Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/3064 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes - Drucksache 18/2707 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 353/14 (PDF)

1. In Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c werden in Nummer 10 nach der Angabe "Nummer 1" die Wörter "und das Erhebungsmerkmal Energieverbrauch nach Energieträgern nach Absatz 1a Nummer 2" eingefügt.

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

"Artikel 2 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2014 (BGBl. I S. 698) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 12 wie folgt gefasst:

" § 12 (weggefallen)".

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 11 wird wie folgt geändert:

4. § 12 wird aufgehoben

5. § 59 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

"7. entgegen § 11 Absatz 1 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt oder für ein Lebensmittel wirbt,".

6. § 60 Absatz 2 Nummer 1 wird aufgehoben"

3. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3 und wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Inkrafttreten