Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) KOM (2007) 433 endg.; Ratsdok. 12076/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 25. Juli 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Förderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 20. Juli 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 19. Juli 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 660/92 = AE-Nr. 922541,
Drucksache 539/95 = AE-Nr. 952415,
Drucksache 475/03 (PDF) = AE-Nr. 032316,
Drucksache 286/05 (PDF) = AE-Nr. 050913 und AE-Nr. 061733

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Die Unternehmens- und Handelsstatistik steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen: Die starke Integration der Weltmärkte führt zu Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur und die Integration Europas schreitet weiter voran. Die Statistik muss auf diese Entwicklungen reagieren und die neuen Phänomene beschreiben. Gleichzeitig muss die verwaltungstechnische Belastung der Unternehmen verringert werden. Diese beiden Herausforderungen widersprechen einander indessen nicht. Der Bedarf an neuen Arten von Indikatoren kann im Zuge der Modernisierung des Produktionssystems in Angriff genommen werden. Neue Arten von Indikatoren, die die benötigten Informationen liefern, könnten geschaffen werden, indem neue Informationsquellen genutzt und bereits vorhandene Unternehmensstatistiken miteinander verknüpft werden, ohne dabei die Meldelast der Unternehmen zu erhöhen. Zur effizienten Nutzung der möglichen Synergien sind aber Investitionen erforderlich; vor allem deshalb wird dieses Programm vorgeschlagen.

- Allgemeiner Kontext

Die Kommission hat sich verpflichtet, die Rechtsetzungspolitik zu verbessern, unnötige Bürokratie abzubauen und eine Überregulierung zu vermeiden. Gemäß der Mitteilung der Kommission über eine bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union (KOM (2005) 97 endg. vom 16. März 2005) ist die Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften (und damit die Verringerung der Belastung der Unternehmen) eines der vorrangigen Ziele dieser politischen Initiative. In der Mitteilung der Kommission über die Verringerung des Beantwortungsaufwands, Vereinfachung und Prioritätensetzung im Bereich der Gemeinschaftsstatistik (KOM (2006) 693 endg. vom 14. November 2006) wurde diese Verpflichtung gezielter auf die Statistik ausgerichtet.

Europäische Unternehmen sind vor dem Hintergrund der Globalisierung tätig, wo multinationale Firmen eine bedeutende Rolle spielen. Globalisierte Märkte bringen einen schärferen internationalen Wettbewerb auf Waren- und Dienstleistungsmärkten, aber auch auf Faktormärkten mit sich, dem sich die Wirtschaft stellen muss, um ihre Stellung zu behaupten und zu stärken. Dass Europa aufs Tempo drücken muss, wurde kürzlich im jährlichen Fortschrittsbericht 2006 der Kommission über Wachstum und Beschäftigung unterstrichen.

Die Reaktionen der Unternehmen hängen eng mit der Globalisierung zusammen und können neben internen Bemühungen um eine Steigerung ihrer Leistung auch in Form von Umsiedelungen von Wirtschaftsbereichen, Auslagerungen von Tätigkeiten, Direktinvestitionen oder anderen Auslandstätigkeiten erfolgen.

Die Wirtschaftsstatistik und insbesondere die Unternehmensstatistik sollten diese Vorgänge angemessen abbilden und aktuelle, qualitativ hochwertige statistische Informationen über die strukturellen Veränderungen in der europäischen Wirtschaft und ihren Unternehmen liefern können. Mit diesen Statistiken sollten sich auch die Auswirkungen der politischen Maßnahmen der EU überwachen lassen. Andererseits sollten den Unternehmen durch neue Statistiken keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Diese Ziele sollen mit dem vorgeschlagenen Programm erreicht werden.

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Es gibt drei Basisrechtsakte in diesem Bereich:

Erstens die Hauptverordnung zur Unternehmensstatistik: Verordnung (EG, Euratom) Nr. 058/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik.

