Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zum Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Beitritt zu dem dazugehörigen fakultativen Protokoll durch die Europäische Gemeinschaft

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll unterzeichnet haben, dass bislang aber nur sieben Mitgliedstaaten sie ratifiziert haben,

B. in der Erwägung, dass in diesem Übereinkommen die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen gefördert und geschützt werden, auch derjenigen, die auf umfangreichere Unterstützung angewiesen sind,

C. in der Erwägung, dass das Fakultativprotokoll die Möglichkeit eröffnet, dass einzelne Menschen mit Behinderungen oder Gruppen von Menschen mit Behinderungen, die behaupten, dass Vertragsparteien des Übereinkommens die in dem Übereinkommen festgelegten Rechte verletzen, einem Ausschuss entsprechende Mitteilungen unterbreiten können,

Durchführung des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls