Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union - COM (2013) 404 final

914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013

A

Der Rechtsausschuss (R) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

Aus den genannten Gründen sollte im weiteren Verlauf des europäischen Rechtsetzungsverfahrens erwogen werden, auf den in den Artikeln 6 und 7 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Ausschluss von Kronzeugenunternehmenserklärungen von der Offenlegungspflicht des Artikels 5 sowie die in Artikel 11 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Privilegierung des als Kronzeuge agierenden Gesamtschuldners zu verzichten.

Verjährung

Schadensabwälzung

Vorteilsabschöpfung

B