Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 185/08(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass natürliche und durch Menschenhand verursachte Katastrophen, wie etwa Überschwemmungen, mit erheblichen Schäden für Menschen, Wirtschaft, Umwelt und Kultur immer weiter zunehmen und nicht nur eine verstärkte Reaktion auf EU-Ebene erfordern, sondern auch eine verstärkte Vorbeugung und Folgenbewältigung,

B. in der Erwägung, dass Probleme mit Waldbränden und Dürreperioden angesichts der immer häufigeren extrem trockenen Sommerperioden immer dringlicher werden, und in der Erwägung, dass die Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch die jüngsten Erfahrungen die Notwendigkeit belegen, dass in der Gemeinschaft der Katastrophenschutz, die Abwehrfähigkeit und die Reaktionsfähigkeit im Zusammenhang mit Waldbränden und anderen Flächenbränden verstärkt werden müssen

C. in der Erwägung, dass es bislang auf EU-Ebene keine Richtlinien für die Vorbeugung von Waldbränden gibt,

D. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor dafür verantwortlich sind, eine Politik der Landnutzung zu betreiben, die keine abwegigen Anreize für absichtlich gelegte Waldbrände zur Änderung der Flächennutzung schafft;

E. in der Erwägung, dass im Grünbuch der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel in Europa ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Klimawandel zu einer Zunahme der extremen Wettererscheinungen in Europa führen wird, wodurch die Gefahr von Schäden für Menschen, Infrastrukturen und Umwelt weiter steigen wird;

F. in der Erwägung, dass eine Stärkung der Fähigkeit der Union, mit Katastrophen umzugehen einen Ansatz erfordert, der die Katastrophenvorbeugung, die Abwehrfähigkeit, die Reaktionsfähigkeit und die Folgenbewältigung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene umfasst, G. in der Erwägung, dass die hohe Zahl von Waldbränden in Südeuropa im Jahre 2007 sowie deren Ausmaße das Ergebnis einer Reihe von Faktoren sind, darunter Klimawandel, eine unangemessene Definition und Bewirtschaftung der Wälder sowie eine Kombination natürlicher Ursachen und menschlicher Fehler, ebenso aber auch kriminelle Aktivitäten, sowie in der Erwägung, dass eine Reihe von Waldbränden im Frühjahr ein alarmierender Hinweis darauf sein könnte, dass ähnliche Vorfälle sich im diesjährigen Sommer wiederholen könnten;

H. in der Erwägung, dass die Koordination zwischen dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten nicht nur in Bezug auf präventive Maßnahmen, sondern auch in Bezug auf den umfassenden Katastrophenzyklus bis hin zu den letzten Stadien der Folgenbewältigung unter enger Einbindung des Europäischen Parlaments verbessert werden muss,

I. in der Erwägung, dass Katastrophen heutzutage oft grenzüberschreitenden Charakter haben und eine multilaterale und koordinierte Reaktion erfordern, ferner in der Erwägung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge dieser Naturkatastrophen für die regionalen Volkswirtschaften, die Erwerbstätigkeit und den Fremdenverkehr,

J. In der Erwägung, dass in einer Welt immer häufigerer und schwerwiegenderer Naturkatastrophen mit schlimmsten Auswirkungen auf die Ärmsten der Armen die Akteure der EU zusammenarbeiten müssen, um die tatsächliche Auslieferung humanitärer Hilfe an die Opfer zu gewährleisten und um deren Hilfsbedürftigkeit zu verringern

K. in der Erwägung, dass das Fehlen gemeinsamer Warnsignale und gemeinsamer Protokolle vor dem Hintergrund einer steigenden Mobilität der Bürger in der Union und in Drittländern ebenfalls Anlass zu großer Sorge gibt,

L. in der Erwägung, dass die Europäische Union den spezifischen Charakter der Naturkatastrophen, die bei den Dürren und Bränden im Mittelmeerraum verzeichnet werden anerkennen und ihre Instrumente im Rahmen der Prävention, der Forschung, des Risikomanagements, des Katastrophenschutzes und der Solidarität entsprechend anpassen muss,