegt. Als reiner Fortschrittsbericht beschränkt er sich auf die in der Zeit vom 16. April 2009 bis heute erzielten Fortschritte.

Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen sowohl im internationalen und europäischen Bereich als auch auf Bundes- und Länderebene und benennt die aktuellen Herausforderungen des Bodenschutzes.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier