Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zu der Zukunft der Schaf-/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa (2007/2192(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Europäischen Union wichtige traditionelle Agrarsektoren sind, die den Lebensunterhalt Tausender von Erzeugern sichern und charakteristische Produkte von außergewöhnlicher Qualität sowie Nebenerzeugnisse liefern und damit einen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Beitrag in ländlichen Gebieten der Union leisten,

B. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung einschließlich der Zucht traditioneller Rassen eine entscheidende Umweltfunktion erfüllen, die auch die Landschaftspflege in weniger fruchtbaren Gebieten und die Erhaltung empfindlicher Landschaften und Ökosysteme umfasst, und dass Naturräume wie die "Dehesa" über Jahrhunderte hinweg dank der Schaf- und Ziegenhaltung erhalten geblieben sind; in der Erwägung, dass Ziegen und Schafe wegen ihres Fressverhaltens, bei dem das Grasen eine wichtige Rolle spielt, außerdem zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Flora beitragen, Wildtiere schützen und Naturräume von vertrocknetem Pflanzenmaterial säubern, was in den Ländern des Mittelmeerraums ein wesentlicher Aspekt der Brandverhütung ist,

C. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Europäischen Union, die ihren Schwerpunkt in den benachteiligten Gebieten hat, von einem kritischen Rückgang der Produktion und einer Abwanderung von Erzeugern betroffen ist und ihre Attraktivität für junge Schaf- und Ziegenhalter völlig verloren hat,

D. in der Erwägung, dass es sich bei der derzeit in Europa grassierenden Blauzungenkrankheit aufgrund ihrer Dauer, ihrer Ausbreitung, der Verbreitung der unterschiedlichen Serotypen der Krankheit in bisher nicht befallenen Gebieten und der erheblichen sozioökonomischen Folgen, die sich aus den Beschränkungen der Tierverbringungen und des Handels ergeben, um eine sehr schwerwiegende Tierseuche handelt,

E. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Union durch geringe Erzeugereinkommen, eine rückläufige innergemeinschaftliche Erzeugung und einen abnehmenden Verbrauch, vor allem bei der jungen Generation, gekennzeichnet und einem wachsenden internationalen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt ausgesetzt sind,

F. in der Erwägung, dass der Preisanstieg bei Futtermitteln und ganz allgemein bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln die Schaf- und Ziegenhaltung in besonderem Maße gefährdet, indem die Kosten steigen und der Druck auf den Sektor, der ohnehin an der Grenze seiner Wettbewerbsfähigkeit steht, weiter wächst,

G. in der Erwägung, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation und die erwarteten Trends bei der weltweiten Nachfrage und den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel es gebieten, eine Abhängigkeit der Union von importierten Viehzuchterzeugnissen und Futtermitteln so weit wie möglich zu vermeiden und ein besseres Gleichgewicht zwischen diesen Erzeugnissen und insbesondere den traditionellen und geschützten Erzeugnissen der Schaf- und Ziegenhaltung, mit denen der europäische Markt ausreichend versorgt war, zu gewährleisten,

H. in der Erwägung, dass der Umfang der Schaf- und der Ziegenhaltung in Nord- und Südeuropa erhebliche Unterschiede aufweist,

I. in der Erwägung, dass die Schafhaltung, die seit jeher bestimmten bekannten Krankheiten ausgesetzt ist, nun auch von einigen neu auftretenden Krankheiten, wie etwa der Blauzungenkrankheit, betroffen ist,

J. in der Erwägung, dass für die Absatzförderung von Lammfleisch aus der Europäischen Union keine Haushaltsmittel der Union in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dass eine stetige Absatzförderkampagne notwendig ist, um die Verbraucherpräferenz zu entwickeln,

K. in der Erwägung, dass der bevorstehende "Gesundheitscheck" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gelegenheit bietet, sich mit den einschlägigen politischen Instrumenten und Beihilfen der GAP für die Schaf- und die Ziegenhaltung auseinanderzusetzen,