Zweitens die Verordnung über die Unternehmensregister: Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke.

Beide Rechtsvorschriften enthalten die wichtigsten Grundsätze der Unternehmensstatistik; sie könnten überarbeitet werden, um die Datenerhebung und -verarbeitung effizienter zu gestalten.

Die wichtigste Basis für Ziel 4 ist die Intrastat-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004. Das Programm MEETS könnte Änderungen dieser Verordnung zur Folge haben, die auf Vereinfachungen im Sinne einer weniger aufwendigen Datenerhebung für die Unternehmen abzielen.

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Die zunehmende europäische Integration in vielen Bereichen - dazu gehören auch die Währungsunion und das europäische Zollsystem - schafft neuen Bedarf an Statistiken über die Rolle des Euro in internationalen Transaktionen und erfordert eine Anpassung des statistischen Systems.

Der Vorschlag steht im Einklang mit den Prioritäten der Kommission und der Initiative für bessere Rechtsetzung sowie mit den vorstehend genannten Bestrebungen zum Abbau von unnötiger Bürokratie und zur Vermeidung von Überregulierung.

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems haben auf technischer Ebene in den zuständigen Arbeitsgruppen, aber auch auf der Ebene der Leiter der statistischen Ämter intensive Konsultationen stattgefunden. Zudem wurden die zuständigen Generaldirektionen der Kommission konsultiert.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Die Mitgliedstaaten sehen sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert. Erstens führt der Wandel in der Wirtschaft dazu, dass sich der Statistikbedarf der politischen Entscheidungsträger ändert. An Informationen über Phänomene wie die Globalisierung oder über Bereiche, deren Bedeutung zunimmt, wie etwa der Dienstleistungssektor, besteht bei allen Beteiligten erheblicher Bedarf. Gleichzeitig ist die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Belastung der Unternehmen weiter zu erhöhen, stark eingeschränkt. Der Aufwand für die Unternehmen soll vielmehr verringert werden. Daher haben einige Mitgliedstaaten bereits mit einer grundlegenden Überarbeitung ihrer Unternehmens- und Handelsstatistiken begonnen. Generell geht aus den Antworten hervor, dass Synergien genutzt und kohärente Konzepte ausgearbeitet werden sollten, um zu verhindern, dass sich unkoordinierte Initiativen auf nationaler Ebene in ineffizienter Weise überschneiden. Dies würde anstatt zu einer harmonisierten Vorgehensweise zu einer Vielzahl unterschiedlicher statistischer Behandlungen der neuen Phänomene führen.

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Externes Expertenwissen war nicht erforderlich.

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung des Vorschlags

Erstens ist zu ermitteln und Einverständnis darüber zu erzielen, welche neuen Bereiche abgebildet werden sollen. Gemeinsam mit allen Beteiligten sind Zielindikatoren festzulegen und Methodikansätze zu vereinbaren, damit vergleichbare Daten produziert werden können. Natürlich führt der Wandel der Rahmenbedingungen nicht nur zu neuen Anforderungen, sondern auch zu der Notwendigkeit, die alten Anforderungen laufend zu überprüfen.

Zweitens sollten alle unternehmensbezogenen Statistiken rationeller gestaltet werden. Das bedeutet, dass Bemühungen um eine Integration von Konzepten und Methoden in der Unternehmensstatistik erforderlich sind. Zudem könnte sich der Schwerpunkt von einer nationalen Perspektive hin zu einer europäischen Perspektive verschieben. Zu dieser Integration gehören: Koordinierung der Rechtsakte, Harmonisierung der Methodiken, Arbeit an der weiteren Integration und Verknüpfung von statistischen Systematiken, Arbeit an der weiteren Integration und Verknüpfung von Unternehmensregistern und damit zusammenhängenden Quellen, hinreichende Einbeziehung multinationaler Unternehmensgruppen in die Unternehmensregister und Einführung einer Berichterstattung über multinationale Unternehmensgruppen.

