Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu den Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die Eingliederung schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen (2007/2191(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass eines der Ziele der Gemeinschaft nach Artikel 158 des EG-Vertrags darin besteht, die harmonische wirtschaftliche und soziale Entwicklung im gesamten Gebiet der Gemeinschaft zu fördern und die sozioökonomischen Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen zu verringern,

B. in der Erwägung, dass Unterschiede zwischen, aber auch innerhalb von Regionen auftreten können,

C. in der Erwägung, dass die Verringerung der sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Disparitäten zwischen reicheren und den ärmsten Regionen das grundlegende Ziel der Kohäsionspolitik bleibt; in der Erwägung, dass diese sich deshalb nicht darauf beschränken sollte, die Ziele anderer Strategien zu unterstützen, was zu einer Beeinträchtigung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts führen könnte

D. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik bisher wirkungsvoll dazu beigetragen hat, den ärmsten Regionen dabei zu helfen, den Rückstand bei der sozioökonomischen Entwicklung zu verringern,

E. in der Erwägung, dass ganze Länder nach wie vor beträchtliche Anstrengungen im Hinblick auf ihre Entwicklung unternehmen müssen und es unwahrscheinlich ist, dass innerhalb des hier betrachteten Zeitraums 2007-2013 Konvergenz erreicht wird,

F. in der Erwägung, dass sich das wirtschaftliche Wachstum in einigen Mitgliedstaaten auf den Bereich um die Hauptstädte der Staaten und der Regionen sowie die großen städtischen Ballungsgebiete konzentriert wodurch in anderen Gebieten, wie ländlichen Gebieten, Gebieten in Randlage sowie Berg- und Inselregionen, eine ungleiche sozioökonomische Entwicklung verursacht und die Schutzbedürftigkeit von Gemeinschaften und Gruppen der Gesellschaft in diesen Gebieten noch verstärkt wird,

G. in der Erwägung, dass im Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union der territoriale Zusammenhalt als eines der Ziele der EU genannt und die geteilte Zuständigkeit von Union und Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet festgelegt ist,

H. in der Erwägung, dass der Begriff "schutzbedürftige Gemeinschaft" sehr weit gefasst ist und keine klaren Kriterien für eine Definition dieses Begriffs existieren,

I. in der Erwägung, dass viele Gebiete immer noch unter den negativen Auswirkungen ihrer Randlage und geografisch bedingten Nachteile leiden und dass ihnen die notwendige Infrastruktur für echte Entwicklungsmöglichkeiten und für ein Herankommen an den durchschnittlichen Entwicklungsstand in der EU fehlt,

J. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und des Zugangs zu Verkehrsnetzen die Anbindung entlegene Regionen begünstigt und gleichzeitig der Ausgrenzung von Gemeinschaften und Gruppen, die in diesen entlegenen Regionen leben entgegenwirkt, und in der Erwägung, dass die Stärkung der Dienste von allgemeinem Interesse, insbesondere des Bildungssystems, die Lebensbedingungen von schutzbedürftigen Gruppen und Gemeinschaften verbessern wird,

K. in der Erwägung, dass es den ärmsten Ländern und Regionen an den notwendigen finanziellen Mitteln mangelt, um den Eigenanteil aufzubringen, der der gemeinschaftlichen Finanzierung entspricht, für die sie in Frage kommen, und dass es ihnen darüber hinaus meist an den Verwaltungskapazitäten und Humanressourcen fehlt die für einen sinnvollen Einsatz der gewährten Mittel notwendig sind,

L. in der Erwägung, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgrund ihrer starken territorialen Auswirkung besser mit der Regionalpolitik koordiniert werden muss, um Synergien und die Komplementarität zwischen diesen Politiken zu fördern und dass die Frage geprüft werden muss, welche Vor- und Nachteile es hätte, wenn diese Politiken wieder zusammengeführt würden,

M. in der Erwägung, dass es an verfügbaren und vergleichbaren mikroregionalen statistischen Daten für diejenigen Regionen in der EU fehlt, in denen schutzbedürftige Gemeinschaften und Gruppen leben,

N. in der Erwägung, dass Armut und Ausgrenzung einen stark territorialen Charakter aufweisen

O. in der Erwägung, dass sich die meisten der am stärksten benachteiligten Gebiete komplexen mehrdimensionalen Problemen gegenübersehen, die mit ihrer Randlage, ihrer schlechten Verkehrsanbindung, dem Mangel an grundlegender Infrastruktur, sozioökonomischer Unterentwicklung, der Tendenz zur Deindustrialisierung, niedrigen Bildungs- und Ausbildungsniveaus, einem Mangel an Verwaltungskapazitäten, hohen Arbeitslosenquoten, sich verschlechternden Wohn- und Lebensbedingungen, schwierigem Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, den Mangel an Voraussetzungen für technologische Entwicklung und technologischen Fortschritt und dem hohen Bevölkerungsanteil zu tun haben, der ausgegrenzten Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen zuzurechnen ist,

P. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik Haushaltsmittel erfordert, die im Einklang mit ihren Zielsetzungen stehen, sowie wirksame Instrumente, die es den Regionen ermöglichen Entwicklungsunterschiede zu überwinden und mit territorialen Herausforderungen, zu denen der demografische Wandel, die Zunahme der städtischen Ballungsgebiete, Migrationsbewegungen, die Globalisierung, der Klimawandel und die Energieversorgung gehören, fertig zu werden,