Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12976 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten - Drucksache 18/11942 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 184/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom [einfügen: Datum der Ausfertigung und Fundstelle der Verkündung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung] geändert worden ist, wird folgende Nummer 2.12 angefügt:

"2.12 Aktionspläne nach § 40d des Bundesnaturschutzgesetzes".`

3. Artikel 3 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:

"Artikel 3a
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 4 Satz 1 dieses Gesetzes] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen."