Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juli 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in dem erneuerten Konsens über die Erweiterung, den der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. und 15. Dezember 2006 zum Ausdruck gebracht hat, bekräftigt wird, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der EU liegt,

B. in der Erwägung, dass die Perspektive des Beitritts zur Europäischen Union Impulse für diverse Reformen in den westlichen Balkanstaaten gibt und einen konstruktiven Beitrag zur Festigung von Frieden, Stabilität und Konfliktvermeidung in der Region leisten sollte, indem die gutnachbarlichen Beziehungen verbessert und den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen im Wege der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass eine glaubwürdige Beitrittsperspektive mehr ist als die Abwicklung eines administrativtechnischen Vorganges, sondern auch eines echten politischen Engagements der betreffenden Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten bedarf,

C. in der Erwägung, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien am 1. April 2009 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass Albanien am 28. April 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union gestellt hat und die Antworten auf den Fragebogen der Kommission über die Bereitschaft des Landes für den EU-Beitritt am 14. April 2010 vorgelegt hat; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Stellungnahme dazu vorbereitet,

D. in der Erwägung, dass die Fortschritte der einzelnen Länder im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union von ihren Bemühungen zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses abhängen,