Drittens ist auch eine Integration bei der Datenerhebung und -verarbeitung erforderlich. Durch die Zusammenführung aller erhobenen Daten in einem einzigen System oder durch den Einsatz von Techniken zur Verknüpfung von Mikrodaten lassen sich bereits vorhandene Angaben viel effizienter nutzen. Die zweite Säule der Reform des Produktionssystems ist die Förderung der Nutzung von Verwaltungsdaten. Die Staaten erheben eine Vielzahl von Daten zu verschiedenen Zwecken, etwa für die Besteuerung oder die Arbeitsmarktpolitik. Es wäre der Effizienz sehr zuträglich, wenn die statistischen Ämter dieselben Angaben nicht noch einmal erheben müssten. Allerdings ist ein großer Aufwand für die Sicherung der Datenqualität erforderlich, weil die Verwaltungsdaten sehr oft nicht in der benötigten Form verfügbar sind. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Daten, die nach wie vor erhoben werden müssen, ohne viel Aufwand aus der Rechnungslegung der Unternehmen gewonnen werden können. Die Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards wird zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Und schließlich müssen Standardschätzverfahren entwickelt werden, um die Belastung der Unternehmen überall dort, wo es möglich ist, zu verringern. Diese Verfahren könnten zum Beispiel angewandt werden, um die erforderlichen Angaben über KMU zu schätzen, ohne diese zu belasten. Um vergleichbare Daten vorlegen zu können, werden Standards und Konventionen benötigt.

Viertens wurden bereits einige statistische Bereiche ermittelt, in denen Vereinfachungen notwendig sind. Ein Beispiel dafür ist Intrastat. Das Intrastat-System wird auch weiterhin in der herkömmlichen Weise vereinfacht (Schwellenwerte, Verbesserungen der IKT, Nomenklaturen usw.). Zudem wird die 5 Drucksache 516/07 (PDF)

Möglichkeit einer Umstellung auf ein System, bei dem nur die Ströme in eine Richtung erfasst werden (Einstromverfahren), geprüft. Dadurch ließe sich die Belastung deutlich verringern, ohne auf die wichtigsten Angaben zu verzichten. Um zu garantieren, dass eine solche Umstellung möglichst effizient erfolgt und dass die Qualität der statistischen Informationen gewahrt bleibt, ist eine sorgfältige Steuerung der Umstellung erforderlich. Die Auswirkungen einer derartigen Änderung und ihre vollständige Durchführung in den Mitgliedstaaten sollten daher auch eines der Ziele des neuen Programms sein.

- Rechtsgrundlage

Artikel 285 EG-Vertrag.

- Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) nicht ausreichend verwirklicht werden:

Einige Mitgliedstaaten würden unkoordiniert in die Modernisierung der Unternehmens- und Handelsstatistiken investieren, so dass die Ergebnisse sich nicht mit denen anderer EU-Staaten vergleichen ließen und die Erstellung europäischer Aggregate Probleme bereiten würde. Einige Mitgliedstaaten würden keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, so dass sie hinter den aktuellen Entwicklungen etwa bei der Globalisierung zurückbleiben und daher im europäischen Gesamtbild fehlen würden. Es käme zu Doppelarbeiten, mehrere Mitgliedstaaten würden ähnliche Projekte durchführen, Fehler würden sich wiederholen. Wenn einige Mitgliedstaaten ihr System der Unternehmens- und Handelsstatistik erfolgreich modernisieren, sind die Grenzkosten für die Einführung des gleichen Systems in anderen Mitgliedstaaten weitaus geringer als die Kosten für die Entwicklung eines völlig neuen Systems. Ein nicht koordinierter Ansatz würde dazu führen, dass auf mögliche Einsparungen verzichtet wird.

Die Ziele des Vorschlags können aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden:

Um die Möglichkeiten, der EU bessere und aussagekräftigere Unternehmens- und Handelsstatistiken bereitzustellen, in vollem Umfang zu nutzen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Unternehmen durch Statistiken weniger belastet werden, sind Investitionen notwendig, bevor ein neues System in Betrieb genommen werden kann. Das Programm MEETS wird Doppelarbeit verhindern. Neue und kostenwirksamere Erhebungssysteme können in wenigen Mitgliedstaaten erprobt und dann in allen Ländern angewandt werden. Daher steht der Austausch von Erfahrungen und empfehlenswerten Verfahren im Mittelpunkt dieses Programms. Bemühungen zur Harmonisierung, Rationalisierung und Regelung werden am besten auf Gemeinschaftsebene eingeleitet, auf der sich solche Projekte am effizientesten durchführen lassen.

Das Programm zielt vor allem darauf ab, dass Investitionen getätigt werden, damit den neuen statistischen Anforderungen bei gleichzeitiger Entlastung der Unternehmen Rechnung getragen werden kann, indem Daten und Verfahren effizienter genutzt werden. Die Realisierung des ersten Aspekts zeigt sich darin, dass die statistischen Anforderungen daran angepasst werden, welcher Bedarf an EU-Statistiken neu und welcher überholt ist. In einigen Bereichen der Unternehmens- und Handelsstatistik lassen sich die Belastungen bereits messen. EU-weite Indikatoren würden zeigen, wie sich die Belastungen ceteris paribus verringern.

Der Vorschlag beschränkt sich darauf, Synergien zu nutzen und Doppelarbeit, die zwangsläufig ineffizient wäre, zu vermeiden. Mit diesem Programm wird nicht die reguläre Produktion statistischer Daten gefördert, sondern die "Umstrukturierung" der Unternehmens- und Handelsstatistik, um einen koordinierten und effizienten Ansatz sicherzustellen.

Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Der Vorschlag entspricht aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Mit dem vorgeschlagenen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rahmen für die wichtigsten Ziele und Maßnahmen des Programms geschaffen. Über das konkrete jährliche Arbeitsprogramm werden die Mitgliedstaaten im Komitologieverfahren abstimmen. In vielen Fällen werden die einzelnen Maßnahmen durch Finanzhilfen an die Mitgliedstaaten unterstützt, daher haben die Mitgliedstaaten die Kontrolle über die Maßnahmen.

Finanziell wird die Gemeinschaft nach Maßgabe des Haushalts für das Programm belastet, verwaltungstechnisch werden die Kommissionsdienststellen und die nationalen statistischen Ämter belastet. Zusätzliche Belastungen für die Unternehmen sind nicht vorgesehen. Nach Abschluss des Programms dürften statistische Daten sogar mit geringeren Belastungen erhoben werden.

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagene Instrumente: Sonstige.

Andere Instrumente wären aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) nicht angemessen:

Das Programm sollte einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Grundlage haben, der den Rahmen vorgibt. Das jährliche Arbeitsprogramm wird von der Kommission nach Durchlaufen des Komitologieverfahrens angenommen werden.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Während der Laufzeit des Programms werden folgende Beträge aufgewendet (in Mio. Euro): 2008 (5,00), 2009 (6,50), 2010 (11,50), 2011 (9,00), 2012 (6,50), 2013 (4,00). Im Zeitraum 2008-2013 verfügt das Programm über Haushaltsmittel in Höhe von 42,50 Mio. Euro.

5. Weitere Angaben

- Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285, auf Vorschlag der Kommission, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag, in Erwägung nachstehender Gründe:

Beschliessen:

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Geltungsbereich und allgemeine Ziele

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Jährliches Arbeitsprogramm

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Bewertung

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen

Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten

Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche

Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen

Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken

Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens

Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen

Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen

Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung

Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen

Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten

Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat

Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen

Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten

Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat

Finanzbogen

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