Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. Juli 2010 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise eine massive Erhöhung der Arbeitslosenquoten in den EU-Mitgliedstaaten verursacht hat; in der Erwägung, dass junge Menschen unverhältnismäßig stark von dieser Entwicklung betroffen sind; in der Erwägung, dass der Prozentsatz der Arbeitslosigkeit junger Menschen stärker steigt als der Durchschnittswert der Arbeitslosigkeit und im Dezember 2009 in der EU 5,5 Millionen junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren arbeitslos waren, was einem Anteil von 21,4 % aller jungen Menschen entspricht, wodurch die paradoxe Situation entsteht, dass die jungen Menschen aufgrund des Alterns der Gesellschaft für die Stützung der Versicherungssysteme außerordentlich wichtig sind, andererseits aber wirtschaftlich an den Rand gedrängt werden,

B. in der Erwägung, dass es für junge Menschen wenig Möglichkeiten gibt, eine unbefristete reguläre Beschäftigung zu finden; in der Erwägung, dass junge Menschen meist über atypische, hochflexible, unsichere und prekäre Beschäftigungsformen (Teilzeit in geringfügiger Beschäftigung, Zeitarbeit oder befristete Anstellung) in den Arbeitsmarkt eintreten und dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dadurch zu einer unbefristeten Beschäftigung zu gelangen,

C. in der Erwägung, dass Arbeitgeber häufiger auf Praktika als Ersatz für reguläre Beschäftigung zurückgreifen und dabei die Hindernisse, mit denen junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind, ausnutzen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten solche Formen der Ausbeutung junger Menschen bekämpfen und ausmerzen müssen,

D. in der Erwägung, dass es bei vier von zehn Maßnahmen, die auf dem außerordentlichen Gipfeltreffen der EU zum Thema Beschäftigung im Jahr 2009 in Prag beschlossen wurden, um allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, Lehrstellen, Erleichterung der Mobilität sowie eine bessere Vorhersage der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und eine entsprechende Anpassung der Kompetenzen geht,

E. in der Erwägung, dass Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung von jungen Menschen erhebliche soziale und wirtschaftliche Kosten für die Gesellschaft bedeuten und zum Verlust von Chancen für den wirtschaftlichen Aufschwung, zur Erosion des Steueraufkommens mit nachteiligen Auswirkungen auf Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen, zu erhöhten Sozialausgaben, schlecht genutzten Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und zum Risiko langfristiger Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung führen,

F. in der Erwägung, dass die jungen Generationen die von den jetzigen Generationen verursachte gigantische Staatsverschuldung abbauen müssen,

G. in der Erwägung, dass nach wirtschaftlichen und demografischen Prognosen in der EU im folgenden Jahrzehnt 80 Millionen potenzielle Arbeitsplätze entstehen, von denen die meisten mit hochqualifizierten Arbeitskräften zu besetzen sind; in der Erwägung, dass EU-weit die Beschäftigungsquote für Personen mit hohem Qualifizierungsniveau insgesamt bei etwa 85 %, für Menschen mit mittlerem Qualifizierungsniveau bei 70 % und für Geringqualifizierte bei 50 % liegt,

H. in der Erwägung, dass wirtschaftliches Wachstum wesentlich für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, da mehr Wirtschaftswachstum mehr Beschäftigungsmöglichkeiten mit sich bringt; in der Erwägung, dass über 50 % der neuen Arbeitsplätze in Europa von KMU geschaffen werden,

I. in der Erwägung, dass der Übergang von der Ausbildung zur Arbeit und zwischen verschiedenen Beschäftigungen für junge Menschen in der gesamten EU eine strukturelle Herausforderung ist; in der Erwägung, dass Lehrstellen eine insgesamt positive Auswirkung auf den Zugang junger Menschen zur Beschäftigung haben, insbesondere wenn sie den Erwerb beruflicher Qualifikationen und spezifischer Kompetenzen unmittelbar in den Unternehmen ermöglichen,

J. in der Erwägung, dass die Bildungsprogramme erheblich verbessert und gleichzeitig Partnerschaften zwischen Hochschule und Wirtschaft, effiziente Lehrlingsausbildungsprogramme, Darlehen für die berufliche Laufbahnentwicklung und Investitionen in betriebliche Ausbildung angeregt werden sollten,

K. in der Erwägung, dass junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und beim Abbau von Arbeitsplätzen oft wegen ihres Alters diskriminiert werden; in der Erwägung, dass junge Frauen mit höherer Wahrscheinlichkeit in Arbeitslosigkeit und Armut geraten bzw. für Gelegenheitsarbeit und nicht angemeldete Tätigkeiten eingesetzt werden als junge Männer; in der Erwägung, dass andererseits junge Männer in der aktuellen Wirtschaftskrise am härtesten von der Arbeitslosigkeit betroffen sind; in der Erwägung, dass junge Menschen mit Behinderungen bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor noch größeren Hürden stehen,

L. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit junge Menschen aus sozialer Abhängigkeit in die Selbstversorgung führt, ihnen aus der Armut hilft und sie befähigt, einen aktiven sowohl ökonomischen wie auch sozialen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; in der Erwägung, dass Rechtsvorschriften in einigen Mitgliedstaaten eine Altersdiskriminierung über die allein altersbegründete Beschneidung der Rechte junger Menschen einführen, so beispielsweise der niedrigere Mindestlohn für junge Menschen im Vereinigten Königreich, der begrenzte Zugang zum Revenu de solidarité active in Frankreich und die geschmälerten Leistungen bei Arbeitslosigkeit für junge Menschen in Dänemark; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften, die alle zwar darauf abzielen, junge Menschen in Arbeit zu bringen, dennoch allesamt inakzeptabel sind und kontraproduktiv sein können, da sie junge Menschen, insbesondere in Zeiten der Krise mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, am Eintritt in ein wirtschaftlich unabhängiges Leben hindern,

M. in der Erwägung, dass die Benchmarks der Lissabon-Strategie für die Jugend und die Modernisierung der Berufsbildung nicht vollständig erreicht worden sind,

N. in der Erwägung, dass Flexicurity als globale Strategie für die EU-Arbeitsmärkte flexible und verlässliche Verträge, lebenslanges Lernen, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und soziale Sicherheit zum Ziel hat; in der Erwägung, dass diese Strategie leider in vielen Ländern als "Flexibilität" eingeengt ausgelegt wurde, so dass der ganzheitliche Ansatz sowie die Arbeitsplatzsicherheit und die soziale Sicherheit aus dem Blickfeld geraten sind,

O. in der Erwägung, dass durch den demografischen Wandel ab dem Jahr 2020 ein massiver Fachkräftemangel den europäischen Wirtschaftsraum massiv belasten wird und dieser Entwicklung nur durch eine adäquate Bildung, Ausbildung und Weiterbildung entgegengewirkt werden kann,

P. in der Erwägung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen sowohl aufgrund ihrer Vielzahl als auch aufgrund ihrer strategischen Funktion bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine wesentliche Rolle im europäischen Wirtschaftsgefüge spielen,

Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Bildung und Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben

Anpassung der individuellen Bedürfnisse an den Arbeitsmarkt

Benachteiligung und Diskriminierung

Strategien und Governance -Instrumente auf EU-Ebene