Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 64. Sitzung am 7. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 18/3086 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz- Drucksachen 18/2583, 18/2625 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 355/14 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 6 Buchstabe d wird Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 wie folgt gefasst:

"1. bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt,".

2. Nummer 16 wird wie folgt geändert:

3. Nummer 17 Buchstabe a wird wie folgt geändert: